Zur Rechtslage
Der RT muss den festgestellten Betrag innerhalb von 6 Wochen ab Vorliegen eines rechtskräftigen Bescheides überweisen. Ein rechtskräftiger Bescheid kann auf zwei Arten zustande kommen:
Möglichkeit 1: Die Frist zur Berufung gegen den ZISA-Bescheid (2 Wochen ab Zustellung) verstreicht, ohne dass Zivi oder RT Berufung erheben. Dann wird der ZISA-Bescheid rechtskräftig. Ab Rechtskraft des Bescheides, d.h. ab dem Ende der Berufungsfrist, hat der RT 6 Wochen Zeit zur Zahlung. Wenn der RT Berufung erhebt, erhält man eine schriftliche Mitteilung; kommt keine Mitteilung, gibt es wahrscheinlich keine Berufung, außer die Post hat geschlampt.
ODER
Möglichkeit 2: Berufen Zivi und/oder RT gegen den ZISA-Bescheid, so ist die Entscheidung des BMI über die Berufung(en) abzuwarten (muss innerhalb von 6 Monaten ergehen). Darin wird entweder der Spruch der ZISA bestätigt oder es wird ein neuer Bescheid erlassen, der sofort bei Zustellung rechtskräftig wird. Ab dem Tag, an dem der Bescheid des BMI dem RT zugestellt wurde, hat der RT 6 Wochen Zeit zur Zahlung.
(Der BMI kann auch den ZISA-Bescheid aufheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die ZISA zurückverweisen, dann ergeht natürlich kein rechtskräftiger Bescheid.)
Eine VfGH- oder VwGH-Beschwerde gegen den BMI-Bescheid beeinflusst die Zahlungspflicht des RT _nicht_!
Auch wenn der RT in seiner Beschwerde aufschiebende Wirkung beantragt, muss er bis zur Entscheidung darüber höchstwahrscheinlich erstmal zahlen (siehe hier und die folgenden Beiträge, insbes. hier) Also nicht abschrecken lassen, sondern unbekümmert vorgehen wie unten beschrieben.
Vorgehen konkret
Schritt 1: Sobald ein rechtskräftiger Bescheid laut Möglichkeit 1. oder 2. vorliegt, ist es sinnvoll (wenn auch nicht notwendig), den RT per Fax oder eingeschriebenem Brief unaufgefordert auf seine Zahlungspflicht hinzuweisen und die Daten der Bankverbindung bekanntzugeben. (Mustertext A, s. unten)
Schritt 2: Zahlt der RT innerhalb von 6 Wochen nicht, ...
a) einen eingeschriebenen Antrag auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung stellen (Mustertext B oder C oder D, bitte den für die jeweilige Situation passenden auswählen);
b) optional gleichzeitig den RT von diesem Antrag informieren (Mustertext E).
Schritt 3: Wurde eine Vollstreckbarkeitsbestätigung ausgestellt und hat der RT immer noch nicht gezahlt, kann mit dem rechtskräftigen Bescheid und der Vollstreckbarkeitsbestätigung beim zuständigen Bezirksgericht ein Exekutionsantrag gegen den RT eingebracht werden. Dazu wird es aber aller Voraussicht nach nie kommen, weil der RT es vorziehen wird, seine Schulden vorher zu begleichen, um nicht auch noch die Kosten des Exekutionsverfahrens tragen zu müssen.
Mustertext A: Zahlungsaufforderung an den Rechtsträger. Für den ersten Absatz nach der Anrede muss der auf die jeweilige Situation passende Satz gewählt werden.
Mustertext B: Berufungsfrist gegen ZISA-Bescheid ist abgelaufen, ohne dass Zivi oder RT Berufung eingebracht hätten.An <Rechtsträger>
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ablauf der Berufungsfrist gegen den Bescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides> wurde der genannte Bescheid rechtskräftig.
ODER
mit der Abweisung der Berufung(en) gegen den Feststellungsbescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>, durch den BMI wurde rechtskräftig über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger entschieden.
ODER
mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>, wurde rechtskräftig über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger entschieden.
Im Falle einer rechtskräftigen Feststellung hat der Rechtsträger gem. § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten.
Sicher darf ich mit dem fristgerechten Eingang des festgestellten Betrages auf meinem Konto <Konto-Nr.>, BLZ <BLZ> rechnen, d.h. spätestens am <Datum der Zustellung + 6 Wochen>.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behalte ich mir vor, meine Ansprüche mit allen Mitteln durchzusetzen, die mir der Rechtsstaat an die Hand gibt.
Freundliche Grüße
Mustertext C: BMI hat über Berufung(en) gegen den ZISA-Bescheid _ab_gewiesen oder in der Sache selbst entschieden.An <ZISA>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag an die Zivildienstserviceagentur auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung iSd §§ 3 Abs 2 VVG und 54 Abs 2 EO betreffend den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>. Sollte die ZISA sich diesbezüglich für unzuständig halten, beantrage ich neben der bescheidmäßigen Erledigung meines Antrages die ungesäumte Weiterleitung meines Antrags an den BMI oder an eine andere sachlich in Betracht kommende Behörde.
Begründung
Mit dem genannten Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurden meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger festgestellt. Mit Ablauf der Berufungsfrist wurde der genannte Feststellungsbescheid rechtskräftig.
Gemäß § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, hat der Rechtsträger im Falle einer rechtskräftigen Feststellung die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Die Zahlungsfrist des Rechtsträgers bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>. Bis heute ist jedoch auf meinem Konto keine Zahlung des Rechtsträgers eingegangen.
Unterliegt die rechtskräftig festgestellte Leistungspflicht keinem den Vollzug hemmenden Rechtszug mehr, hat die Titelbehörde dies zu bestätigen.
Freundliche Grüße
Mustertext D: BMI hat Berufung(en) _zurück_gewiesenAn <BMI>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag an den Bundesminister für Inneres auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung iSd §§ 3 Abs 2 VVG und 54 Abs 2 EO betreffend den Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>. Falls der BMI sich diesbezüglich für unzuständig hält, beantrage ich neben der bescheidmäßigen Erledigung meines Antrages die ungesäumte Weiterleitung meines Antrags an die ZISA oder an eine andere sachlich in Betracht kommende Behörde.
Begründung
Mit dem genannten Bescheid des BMI wurde rechtskräftig über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger entschieden.
Gemäß § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, hat der Rechtsträger im Falle einer rechtskräftigen Feststellung die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Die Zahlungsfrist des Rechtsträgers erstreckte sich bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>. Bis heute ist jedoch auf meinem Konto keine Zahlung des Rechtsträgers eingegangen.
Unterliegt die rechtskräftig festgestellte Leistungspflicht keinem den Vollzug hemmenden Rechtszug mehr, hat die Titelbehörde dies zu bestätigen. Im Falle eines Berufungsbescheides ist nach herrschender Ansicht [Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl., 2006, S. 553, Fußnote 15] jene Behörde zur Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung verpflichtet, welche in letzter Instanz in der Sache entschieden hat, das ist im gegebenen Fall der BMI.
Freundliche Grüße
Mustertext E: Letzte Aufforderung an RTAn <ZISA>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag an die Zivildienstserviceagentur auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung iSd §§ 3 Abs 2 VVG und 54 Abs 2 EO betreffend den Bescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>. Falls die ZISA sich diesbezüglich für unzuständig hält, beantrage ich neben der bescheidmäßigen Erledigung meines Antrages die ungesäumte Weiterleitung meines Antrags an den BMI oder an eine andere sachlich in Betracht kommende Behörde.
Begründung
Mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides> wurde(n) die Berufung(en) gegen den o.g. ZISA-Bescheid zurückgewiesen. Die Feststellung meiner vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger ist damit rechtskräftig.
Gemäß § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, hat der Rechtsträger im Falle einer rechtskräftigen Feststellung die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Die Zahlungsfrist des Rechtsträgers erstreckte sich bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>. Bis heute ist jedoch auf meinem Konto keine Zahlung des Rechtsträgers eingegangen.
Unterliegt die rechtskräftig festgestellte Leistungspflicht keinem den Vollzug hemmenden Rechtszug mehr, hat die Titelbehörde dies zu bestätigen. Im Falle eines Berufungsbescheides ist nach herrschender Ansicht [Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl., 2006, S. 553, Fußnote 15] jene Behörde zur Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung verpflichtet, welche in letzter Instanz in der Sache entschieden hat, das ist im gegebenen Fall die ZISA.
Freundliche Grüße
An <Rechtsträger>
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ablauf der Berufungsfrist gegen den Bescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides> wurde der genannte Bescheid rechtskräftig.
ODER
mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>, wurde über meine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Rechtsträger rechtskräftig entschieden.
ODER
mit Bescheid des BMI vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des BMI-Bescheides>, wurde(n) die Berufung(en) gegen den Feststellungsbescheid der ZISA vom <Datum>, GZ <Geschäftszahl des ZISA-Bescheides>, zurückgewiesen, womit der genannte Bescheid der ZISA Rechtskraft erlangte.
Im Falle einer rechtskräftigen Feststellung hat der Rechtsträger gem. § 1 Abs. 3 letzter Satz ZDG-ÜR, BGBl. I Nr. 40/2006, die festgestellten Ansprüche binnen sechs Wochen abzugelten. Diese Frist erstreckte sich bis zum <Datum der Zustellung + 6 Wochen>.
Leider haben Sie es bis heute verabsäumt, den festgestellten Betrag auf mein Konto <Konto-Nr.>, BLZ <BLZ> zu überweisen.
Ich ersuche Sie, diese Zahlung unverzüglich in die Wege zu leiten, und behalte mir vor, widrigenfalls an die Titelbehörde den Antrag auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung zu richten.
Freundliche Grüße