Wichtige Gesetze(sänderungen), VOs etc. in letzter Zeit
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
RATG: http://www.rakwien.at/import/documents/ ... 072005.pdf
Allgemeine Honorarkriterien http://www.rakwien.at/import/documents/ ... dm2005.pdf
*scnr*
Allgemeine Honorarkriterien http://www.rakwien.at/import/documents/ ... dm2005.pdf
*scnr*
Was haltet ihr davon?!
Also ich hätt da eventuell eine Lösung für viele Fälle gefunden.
Bei mir wars so. Ich bin am 2.2.2004 zum Zivildienst nach Tulln einberufen worden, wo ich dann auch meinen ERSTEN DIENSTTAG hatte. Aber meine Zivildienstzeit war ich in Waidhofen/Ybbs, wo ich meinen LETZTEN DIENSTTAG vollbringen musste!!
Zwischendurch war ich noch einmal einen Tag in Tulln und einige Tage in einer kleinen Dienststelle etwa 25 km von Waidhofen entfernt!!
Also war der Dienstort, an dem ich meinen Zivildienst begonnen habe, und der Dienstort, an dem ich aufgehört habe nicht der selbe, oder?!
Was haltet ihr davon?!
Bei mir wars so. Ich bin am 2.2.2004 zum Zivildienst nach Tulln einberufen worden, wo ich dann auch meinen ERSTEN DIENSTTAG hatte. Aber meine Zivildienstzeit war ich in Waidhofen/Ybbs, wo ich meinen LETZTEN DIENSTTAG vollbringen musste!!
Zwischendurch war ich noch einmal einen Tag in Tulln und einige Tage in einer kleinen Dienststelle etwa 25 km von Waidhofen entfernt!!
Also war der Dienstort, an dem ich meinen Zivildienst begonnen habe, und der Dienstort, an dem ich aufgehört habe nicht der selbe, oder?!
Was haltet ihr davon?!
Das mit dem gleichbleibenden Dienst- oder Einsatzort ist alles viel zu schwammig formuliert. Die Rechtsträger definieren für sich den gleichbleibenden Dienstort wie sie's brauchen:
Der Ort, an dem man in der Früh anfängt und am Abend aufhört, die gleiche Stadt, der gleiche Bezirk, das ganze über das gesamte Jahr gesehen usw....
Da wird's noch einen gerichtlichen Beschluss brauchen, der den Dienstort anständig definiert.
Der Ort, an dem man in der Früh anfängt und am Abend aufhört, die gleiche Stadt, der gleiche Bezirk, das ganze über das gesamte Jahr gesehen usw....
Da wird's noch einen gerichtlichen Beschluss brauchen, der den Dienstort anständig definiert.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Arbeit ohne Geld - niemals!
Re: @ Z@BPDWIEN
Hast Du zufällig die Geschäftszahl bei der Hand?dietmar13 hat geschrieben:hinweis vom vfgh: keine rechtsgrundlage für die gebühr!
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Verpflegungsentgelt
Also ich bin jetzt mit meiner Zivildienststelle in Kontakt, um zu einer gütlichen Lösung zu kommen. Diese betrachten "www.zivildienst.at" aber als "fehlerhaft und unvollständig" und verwiesen mich auf "www.zivildienstverwaltung.at" als offizielle Seite. Deshalb bezweifeln sie auch, dass eine Zivildienststelle an freien Tagen wie Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine Abschläge machen dürfen wie Dr. Florian Burger es in seiner FAQ Liste zum Verpflegungsentgelt angibt.
Weiters stehe ich komplett blank da, was diese ganzen Abschläge betrifft. War mein Dienstort tatsächlich gleichbleibend, wenn ich während der 12 Monate in drei verschiedenen Institutionen desselben Dachverbands beschäftigt war? War die Arbeit, die ich verrichten musste, tatsächlich mit geringer körperlicher Belastung verbunden und kann von einer Kochstelle die Rede sein, wenn man in einer Grossküche arbeitet und sich lediglich ein Joghurt aus dem Gefrierfach nehmen kann oder die Küche, in der Patienten beschäftigt waren aus hygienischen Gründen gar nicht betreten durfte?
Diese Verpflegungsentgeltverordnung ist ein Blamage für Österreich und eine gewisse Frau Prokop hat damit eindeutig gezeigt, für welche politischen Minderleistungen sie ihren Namen hergibt. Wenn diese Verordnung eines Tages wieder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, ist es vielleicht für mich zu spät, weil ich mich dank genannten geistigen Unrats schon auf einen niedrigeren Betrag vergleichen musste. Aber ich werde mich immer an dieses Geplänkel erinnern und bei der nächsten Nationalratswahl das auf meine Stimme und die meiner Bekannten, Verwandten und Gleichgesinnten einfliessen lassen. Da bringen mich dann auch keine dämlichen Plakate oder Werbezuckerln davon ab.
Rolo
Weiters stehe ich komplett blank da, was diese ganzen Abschläge betrifft. War mein Dienstort tatsächlich gleichbleibend, wenn ich während der 12 Monate in drei verschiedenen Institutionen desselben Dachverbands beschäftigt war? War die Arbeit, die ich verrichten musste, tatsächlich mit geringer körperlicher Belastung verbunden und kann von einer Kochstelle die Rede sein, wenn man in einer Grossküche arbeitet und sich lediglich ein Joghurt aus dem Gefrierfach nehmen kann oder die Küche, in der Patienten beschäftigt waren aus hygienischen Gründen gar nicht betreten durfte?
Diese Verpflegungsentgeltverordnung ist ein Blamage für Österreich und eine gewisse Frau Prokop hat damit eindeutig gezeigt, für welche politischen Minderleistungen sie ihren Namen hergibt. Wenn diese Verordnung eines Tages wieder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, ist es vielleicht für mich zu spät, weil ich mich dank genannten geistigen Unrats schon auf einen niedrigeren Betrag vergleichen musste. Aber ich werde mich immer an dieses Geplänkel erinnern und bei der nächsten Nationalratswahl das auf meine Stimme und die meiner Bekannten, Verwandten und Gleichgesinnten einfliessen lassen. Da bringen mich dann auch keine dämlichen Plakate oder Werbezuckerln davon ab.
Rolo
Laut http://www.zivildienstverwaltung.at/ver ... nz.html#11Scorch hat geschrieben:Nimm noch das ABGB dazu, §1333 und §1000 sind ja für die Zinsen relevant.
besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Verzugszinsen. Wäre natürlich schön, wenn es so wäre. Ich gäbe mich aber auch schon mit einer ordentlichen Rückzahlung zufrieden.
Ich stimme dir in allen Punkten zu. Es hilft aber nichts, die Lage ist momentan eben so. Bis (wenn überhaupt) die VerpflegungsVO aufgehoben wird, wären deine Ansprüche längst verjährt. Deshalb musst du jetzt kämpfen oder dich eben mit einem niedrigen Angebot abfinden. Wenn du dich nicht von deiner Einrichtung pflanzen lassen willst - und den Eindruck habe ich nicht bei dir - dann gibt es eben keine Einigung und du trittst den Instanzenweg an. So einfach sind die Alternativen.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Arbeit ohne Geld - niemals!
du kannst keine rechtschutzversicherung mehr für einen fall in anspruch nehmen, wenn der zeitpunkt des anlasses bereits vorhanden ist - das macht keine versicherung, da es sonst jeder so machen würde!Man schließt einen Rechtsschutz ab. Kostenpunkt ca. 8 bis 9 Euro im Monat. Dann ist der Anwalt gratis!!
ich bin schockiert...hilfe
ich bin 21 und kann mich gerade noch so mit geringfügigkeitsarbeit über dem wasser halten....und jetzt braucht man einen anwalt auch noch
ich kann mir das nicht leisten
aber ich habe schon zurückgefaxt das ich das angebot meiner stelle nur als anzahlung sehen würde und nicht auf mein recht verzichten würde weitere forderungen zu stellen
das heißt ganz klar das es keine einigung geben wird
das bedeutet jetzt kommen diese ganzen schreiben auf mich zu
und dann braucht man plötzlich diesen anwalt plus 180 euro (wenn nicht sogar mehr)
das belastet mich seelisch jetzt total....mein zwillingsbruder ist in der selben lage....doppte kosten rollen auf uns zu, weil wir schon abgelehnt haben
wieviel kostet so ein anwalt????? so eine unterschrift ist sicher nicht billig....postet mir bitte schnell so eure schätzungen und persönliche erfahrungen ...vielleicht kann ich ja noch bei meiner stelle anrufen und bitten das sie mir nochmal das angebot reinfaxen ...vielleicht komm ich ja ncohmal davon
ich bin nehmlich nciht mehr rechtsschutzversichert bei miener mutter...daher frag ich mich ob ich und mein bruder diese kosten überstehen können
ich bitte dringend um hilfe
ich bin 21 und kann mich gerade noch so mit geringfügigkeitsarbeit über dem wasser halten....und jetzt braucht man einen anwalt auch noch
ich kann mir das nicht leisten
aber ich habe schon zurückgefaxt das ich das angebot meiner stelle nur als anzahlung sehen würde und nicht auf mein recht verzichten würde weitere forderungen zu stellen
das heißt ganz klar das es keine einigung geben wird
das bedeutet jetzt kommen diese ganzen schreiben auf mich zu
und dann braucht man plötzlich diesen anwalt plus 180 euro (wenn nicht sogar mehr)
das belastet mich seelisch jetzt total....mein zwillingsbruder ist in der selben lage....doppte kosten rollen auf uns zu, weil wir schon abgelehnt haben
wieviel kostet so ein anwalt????? so eine unterschrift ist sicher nicht billig....postet mir bitte schnell so eure schätzungen und persönliche erfahrungen ...vielleicht kann ich ja noch bei meiner stelle anrufen und bitten das sie mir nochmal das angebot reinfaxen ...vielleicht komm ich ja ncohmal davon
ich bin nehmlich nciht mehr rechtsschutzversichert bei miener mutter...daher frag ich mich ob ich und mein bruder diese kosten überstehen können
ich bitte dringend um hilfe
danke für die aufbauenden worte
stimmt, daweil brauch ich keinen anwalt...wenn meine drei monate frist um ist schicke ich denen in die zisa halt mein nächstes schreiben, wass ich durch eure hilfe hier im forum sicher bald formuliert haben werde
also ich schicke ganz normal meine kleinen 2 euro einschreiben und warte ab
aber wenn das wirklich soweit geht wie es auf der ersten seite beschrieben ist, würd ich nur gerne wissen was auf mich zukommt, damit ich diese kosten rechtzeitig verdienen kann (ich glaube kaum das ich als zwilling nur einmal zahlen brauch für zwei unterschriften)
als falls es keinen musterbescheid geben wird will ich vorbereitet sein
stimmt, daweil brauch ich keinen anwalt...wenn meine drei monate frist um ist schicke ich denen in die zisa halt mein nächstes schreiben, wass ich durch eure hilfe hier im forum sicher bald formuliert haben werde
also ich schicke ganz normal meine kleinen 2 euro einschreiben und warte ab
aber wenn das wirklich soweit geht wie es auf der ersten seite beschrieben ist, würd ich nur gerne wissen was auf mich zukommt, damit ich diese kosten rechtzeitig verdienen kann (ich glaube kaum das ich als zwilling nur einmal zahlen brauch für zwei unterschriften)
als falls es keinen musterbescheid geben wird will ich vorbereitet sein