Wichtige Gesetze(sänderungen), VOs etc. in letzter Zeit

Infos und Diskussionen rund um das Thema Verpflegungsgeld

Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose

Benutzeravatar
MA2412
Moderator
Moderator
Beiträge: 4196
Registriert: Montag 22. Dezember 2003, 17:52
Wohnort: Wien

Beitrag von MA2412 »

Weiß jemand, wieviel ein Anwalt nach Tarif kostet, wenn er mich vor dem VfGH nicht vertritt (was ja ned nötig ist) sondern nur unterschreibt?
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Z@BPDWIEN
Moderator
Moderator
Beiträge: 2022
Registriert: Mittwoch 10. November 2004, 14:26
Wohnort: Wien

Beitrag von Z@BPDWIEN »

Herr Bert
Eifriger Zivi
Eifriger Zivi
Beiträge: 31
Registriert: Samstag 13. Mai 2006, 11:29

Was haltet ihr davon?!

Beitrag von Herr Bert »

Also ich hätt da eventuell eine Lösung für viele Fälle gefunden.

Bei mir wars so. Ich bin am 2.2.2004 zum Zivildienst nach Tulln einberufen worden, wo ich dann auch meinen ERSTEN DIENSTTAG hatte. Aber meine Zivildienstzeit war ich in Waidhofen/Ybbs, wo ich meinen LETZTEN DIENSTTAG vollbringen musste!!
Zwischendurch war ich noch einmal einen Tag in Tulln und einige Tage in einer kleinen Dienststelle etwa 25 km von Waidhofen entfernt!!

Also war der Dienstort, an dem ich meinen Zivildienst begonnen habe, und der Dienstort, an dem ich aufgehört habe nicht der selbe, oder?!

Was haltet ihr davon?!
Scorch
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 1747
Registriert: Montag 3. April 2006, 13:13
Wohnort: Nähe Innsbruck

Beitrag von Scorch »

Das mit dem gleichbleibenden Dienst- oder Einsatzort ist alles viel zu schwammig formuliert. Die Rechtsträger definieren für sich den gleichbleibenden Dienstort wie sie's brauchen:
Der Ort, an dem man in der Früh anfängt und am Abend aufhört, die gleiche Stadt, der gleiche Bezirk, das ganze über das gesamte Jahr gesehen usw....
Da wird's noch einen gerichtlichen Beschluss brauchen, der den Dienstort anständig definiert.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Benutzeravatar
MA2412
Moderator
Moderator
Beiträge: 4196
Registriert: Montag 22. Dezember 2003, 17:52
Wohnort: Wien

Re: @ Z@BPDWIEN

Beitrag von MA2412 »

dietmar13 hat geschrieben:hinweis vom vfgh: keine rechtsgrundlage für die gebühr!
Hast Du zufällig die Geschäftszahl bei der Hand?
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Rolo
Beiträge: 0
Registriert: Montag 3. Juli 2006, 22:07

Verpflegungsentgelt

Beitrag von Rolo »

Also ich bin jetzt mit meiner Zivildienststelle in Kontakt, um zu einer gütlichen Lösung zu kommen. Diese betrachten "www.zivildienst.at" aber als "fehlerhaft und unvollständig" und verwiesen mich auf "www.zivildienstverwaltung.at" als offizielle Seite. Deshalb bezweifeln sie auch, dass eine Zivildienststelle an freien Tagen wie Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine Abschläge machen dürfen wie Dr. Florian Burger es in seiner FAQ Liste zum Verpflegungsentgelt angibt.
Weiters stehe ich komplett blank da, was diese ganzen Abschläge betrifft. War mein Dienstort tatsächlich gleichbleibend, wenn ich während der 12 Monate in drei verschiedenen Institutionen desselben Dachverbands beschäftigt war? War die Arbeit, die ich verrichten musste, tatsächlich mit geringer körperlicher Belastung verbunden und kann von einer Kochstelle die Rede sein, wenn man in einer Grossküche arbeitet und sich lediglich ein Joghurt aus dem Gefrierfach nehmen kann oder die Küche, in der Patienten beschäftigt waren aus hygienischen Gründen gar nicht betreten durfte?
Diese Verpflegungsentgeltverordnung ist ein Blamage für Österreich und eine gewisse Frau Prokop hat damit eindeutig gezeigt, für welche politischen Minderleistungen sie ihren Namen hergibt. Wenn diese Verordnung eines Tages wieder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, ist es vielleicht für mich zu spät, weil ich mich dank genannten geistigen Unrats schon auf einen niedrigeren Betrag vergleichen musste. Aber ich werde mich immer an dieses Geplänkel erinnern und bei der nächsten Nationalratswahl das auf meine Stimme und die meiner Bekannten, Verwandten und Gleichgesinnten einfliessen lassen. Da bringen mich dann auch keine dämlichen Plakate oder Werbezuckerln davon ab.
Rolo
Rolo
Beiträge: 0
Registriert: Montag 3. Juli 2006, 22:07

Beitrag von Rolo »

Scorch hat geschrieben:Nimm noch das ABGB dazu, §1333 und §1000 sind ja für die Zinsen relevant.
Laut http://www.zivildienstverwaltung.at/ver ... nz.html#11
besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Verzugszinsen. Wäre natürlich schön, wenn es so wäre. Ich gäbe mich aber auch schon mit einer ordentlichen Rückzahlung zufrieden.
Scorch
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 1747
Registriert: Montag 3. April 2006, 13:13
Wohnort: Nähe Innsbruck

Beitrag von Scorch »

Ich stimme dir in allen Punkten zu. Es hilft aber nichts, die Lage ist momentan eben so. Bis (wenn überhaupt) die VerpflegungsVO aufgehoben wird, wären deine Ansprüche längst verjährt. Deshalb musst du jetzt kämpfen oder dich eben mit einem niedrigen Angebot abfinden. Wenn du dich nicht von deiner Einrichtung pflanzen lassen willst - und den Eindruck habe ich nicht bei dir - dann gibt es eben keine Einigung und du trittst den Instanzenweg an. So einfach sind die Alternativen.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
11fire01
Profi
Profi
Beiträge: 146
Registriert: Samstag 29. Januar 2005, 20:18

Beitrag von 11fire01 »

Man schließt einen Rechtsschutz ab. Kostenpunkt ca. 8 bis 9 Euro im Monat. Dann ist der Anwalt gratis!!
du kannst keine rechtschutzversicherung mehr für einen fall in anspruch nehmen, wenn der zeitpunkt des anlasses bereits vorhanden ist - das macht keine versicherung, da es sonst jeder so machen würde!
theli
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 13
Registriert: Sonntag 20. Februar 2005, 17:46
Wohnort: Wien

Beitrag von theli »

Irgendwo hier im Forum hab ich's schon geschrieben. Hab bei der Versicherung nachgefragt. Die haben mir gesagt daß es gar kein Package gibt das unsere Rechtsstreitigkeiten abdecken würde. Somit gibt's auch keinen Versicherungsschutz.
markopolo
Forum Star
Forum Star
Beiträge: 743
Registriert: Montag 24. Oktober 2005, 16:22
Wohnort: Graz

Beitrag von markopolo »

kommt sicher auch auf die versicherung drauf an was sie anbieten wollen
Etwas zu kennen bedeutet, es konkret erfahren zu haben.
Ein Kochbuch wird euren Hunger nicht befriedigen.
(Takuan)
theli
Jungzivi
Jungzivi
Beiträge: 13
Registriert: Sonntag 20. Februar 2005, 17:46
Wohnort: Wien

Beitrag von theli »

Ich hab bestimtm nicht's dagegen wenn ihr eine Versicherung finden würdet die sowas abdeckt. Laut Auskunft meiner Versicherung gibt es so ein Paket allerdings nicht.
Wer andere Informationen hat, bitte hier posten. Mutmaßungen alleine helfen leider nichts.
NairolF
Beiträge: 0
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 19:54

Beitrag von NairolF »

ich bin schockiert...hilfe

ich bin 21 und kann mich gerade noch so mit geringfügigkeitsarbeit über dem wasser halten....und jetzt braucht man einen anwalt auch noch

ich kann mir das nicht leisten

aber ich habe schon zurückgefaxt das ich das angebot meiner stelle nur als anzahlung sehen würde und nicht auf mein recht verzichten würde weitere forderungen zu stellen

das heißt ganz klar das es keine einigung geben wird

das bedeutet jetzt kommen diese ganzen schreiben auf mich zu

und dann braucht man plötzlich diesen anwalt plus 180 euro (wenn nicht sogar mehr)

das belastet mich seelisch jetzt total....mein zwillingsbruder ist in der selben lage....doppte kosten rollen auf uns zu, weil wir schon abgelehnt haben

wieviel kostet so ein anwalt????? so eine unterschrift ist sicher nicht billig....postet mir bitte schnell so eure schätzungen und persönliche erfahrungen ...vielleicht kann ich ja noch bei meiner stelle anrufen und bitten das sie mir nochmal das angebot reinfaxen ...vielleicht komm ich ja ncohmal davon

ich bin nehmlich nciht mehr rechtsschutzversichert bei miener mutter...daher frag ich mich ob ich und mein bruder diese kosten überstehen können

ich bitte dringend um hilfe
NairolF
Beiträge: 0
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 19:54

Beitrag von NairolF »

danke für die aufbauenden worte

stimmt, daweil brauch ich keinen anwalt...wenn meine drei monate frist um ist schicke ich denen in die zisa halt mein nächstes schreiben, wass ich durch eure hilfe hier im forum sicher bald formuliert haben werde

also ich schicke ganz normal meine kleinen 2 euro einschreiben und warte ab

aber wenn das wirklich soweit geht wie es auf der ersten seite beschrieben ist, würd ich nur gerne wissen was auf mich zukommt, damit ich diese kosten rechtzeitig verdienen kann (ich glaube kaum das ich als zwilling nur einmal zahlen brauch für zwei unterschriften)

als falls es keinen musterbescheid geben wird will ich vorbereitet sein
11fire01
Profi
Profi
Beiträge: 146
Registriert: Samstag 29. Januar 2005, 20:18

Beitrag von 11fire01 »

wieso wurde eine Verpflegungsverordnung geschaffen und vom damaligen 40. bgbl getrennt?
Benutzeravatar
MA2412
Moderator
Moderator
Beiträge: 4196
Registriert: Montag 22. Dezember 2003, 17:52
Wohnort: Wien

Beitrag von MA2412 »

Die Verpflegungsverordnung ist älter als das BGBl. I Nr. 40/2006 und gilt auch für aktuelle Zivis.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Antworten