VwGH-How-To

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Mr.Radar
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Beitrag von Mr.Radar »

Fragen:
1.) 6wöchige Frist zur Beantragung der Verfahrenshilfe ab Bescheiddatum oder ab Zustellungsdatum? (Zustellungsdatum ist das, was in dem runden Poststempel, auf der Rückseite des Rsb-Kuverts steht, right?)
2.) "Zeit schinden": Bringts mir irgendwelche Vorteile in Form von längerer Bearbeitungszeit, wenn ich vorerst nur das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe (Musterbrief v. zivildienst.at) einschicke, oder soll ich gleich das in diesem Thread irgendwo verlinkte PDF (wo das Formular f. Verfahrenshilfe & Vermögensbekenntnis drin ist) ausfüllen?
dom_esp
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Beitrag von dom_esp »

Die Frist beginnt mit dem Zustellungsdatum.
Wenn du das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe abschicktst dauert es noch eine Weile bis du das die Formulare bekommst. Dadurch kannst du mehr Zeit schinden.
Scorch
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Beitrag von Scorch »

dom_esp hat geschrieben:Wenn du das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe abschicktst dauert es noch eine Weile bis du das die Formulare bekommst.
Das kann man wohl sagen. Seit 7 Wochen warte ich darauf. Auf meine Anfrage vor einer Woche, ob mein Schrieb überhaupt angekommen ist, habe ich auch keine Antwort erhalten.
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Mr.Radar
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Beitrag von Mr.Radar »

aber wenn ichs per einschreiben fristgerecht einbringe, und die dort tun nicht weiter, kann das eh nicht zu meinem nachteil werden, oder?
dom_esp
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Beitrag von dom_esp »

Solange du dich an deine Fristen hältst kann dir nichts passieren.
Bei mir hat es auch einige Wochen gedauert, bis die Formulare gekommen sind. Wenn du Zeit schinden willst, ist es eh gut, wenn sie länger brauchen
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Mr.Radar hat geschrieben:aber wenn ichs per einschreiben fristgerecht einbringe, und die dort tun nicht weiter, kann das eh nicht zu meinem nachteil werden, oder?
Ein kleiner Klassiker:
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=7046

Im Normalfall ist es aber nicht zu Deinem Nachteil.
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cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

Scorch hat geschrieben:Seit 7 Wochen warte ich darauf. Auf meine Anfrage vor einer Woche, ob mein Schrieb überhaupt angekommen ist, habe ich auch keine Antwort erhalten.
Besser schon mal den "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" vorbereiten ... ;-)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Der sollte nach jüngster Rechtssprechung des VwGH *hihi* eh durchgehn.

BTW: Ich hab heute einen gelben Zettel von denen bekommen. Daraus folgere ich:

1) Die Post arbeitet noch.
2) Der VwGH wurde noch nicht abgeschafft.

:)
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stefano
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Beitrag von stefano »

Scorch hat geschrieben:
dom_esp hat geschrieben:Wenn du das formlose Ansuchen um Verfahrenshilfe abschicktst dauert es noch eine Weile bis du das die Formulare bekommst.
Das kann man wohl sagen. Seit 7 Wochen warte ich darauf. Auf meine Anfrage vor einer Woche, ob mein Schrieb überhaupt angekommen ist, habe ich auch keine Antwort erhalten.
ich habe 2 1/2 Monate darauf gewartet
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Heute ist ein Brief vom VwGH gekommen, das wird wohl der erwartete Schrieb sein. 7 Wochen.
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Scorch
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Beitrag von Scorch »

Jawoll, es ist die Aufforderung zum Vermögensbekenntnis. Gleich in dreifacher Ausführung, die gesetzlichen Grundlagen sind immerhin doppelt dabei.
Ich finde allerdings an keiner Stelle die Aufforderung, das Einkommen meiner Eltern offenzulegen. Wird danach etwa erst später gefragt, wenn ich mein eigenes bescheidenes Vermögen dargelegt habe und die Unterhaltspflichten der Eltern angeführt wurden? Oder muss ich die Unterhaltspflicht gleich mit einem Geldbetrag beziffern, z.B. 20% des Nettoeinkommens der Eltern?
Weiters: würdet ihr bei den Wohnverhältnissen "in einer Eigentumswohnung" oder "in untergemieteten Räumen" ankreuzen, wenn ich mietfrei in der Eigentumswohnung der Eltern wohne?
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Beitrag von dom_esp »

Bei mir stand gleich drin, dass ich ein Vermögensbekenntnis für mich und eines pro Unterhaltsverpflichtetem abschicken muss. Da stand auch, dass dar Antrag zurückgewiesen (?? oder so??) wird, wenn ich das nicht alles hinschicke, was bedeuten würde, das der Fristenteufel dann zugeschlagen hätte.
Ich hab die Kopie vom Antrag gerade nicht da. Aber falls es sonstiges gibt, kannst du da einfach "wohne bei den Eltern" schreiben. Ich hab meine Wohnverhältnisse, die noch nicht so ganz klar waren einfach drunter geschrieben und nichts angekreuzt.
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Beitrag von Scorch »

Aja, da im Begleitschreiben steht's eh drin, ich war nur blind. Deswegen sind auch 3 Bekenntnisse zum Ausfüllen dabei. Danke.
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Beitrag von MA2412 »

Bei mir stands nicht. :)

Heute kam die Abweisung meines Verfahrenshilfeantrags, zum Glück ohne Mutwillensstrafe.
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Beitrag von Mr.Radar »

Gibts eigentlich hier im Forum schon Leute die schon Klage eingebracht haben? So wie sichs hier liest, warten im Moment alle auf die Verfahrenshilfe. Da frag ich mich dann nur, wie der VwGH den Entschluss zum Massenverfahren fassen soll, wenn noch keiner geklagt hat ^^
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Du meinst "Beschwerde eingereicht", geklagt wird beim VwGH nicht.
Ja, es haben schon einige eine Beschwerde eingereicht.
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Beitrag von cdhahn »

Mr.Radar hat geschrieben:GDa frag ich mich dann nur, wie der VwGH den Entschluss zum Massenverfahren fassen soll, wenn noch keiner geklagt hat
§ 38a Abs. 1 VwGG: "Ist beim Verwaltungsgerichtshof eine erhebliche Anzahl
von Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide nach Art. 131 Abs. 1
Z 1 B-VG anhängig, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind,
oder besteht Grund zur Annahme, dass eine erhebliche Anzahl solcher
Beschwerden eingebracht werden wird
, ..."
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Beitrag von Mr.Radar »

gut, aber wieviele beschweren sind "eine erhebliche anzahl"?...
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

Mr.Radar hat geschrieben:gut, aber wieviele beschwerden sind "eine erhebliche anzahl"?...
Das wird der VwGH entscheiden. Wer es vorher sicher sagen kann, weiß vermutlich auch, wie das Finale der Euro 2008 ausgehen wird und wie das Wetter an jenem Tag sein wird. ;-)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

hm ... kennt wer Präzedenzfälle mit Zahlen?
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