Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

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Staatssklave No.1
Jungzivi
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Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von Staatssklave No.1 »

Hi,

kann mir kurz jemand nachhelfen wie das nun nach der Novelle genau aussieht mit den Zahlungen?

Früher war's ja so, dass es am 1. da sein muss, seit der Novelle war irgendwas mit 15. im Gespräch - gilt das nur für's erste Monat oder für jedes Monat? Heute ist nämlich der 1. und mein Kontostand sieht noch genauso aus wie vor 2 Wochen.

Kurz OT: wie siehts mit der Grundvergütung aus? Wann muss die da sein?

-> wen kann ich verpfeiffen / anzeigen bei Zahlungsverzug?

MfG
ein Sklave
argl
Jungzivi
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von argl »

Laut neuer Novelle haben die Ausbeuter bis 15. des Monats Zeit. Ob man Rechnungen, Raten oder sonstwas zu zahlen hat, ist den Herrschaften herzlich egal. Ich halt es nach der Devise "no money, no work!". Ist am 1. des Monats kein Geld auf dem Konto, bin ich im Krankenstand bis meine Kohle da ist. Wenn die meinen, mich verarschen zu können, haben sie Pech gehabt!
argl
Jungzivi
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von argl »

Wenn morgen noch immer keine Kohle da ist, wird der Krankenstand verlängert. Soll mir der schei** Amtsarzt doch nachweisen, dass ich keine Rückenschmerzen habe. Fück düch, Staat! \o/
argl
Jungzivi
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von argl »

Meine Trägerorganisation ist noch immer nicht gewillt, das Verpflegungsgeld regelmäßig auszuzahlen. Auch heftigste Interventionen bei der ZISA und der der Trägerorganisation nahe stehenden Partei brachten keine Abhilfe. Nachdem ich bereits voriges Monat mein Konto überziehen musste (und mir, vielen dank dafür, deswegen dieses Monat natürlich Geld fehlt), werde ich wohl andere Saiten aufziehen müssen.

Lieber Staat, liebe Trägerorganisationen: Ohne uns Arbeitssklaven geht euer System hops. Wir Zivis sind organisiert, mittlerweile haben wir eine durchaus beachtliche Zahl um uns versammelt, und werden demnächst wohl geschlossen in Krankenstand gehen müssen. Beendet die Ausbeutung von uns Zivis und in direktem Zusammenhang natürlich auch die der hauptamtlich Angestellten! Wir sind nicht länger gewillt, die Hauptlast der sozialen Arbeit in diesem Staate zu tragen! Nicht für diese Behandlung, nicht für diese Entlohnung! Wir werden uns wehren und unsere Gegenwehr wird einen heftigen Impact haben- auch wenn uns dadurch rechtliche Konsequenzen drohen. Dieses Risiko gehen wir mit einem Grinsen im Gesicht ein, weil wir von dir, Staat und Justiz, sowieso nichts mehr zu erwarten haben!

Fück dich, Ausbeuterstaat! Ich hab Hunger, verdammt!
abschaffen
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von abschaffen »

argl hat geschrieben :

> Wir Zivis sind organisiert, mittlerweile haben wir eine
> durchaus beachtliche Zahl um uns versammelt, und werden demnächst wohl
> geschlossen in Krankenstand gehen müssen.

Keine Chance.

"Tatsächlich wollte Klaus Lukaschek der ehemalige Bundessprecher der
Plattform für Zivildiener und ich gemeinsam wieder Mal ein treffen organisieren, angekündigt zwei Wochen im vorhinein hier im Board und es hat sich niemand gefunden der sich einfach nur Mal auf ein Bier treffen wollte.

Wenn niemand sich traut zum Abendessen wo aufzutauchen wann könnt ihr es für eine Plattform aber sowas von schmeißen."

http://ziviforum.com/viewtopic.php?f=1& ... 080#p73080
argl
Jungzivi
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von argl »

> Keine Chance.

Wir brauchen keine Plattform, wir regeln das ohne offizielle Strukturen, die uns im Fall der Fälle nur für die Justiz greifbar(er) machen würde, aus dem Hintergrund. Ich treffe täglich zig Zivikollegen und rede mit denen- zu Dienstbeginn, zu Dienstende und während der Dienste.
cdhahn
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von cdhahn »

Du glaubst aber nicht ernstlich, als registrierter aktiver Benutzer wärst Du für die Behörden "im Fall der Fälle" nicht "greifbar" oder die Behörden kämen nicht auf die Idee, hier im Forum mitzulesen?


> Wir brauchen keine Plattform, wir regeln das ohne offizielle Strukturen, die uns im
> Fall der Fälle nur für die Justiz greifbar(er) machen würde, aus dem Hintergrund. Ich
> treffe täglich zig Zivikollegen und rede mit denen- zu Dienstbeginn, zu Dienstende
> und während der Dienste.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
argl
Jungzivi
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Re: Wann muss das Verpflegungsgeld auf meinem Konto sein?

Beitrag von argl »

Sollen sie ruhig machen, sollen sie mich ruhig ausforschen. Als Überbringer der Nachricht (der Konjunktiv ist dein Freund!) mache ich mich nicht schuldig und eine offizielle Kontakt- oder Organisationsperson gibt es nicht. Desweiteren sollen sie mir und den anderen Zivis doch bitte im Nachhinein nachweisen, ob denn unsere Krankschreibung nun gerechtfertigt war oder nicht. Wird schwer, denk ich mal. :)
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