VwGH-How-To
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Fragen:
1.) 6wöchige Frist zur Beantragung der Verfahrenshilfe ab Bescheiddatum oder ab Zustellungsdatum? (Zustellungsdatum ist das, was in dem runden Poststempel, auf der Rückseite des Rsb-Kuverts steht, right?)
2.) "Zeit schinden": Bringts mir irgendwelche Vorteile in Form von längerer Bearbeitungszeit, wenn ich vorerst nur das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe (Musterbrief v. zivildienst.at) einschicke, oder soll ich gleich das in diesem Thread irgendwo verlinkte PDF (wo das Formular f. Verfahrenshilfe & Vermögensbekenntnis drin ist) ausfüllen?
1.) 6wöchige Frist zur Beantragung der Verfahrenshilfe ab Bescheiddatum oder ab Zustellungsdatum? (Zustellungsdatum ist das, was in dem runden Poststempel, auf der Rückseite des Rsb-Kuverts steht, right?)
2.) "Zeit schinden": Bringts mir irgendwelche Vorteile in Form von längerer Bearbeitungszeit, wenn ich vorerst nur das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe (Musterbrief v. zivildienst.at) einschicke, oder soll ich gleich das in diesem Thread irgendwo verlinkte PDF (wo das Formular f. Verfahrenshilfe & Vermögensbekenntnis drin ist) ausfüllen?
Das kann man wohl sagen. Seit 7 Wochen warte ich darauf. Auf meine Anfrage vor einer Woche, ob mein Schrieb überhaupt angekommen ist, habe ich auch keine Antwort erhalten.dom_esp hat geschrieben:Wenn du das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe abschicktst dauert es noch eine Weile bis du das die Formulare bekommst.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Arbeit ohne Geld - niemals!
Ein kleiner Klassiker:Mr.Radar hat geschrieben:aber wenn ichs per einschreiben fristgerecht einbringe, und die dort tun nicht weiter, kann das eh nicht zu meinem nachteil werden, oder?
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=7046
Im Normalfall ist es aber nicht zu Deinem Nachteil.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Besser schon mal den "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" vorbereiten ...Scorch hat geschrieben:Seit 7 Wochen warte ich darauf. Auf meine Anfrage vor einer Woche, ob mein Schrieb überhaupt angekommen ist, habe ich auch keine Antwort erhalten.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Der sollte nach jüngster Rechtssprechung des VwGH *hihi* eh durchgehn.
BTW: Ich hab heute einen gelben Zettel von denen bekommen. Daraus folgere ich:
1) Die Post arbeitet noch.
2) Der VwGH wurde noch nicht abgeschafft.
BTW: Ich hab heute einen gelben Zettel von denen bekommen. Daraus folgere ich:
1) Die Post arbeitet noch.
2) Der VwGH wurde noch nicht abgeschafft.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
ich habe 2 1/2 Monate darauf gewartetScorch hat geschrieben:Das kann man wohl sagen. Seit 7 Wochen warte ich darauf. Auf meine Anfrage vor einer Woche, ob mein Schrieb überhaupt angekommen ist, habe ich auch keine Antwort erhalten.dom_esp hat geschrieben:Wenn du das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe abschicktst dauert es noch eine Weile bis du das die Formulare bekommst.
Jawoll, es ist die Aufforderung zum Vermögensbekenntnis. Gleich in dreifacher Ausführung, die gesetzlichen Grundlagen sind immerhin doppelt dabei.
Ich finde allerdings an keiner Stelle die Aufforderung, das Einkommen meiner Eltern offenzulegen. Wird danach etwa erst später gefragt, wenn ich mein eigenes bescheidenes Vermögen dargelegt habe und die Unterhaltspflichten der Eltern angeführt wurden? Oder muss ich die Unterhaltspflicht gleich mit einem Geldbetrag beziffern, z.B. 20% des Nettoeinkommens der Eltern?
Weiters: würdet ihr bei den Wohnverhältnissen "in einer Eigentumswohnung" oder "in untergemieteten Räumen" ankreuzen, wenn ich mietfrei in der Eigentumswohnung der Eltern wohne?
Ich finde allerdings an keiner Stelle die Aufforderung, das Einkommen meiner Eltern offenzulegen. Wird danach etwa erst später gefragt, wenn ich mein eigenes bescheidenes Vermögen dargelegt habe und die Unterhaltspflichten der Eltern angeführt wurden? Oder muss ich die Unterhaltspflicht gleich mit einem Geldbetrag beziffern, z.B. 20% des Nettoeinkommens der Eltern?
Weiters: würdet ihr bei den Wohnverhältnissen "in einer Eigentumswohnung" oder "in untergemieteten Räumen" ankreuzen, wenn ich mietfrei in der Eigentumswohnung der Eltern wohne?
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
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Bei mir stand gleich drin, dass ich ein Vermögensbekenntnis für mich und eines pro Unterhaltsverpflichtetem abschicken muss. Da stand auch, dass dar Antrag zurückgewiesen (?? oder so??) wird, wenn ich das nicht alles hinschicke, was bedeuten würde, das der Fristenteufel dann zugeschlagen hätte.
Ich hab die Kopie vom Antrag gerade nicht da. Aber falls es sonstiges gibt, kannst du da einfach "wohne bei den Eltern" schreiben. Ich hab meine Wohnverhältnisse, die noch nicht so ganz klar waren einfach drunter geschrieben und nichts angekreuzt.
Ich hab die Kopie vom Antrag gerade nicht da. Aber falls es sonstiges gibt, kannst du da einfach "wohne bei den Eltern" schreiben. Ich hab meine Wohnverhältnisse, die noch nicht so ganz klar waren einfach drunter geschrieben und nichts angekreuzt.
§ 38a Abs. 1 VwGG: "Ist beim Verwaltungsgerichtshof eine erhebliche AnzahlMr.Radar hat geschrieben:GDa frag ich mich dann nur, wie der VwGH den Entschluss zum Massenverfahren fassen soll, wenn noch keiner geklagt hat
von Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide nach Art. 131 Abs. 1
Z 1 B-VG anhängig, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind,
oder besteht Grund zur Annahme, dass eine erhebliche Anzahl solcher
Beschwerden eingebracht werden wird, ..."
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Das wird der VwGH entscheiden. Wer es vorher sicher sagen kann, weiß vermutlich auch, wie das Finale der Euro 2008 ausgehen wird und wie das Wetter an jenem Tag sein wird.Mr.Radar hat geschrieben:gut, aber wieviele beschwerden sind "eine erhebliche anzahl"?...
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.