Rechtlich alles koscher?

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hatee
Jungzivi
Jungzivi
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Registriert: Montag 19. September 2011, 19:40

Rechtlich alles koscher?

Beitrag von hatee »

Hallo liebe Leute, bin ich folgender Situation:

Ich leiste meinen Zivi momentan im Maimonides-Zentrum (ein jüdisches Altersheim ab).
Grundsätzlich ein genialer Job, macht mir auch wirklich sehr Spaß, wenn da nicht die Sache mit dem Verpflegungsgeld wäre:

Grundsätzlich werde ich vollverpflegt, d.h. bekomme drei Mahlzeiten am Tag. Ich bekomme daher nur für die Tage Verpflegungsgeld, an denen ich frei habe. Das sind in meinem Fall etwa 120€.
Selbst bei allen abgezogenen Spesen würde das Essensgeld im Falle einer Selbstverpflegung 10,40€ täglich, dh. auf 30 Tage gerechnet, ca. 312€ im Monat betragen.

Ich zahle also im Umkehrschluss für meine Verpflegung dort 312-120 = 192€ monatlich.
Heute durfte ich erfahren, dass jeder normale Angestellte im Monat für exakt die gleiche Verpflegung 48€ zahlt. Ich zahle also geschlagene 144€ mehr im Monat als die Angestellten für die gleiche Leistung.

Dazu kommt, dass ich aufgrund der Kashrut (das jüdische Gesetz zur Verwendung von Lebensmitteln), keine Lebensmittel mit ins Haus, oder aus dem Haus heraus bringen darf. Sprich, wenn mir das Mittagessen nicht schmeckt, darf ich bis Dienstende hungern.

Irgendwie erscheint mir das alles sehr obskur...
Das tollste find ich dann die Annahme, dass ich außerhalb meiner Arbeitszeiten keine Nahrung zu mir nehme, sprich Milch und Brot aus eigener Tasche zahlen muss...

Habt ihr Ideen? Ist das rechtlich alles in Ordnung? Gibt es eine Möglichkeit sich zu beschweren? Hat es Sinn?

Danke & liebe Grüße,
Kai
naphta
Jungzivi
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Beiträge: 15
Registriert: Sonntag 11. Juni 2006, 18:32
Wohnort: Wien, Leopoldstadt

Re: Rechtlich alles koscher?

Beitrag von naphta »

ich "befürchte" dass das rechtlich soweit ok ist.

deine rechnung wieviel die kollegen zahlen mag stimmen. rechtlich ist es aber eben so, dass dir deine einrichtung 10,40/tag zahlen oder dich verpflegen muss. bekommst du 3 mahlzeiten/tag, dann fällst du um die 10,40 Euro um (auch wenn die einrichtung für dein essen nur 5 euro ausgibt)!

dass du an deine dienststelle kein (nicht kosheres) essen mitnehmen darfst dürfterechtlich auch ok (sprich zumutbar) sein! auch dass der gesetzgeber davon ausgeht, dass du nach den 3 mahlzeiten außerhalb der dienstzeiten nichts mehr zu dir nimmst ist zwar wirklichkeitsfremd, rechtlich aber ok.

wo du ansetzen könntest, ist dass dir das essen (weil koscher) nicht schmeckt.
oder konkreter gesagt, du könntest argumentieren, dass dir das essen der mahlzeiten (die dir deine trägerorganisation anbietet) nicht zumutbar ist, weil du aus religiösen oder gesundheitlichen gründen, das nicht essen kannst.
vielleicht bist du ja veganer und/oder hast laktose- und gluten-unverträglichkeiten?
du könntest das (ich bin veganer, laktose-allergiker etc.) gegenüber deiner dienststelle vorbringen, dass du dich lieber selbst verpflegen möchtest weil eben dass essen der speisen im altersheim nicht zumutbat. dann auch eine beschwerde bei der ZISA einbringen.
wieviel erfolg das hat mag ich aber nicht abschätzen. wahrscheinlich müsste man das mal bis vor den VwGH durchjudizieren.

wäre aber ein verdienstvolles unterfangen!

lg
naphta
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