Rechtsträger zahlt nicht? - Abhilfe

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cdhahn
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Rechtsträger zahlt nicht? - Abhilfe

Beitrag von cdhahn »

Einige Rechtsträger scheinen sich über die Bedeutung des Begriffes "Rechtsstaat" nicht im Klaren zu sein oder sich einen Jux daraus zu machen, auch nach Ende des Berufungsverfahrens und Vorliegen eines BMI-Bescheides nicht zu zahlen. In diesem Fall kann man mit zwei (max. drei) Briefen den Herrschaften ein bisschen Feuer unter dem lahmen Hintern zu machen.


Zur Rechtslage

Der RT muss den festgestellten Betrag innerhalb von 6 Wochen ab Vorliegen eines rechtskräftigen Bescheides überweisen. Ein rechtskräftiger Bescheid kann auf zwei Arten zustande kommen:

Möglichkeit 1: Die Frist zur Berufung gegen den ZISA-Bescheid (2 Wochen ab Zustellung) verstreicht, ohne dass Zivi oder RT Berufung erheben. Dann wird der ZISA-Bescheid rechtskräftig. Ab Rechtskraft des Bescheides, d.h. ab dem Ende der Berufungsfrist, hat der RT 6 Wochen Zeit zur Zahlung. Wenn der RT Berufung erhebt, erhält man eine schriftliche Mitteilung; kommt keine Mitteilung, gibt es wahrscheinlich keine Berufung, außer die Post hat geschlampt.
ODER
Möglichkeit 2: Berufen Zivi und/oder RT gegen den ZISA-Bescheid, so ist die Entscheidung des BMI über die Berufung(en) abzuwarten (muss innerhalb von 6 Monaten ergehen). Darin wird entweder der Spruch der ZISA bestätigt oder es wird ein neuer Bescheid erlassen, der sofort bei Zustellung rechtskräftig wird. Ab dem Tag, an dem der Bescheid des BMI dem RT zugestellt wurde, hat der RT 6 Wochen Zeit zur Zahlung.
(Der BMI kann auch den ZISA-Bescheid aufheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die ZISA zurückverweisen, dann ergeht natürlich kein rechtskräftiger Bescheid.)

:!: Eine VfGH- oder VwGH-Beschwerde gegen den BMI-Bescheid beeinflusst die Zahlungspflicht des RT _nicht_!
Auch wenn der RT in seiner Beschwerde aufschiebende Wirkung beantragt, muss er bis zur Entscheidung darüber höchstwahrscheinlich erstmal zahlen (siehe hier und die folgenden Beiträge, insbes. hier) Also nicht abschrecken lassen, sondern unbekümmert vorgehen wie unten beschrieben.


Vorgehen konkret

Schritt 1: Sobald ein rechtskräftiger Bescheid laut Möglichkeit 1. oder 2. vorliegt, ist es sinnvoll (wenn auch nicht notwendig), den RT per Fax oder eingeschriebenem Brief unaufgefordert auf seine Zahlungspflicht hinzuweisen und die Daten der Bankverbindung bekanntzugeben. (Mustertext A, s. unten)

Schritt 2: Zahlt der RT innerhalb von 6 Wochen nicht, ...
a) einen eingeschriebenen Antrag auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung stellen (Mustertext B oder C oder D, bitte den für die jeweilige Situation passenden auswählen);
b) optional gleichzeitig den RT von diesem Antrag informieren (Mustertext E).

Schritt 3: Wurde eine Vollstreckbarkeitsbestätigung ausgestellt und hat der RT immer noch nicht gezahlt, kann mit dem rechtskräftigen Bescheid und der Vollstreckbarkeitsbestätigung beim zuständigen Bezirksgericht ein Exekutionsantrag gegen den RT eingebracht werden. Dazu wird es aber aller Voraussicht nach nie kommen, weil der RT es vorziehen wird, seine Schulden vorher zu begleichen, um nicht auch noch die Kosten des Exekutionsverfahrens tragen zu müssen.




Mustertext A: Zahlungsaufforderung an den Rechtsträger. Für den ersten Absatz nach der Anrede muss der auf die jeweilige Situation passende Satz gewählt werden.
An <Rechtsträger>

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ablauf der Berufungsfrist gegen den Bescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides> wurde der genannte Bescheid rechtskräftig.
ODER
mit der Abweisung der Berufung(en) gegen den Feststellungsbescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>, durch den BMI wurde rechtskräftig über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger entschieden.
ODER
mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>, wurde rechtskräftig über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger entschieden.

Im Falle einer rechtskräftigen Feststellung hat der Rechtsträger gem. § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten.
Sicher darf ich mit dem fristgerechten Eingang des festgestellten Betrages auf meinem Konto <Konto-Nr.>, BLZ <BLZ> rechnen, d.h. spätestens am <Datum der Zustellung + 6 Wochen>.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behalte ich mir vor, meine Ansprüche mit allen Mitteln durchzusetzen, die mir der Rechtsstaat an die Hand gibt.

Freundliche Grüße
Mustertext B: Berufungsfrist gegen ZISA-Bescheid ist abgelaufen, ohne dass Zivi oder RT Berufung eingebracht hätten.
An <ZISA>

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag an die Zivildienstserviceagentur auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung iSd §§ 3 Abs 2 VVG und 54 Abs 2 EO betreffend den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>. Sollte die ZISA sich diesbezüglich für unzuständig halten, beantrage ich neben der bescheidmäßigen Erledigung meines Antrages die ungesäumte Weiterleitung meines Antrags an den BMI oder an eine andere sachlich in Betracht kommende Behörde.

Begründung
Mit dem genannten Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurden meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger festgestellt. Mit Ablauf der Berufungsfrist wurde der genannte Feststellungsbescheid rechtskräftig.
Gemäß § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, hat der Rechtsträger im Falle einer rechtskräftigen Feststellung die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Die Zahlungsfrist des Rechtsträgers bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>. Bis heute ist jedoch auf meinem Konto keine Zahlung des Rechtsträgers eingegangen.
Unterliegt die rechtskräftig festgestellte Leistungspflicht keinem den Vollzug hemmenden Rechtszug mehr, hat die Titelbehörde dies zu bestätigen.

Freundliche Grüße
Mustertext C: BMI hat über Berufung(en) gegen den ZISA-Bescheid _ab_gewiesen oder in der Sache selbst entschieden.
An <BMI>

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag an den Bundesminister für Inneres auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung iSd §§ 3 Abs 2 VVG und 54 Abs 2 EO betreffend den Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>. Falls der BMI sich diesbezüglich für unzuständig hält, beantrage ich neben der bescheidmäßigen Erledigung meines Antrages die ungesäumte Weiterleitung meines Antrags an die ZISA oder an eine andere sachlich in Betracht kommende Behörde.

Begründung
Mit dem genannten Bescheid des BMI wurde rechtskräftig über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger entschieden.
Gemäß § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, hat der Rechtsträger im Falle einer rechtskräftigen Feststellung die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Die Zahlungsfrist des Rechtsträgers erstreckte sich bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>. Bis heute ist jedoch auf meinem Konto keine Zahlung des Rechtsträgers eingegangen.
Unterliegt die rechtskräftig festgestellte Leistungspflicht keinem den Vollzug hemmenden Rechtszug mehr, hat die Titelbehörde dies zu bestätigen. Im Falle eines Berufungsbescheides ist nach herrschender Ansicht [Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl., 2006, S. 553, Fußnote 15] jene Behörde zur Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung verpflichtet, welche in letzter Instanz in der Sache entschieden hat, das ist im gegebenen Fall der BMI.

Freundliche Grüße
Mustertext D: BMI hat Berufung(en) _zurück_gewiesen
An <ZISA>

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag an die Zivildienstserviceagentur auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung iSd §§ 3 Abs 2 VVG und 54 Abs 2 EO betreffend den Bescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>. Falls die ZISA sich diesbezüglich für unzuständig hält, beantrage ich neben der bescheidmäßigen Erledigung meines Antrages die ungesäumte Weiterleitung meines Antrags an den BMI oder an eine andere sachlich in Betracht kommende Behörde.

Begründung
Mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides> wurde(n) die Berufung(en) gegen den o.g. ZISA-Bescheid zurückgewiesen. Die Feststellung meiner vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger ist damit rechtskräftig.
Gemäß § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, hat der Rechtsträger im Falle einer rechtskräftigen Feststellung die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Die Zahlungsfrist des Rechtsträgers erstreckte sich bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>. Bis heute ist jedoch auf meinem Konto keine Zahlung des Rechtsträgers eingegangen.
Unterliegt die rechtskräftig festgestellte Leistungspflicht keinem den Vollzug hemmenden Rechtszug mehr, hat die Titelbehörde dies zu bestätigen. Im Falle eines Berufungsbescheides ist nach herrschender Ansicht [Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl., 2006, S. 553, Fußnote 15] jene Behörde zur Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung verpflichtet, welche in letzter Instanz in der Sache entschieden hat, das ist im gegebenen Fall die ZISA.

Freundliche Grüße
Mustertext E: Letzte Aufforderung an RT
An <Rechtsträger>

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ablauf der Berufungsfrist gegen den Bescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides> wurde der genannte Bescheid rechtskräftig.
ODER
mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>, wurde über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger rechtskräftig entschieden.
ODER
mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>, wurde(n) die Berufung(en) gegen den Feststellungsbescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>, zurückgewiesen, womit der genannte Bescheid der ZISA Rechtskraft erlangte.

Im Falle einer rechtskräftigen Feststellung hat der Rechtsträger gem. § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Diese Frist erstreckte sich bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>.
Leider haben Sie es bis heute verabsäumt, den festgestellten Betrag auf mein Konto <Konto-Nr.>, BLZ <BLZ> zu überweisen.
Ich ersuche Sie, diese Zahlung unverzüglich in die Wege zu leiten, und behalte mir vor, widrigenfalls an die Titelbehörde den Antrag auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung zu richten.
Freundliche Grüße
Zuletzt geändert von cdhahn am Sonntag 7. September 2008, 11:51, insgesamt 16-mal geändert.
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Beitrag von MA2412 »

Rein rechtlich gesehen erläßt der BMI auf jeden Fall einen neuen Bescheid, wenn er die Berufung nicht zurückweist. Sollte die Berufung zulässig sein (auch wenn sie abgewiesen wird), dann wird mit der Entscheidung der Berufung der ZISA-Bescheid auf jeden Fall aufgehoben.
Eine Abweisung der Berufung bedeutet dann einfach, daß der ZISA-Bescheid verschwindet und durch einen (im Spruch) komplett gleichlautenden BMI-Bescheid ersetzt wird.
Rechtskräftig wird also nicht der ZISA-Bescheid, sondern der BMI-Bescheid.

Ansonsten eine gute Zusammenfassung --> auf "wichtig" gesetzt.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von cdhahn »

Danke für den Hinweis, wird eingebaut, aber heute hab ich nicht mehr den Geist dafür.

Ist dann im Fall einer abgewiesenen Berufung der BMI die Behörde, die als letzte _in der Sache_ entschieden hat?
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Beitrag von tommmi »

weiss wer wie man rausbekommen kann wann der bescheid zugestellt wurde. bei mir sagt nämlich der RT dass er bis jetzt keinen bescheid bekommen hat obwohl ich den schon seit einem monat habe...beim bmi hebt im moment mein sachbearbeiter ned ab aber irgendwie kann ichs mir nicht vorstellen dass die den bescheid noch immer nicht bekommen haben. anscheinend haben sie vor 2 wochen, also nachdem sie meine zahlungsaufforderung bekommen haben, beim bmi eine erneute zustellung beantragt(sagt zumindest der zuständige vom RT) und die is bis jetzt noch nicht angekommen.

gilt da das austellungsdatum oder haben die jetzt nochmal 6 wochen zeit?
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

tommmi hat geschrieben:weiss wer wie man rausbekommen kann wann der bescheid zugestellt wurde
0. beim RT anrufen
1. im BMI anrufen
2. nach Ablauf der 6 Wochen gerechnet ab Deiner Zustellung: Antrag auf Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung schicken; wenn der RT den Bescheid später als Du bekommen hat, wird Dein Antrag abgewiesen und in der Begründung muss stehen, wann der RT den Bescheid zugestellt bekommen hat.
tommmi hat geschrieben:gilt da das austellungsdatum oder haben die jetzt nochmal 6 wochen zeit?
Ich vermute (in Anlehnung an die Aussagen von MA2412 hier und in der Umgebung): Wenn der Bescheid dem RT zugestellt wird, wird er für den RT rechtskräftig, ab da hat der RT 6 Wochen Zeit zur Zahlung.

Was sind denn das für Strickliesln, dass sie sich nicht mal einen BMI-Bescheid zustellen lassen können?
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Beitrag von MA2412 »

Ich sehe die Schuld eher bei der Post.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
masc
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Beitrag von masc »

MA2412 hat geschrieben:Ich sehe die Schuld eher bei der Post.
kennen wir diese sache nicht schon gut? :-/

bye...masc.
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Beitrag von MA2412 »

Außerdem wars bei mir nicht das einzige Mal, daß die Post Briefe verschmissen hat.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Rechtsträger hat falsch überwiesen

Beitrag von Philanthropus »

Die Frist für meinen ehemaligen RT, nach BMI-Bescheid zu zahlen, war im Sept aus. Anfang Sept. haben sie dann auch gezahlt, allerdings ohne mich vorher zu kontaktieren.Das Geld haben sie dann einfach auf das Konto aus meiner Zivi-Zeit eingezahlt - dieses hab ich aber vor 2 1/2 Jahren bereits aufgelöst!

Durch Zufall habe ich das von der ZISA erfahren, die wussten bereits, dass ich das Geld schon hätte, weil die das Geld bereits an den Rechtsträger rückerstattet haben (bis €4,20/Tag werden ja von der Republik getragen). Die Dame von der ZISA meinte, das sei "felsenfest", weil ohne Beweis würde die ZISA ja keinem RT das Verpflegungsgeld rückerstatten.
Der RT hat dann innerhalb einiger Minuten den Beleg gefunden, dass das Geld wieder retourniert wurde.
D.h., obwohl der Rechtsträger einige Tage nach Überweisung das Geld wieder zurückbekommen hat (mein altes Konto existiert ja nicht), haben sie die Rückerstattung von der ZISA kassiert. Ohne, dass das Geld bei mir angekommen ist.

Jetzt konnte ich das ganze mit drei kurzen Telefonaten zwar aufklären und hab die Zusage vom Rechtsträger, dass er das ganze morgen erledigen wird, mit der richtigen Kontonummer. Und ich bin mir, so, wie ich den Betrieb damals kennengelrnt habe, auch sicher, dass ganz einfach Schlamperei der Grund für die G'schicht war...
:roll:
Die Tatsache, dass die Geld bekommen haben, das sie nie ausbezahlt haben, find ich aber ganz schön erklärungsbedürftig... außerdem ist die Frist jetzt eigentlich vorbei. Könnten da nicht in den 2 Monaten Zinsen zustandegekommen sein?

Falls jemand da irgend eine Ahnung/Anregung hat, bitte ich darum, diese mit mir zu teilen...
...besten Dank!
cdhahn
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Re: Rechtsträger hat falsch überwiesen

Beitrag von cdhahn »

Philanthropus hat geschrieben:Könnten da nicht in den 2 Monaten Zinsen zustandegekommen sein?
Ja, bei einer angenommenen Nachzahlung von 2000,- nämlich 4 % von 2000 geteilt durch 12 mal 2, das sind 13,33 Euro. Ich würd nicht klagen deswegen. ;-)

EDIT: Tschuldigung, Doppelpost ...
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Beitrag von Solveign »

Wie sieht denn so ein formales Ansuchen um die Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung aus? Muss man da irgendwas beachten?
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

Du kannst den Brief gern in Schönschrift auf parfümiertem Büttenpapier und mit gefüttertem Kuvert schicken, eher kommt's aber auf den Text an. ;-) Hauptsächlich muss der Antrag an die zuständige Behörde gerichtet sein und den betreffenden Bescheid korrekt bezeichnen. Eingeschrieben ist nie falsch.

Mustertexte: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?p=65685#65685
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Beitrag von Solveign »

Hoppala, die Mustertexte hab ich völlig übersehen, genau die hätte ich ja gesucht... bin doch schon etwas übernächtigt. Werd es zunächst mal mit einer simplen Email statt mit Einschreiben versuchen.

Danke für den Link jedenfalls :).
Robert S
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Beitrag von Robert S »

Nachdem mein Rechtsträger 3 Monate nach Ausstellen des BMI-Bescheides immer noch nicht gezahlt hat, habe ich ihm letzte Woche einen recht deutlichen Brief geschickt. Zwei Tage darauf bekam ich einen Anruf von meinem Rechtsträger, indem dieser mir mitteilte, dass sie den BMI-Bescheid gar nicht übermittelt bekommen haben. Wenn dem wirklich so sein sollte (wenn das Geld auf meinem nächsten Kontoauszug aufscheint habe ich keinen Grund dies nicht zu glauben), dann ist die Zivildienst-Abteilung des BMI noch inkompetenter, als ich bisher ohnehin schon das Gefühl hatte.
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MA2412
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