FAQ zur Rückzahlung

Infos und Diskussionen rund um das Thema Verpflegungsgeld

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Judo
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Beitrag von Judo »

Die Antwort auf den neuerlichen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung des Ausmaßes der angemessenen Verpflegung wird zwar vermutlich länger auf sich warten lassen, ich bin aber von anfang september an 5 wochen im Auslang und könnt somit nicht darauf reagieren

Das Schreiben wird wohl als RSb Brief kommen, zu dem help.gv.at sagt
RSb-Brief

Synonym: weißer Brief

RSb-Brief (Rückscheinbrief weiß) bedeutet "Zustellung auch an Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerin". Ein RSb-Brief kann auch an einen Ersatzempfänger oder an eine Ersatzempfängerin zugestellt werden.

Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerin ist jede erwachsene Person, die in der gleichen Wohnung wie der Empfänger oder die Empfängerin wohnt. Auch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen des Empfängers oder der Empfängerin, die zur Annahme der Sendung bereit sind, können Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerinnen sein.

Ist der Empfänger oder die Empfängerin ortsabwesend und kann deshalb von der Zustellung nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen, weil der Brief an einen Ersatzempfänger oder eine Ersatzempfängerin zugestellt wurde, so ist die Ersatzzustellung unwirksam.

Hinweis: Wird bei der Zustellung auch kein Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerin angetroffen, wird der RSb-Brief beim Postamt hinterlegt und eine Hinterlegungsanzeige im Briefkasten zurückgelassen.
nur was heisst das jetzt. Das wenn ich den Brief auch nicht von meinen Eltern annehmen lasse die im Brief möglicherweise erwähnten Fristen nicht gelten bzw erst ab zustallungstag (also wenn ich ihn abhole) zu laufen beginnen?
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Ab jetzt kreuz ich am Transportprotokoll nicht mehr Sklave sondern Idiot an !
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Wenn Du länger weg bist, solltest Du Deine Abwesenheit beim Postamt bekanntgeben, dann wird nämlich gar kein RSa- oder RSB-Brief zugestellt.
Ansonsten gilt, daß der Brief zugestellt ist, sobald Du zurück bist.
Darauf mußt Du dann aber extra hinweisen (und Deine Abwesenheit glaubhaft machen), weil die sonst so rechnen, als würde der Brief zugestellt sein, sobald ihn Deine Eltern haben.
Deswegen ist es besser, wenn Du zur Post gehst.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
guttunge1
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Beitrag von guttunge1 »

@Scorch
Danke für die Info! Genau das habe ich aber befürchtet... Die Ziviorganisationen kennend fürchte ich, dass die eine andere Logik bzgl. Abzüge an freien Tagen haben:
1) leichte Tätigkeit: es zwingt dich ja keiner an freien Tagen schwer zu arbeiten; also ist der Abzug gerechtfertigt.
2) gleichbleibender Dienstort: du bist ohnehin zu Hause. In deiner Umgebung kennst du dich aus und weißt, wo du günstig einkaufen kannst; also ist der Abzug gerechtfertigt.
3) Kochgelegenheit: die wirst du zu Hause ja haben. Wenn nicht kannst eh zu Dienststelle kommen und was kochen; also ist der Abzug gerechtfertigt.

Ich glaube, dass die Argumentation so ausschauen wird!
Danke trotzdem und lg!
flüüü
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Beitrag von flüüü »

ja, hab ich
flüüü
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Beitrag von flüüü »

ich denke schon, bin mir aber nicht mehr sicher. (war ungeführ zu dieser zeit)

hab ja damals nicht gewusst dass das wichtig is
flüüü
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Beitrag von flüüü »

he he he??? ich schreib was hier rein
( http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?p=47597#47597 )

und die antwort landet in diesem thread???
Hari_B
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Beitrag von Hari_B »

Bitte um Hilfe!
Hab ein schreiben meiner Organisation bekommen=> Nachzahlung auf 10,20€=> Hab vor den Teil mit dem Einverständniss zu streichen und zu schreiben das ich mir weiter Ansprüche vorbehalte. Am Ende der 3 Monats-Frist stelle ich einen neuen Antrag an die ZISA=> Habe ja schon mal einen gestellt der dann an meine Organisation übergeben wurde! Jetzt möchte ich wissen:
1) Soweit alles OK?
2) Muss ich einen neuen Antrag (Einrichtungsaufforderung) an meine Organisation schicken oder nicht? (Brief in dem steht, dass ich 13,60€ will)
Bin mir nicht sicher, da sie ja bereits den Brief von der ZISA überstellt bekommen haben! Auf Zivildienst.at wird diese Frage leider nicht genau beantwortet!
BITTE UM HILFE! HAB NICHT MEHR LANGE ZEIT!
zaudi
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Beitrag von zaudi »

Du musst aufpassen, habe auch den Teil mit der Einverständnis gestrichen. Das RK NÖ hat mir mitgeteilt das ich auf Grund dessen kein Geld bekomme.
Hari_B
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Beitrag von Hari_B »

das ich dann VORERST kein Geld bekomme ist mir schon klar! Aber was kann ich schon anders machen, da ich den Antrag so sicher nicht annehmne!
zaudi
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Beitrag von zaudi »

Na ja, findset du es aber nicht unfair das sehr viele die es genauso gemacht haben Geld bekommen haben, und wir keines bekommen?
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Streich den Verzicht durch und behalte dir ausdrücklich weitere Forderungen vor, mehr kannst du vorerst nicht machen. Entweder du bekommst eine Teilzahlung oder auch nicht, das scheint ziemlich willkürlich abzulaufen. Um dann zum Rest des Geldes zu kommen, stellst du nach Ablauf der 3 Monate einen Antrag auf Feststellung bei der ZISA. Solltest du dann eine Teilzahlung erhalten haben, dies natürlich auch im Antrag erwähnen. Man will sich ja nichts zu Schulden kommen lassen.
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theli
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Beitrag von theli »

Was ist eigentlich wenn man diese Einverständniserklärung mit Vorbehalt unterschreiben würde?
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Entweder
*) das RK zahlt trotzdem die 1533€ aus und du kannst über den Instanzenweg noch den Rest dazufordern
oder
*) das RK lehnt ohne Verzichtserklärung jede Einigung ab, zahlt gar nichts und du musst die gesamte Zahlung über den Instanzenweg erstreiten.
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Ungustl
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Beitrag von Ungustl »

Hallo!

Hoffe das meine Frage hier reinpasst:

Ich bin erst vor 2-3 aus meinen 6monatigen Auslandsaufenthalt nach Oesterreich zurückgekommen und habe in der zwischen Zeit das Angebot vom RK Tirol erhalten (genaues Datum unbekannt, da meine Freundin Umschlag weggeschmissen hat)

Das heisst ich muss dem RK diesen Wisch noch zurueckschicken (mit meiner Ablehung des Angebotes) Nun zu meiner Frage: Da meine Daten am 20.4 an das RK Tirol weitergeschickt wurde ist bei mir die 3 Monatsfrist abgelaufen und ich bin jetzt in der 4 wöchigen Nachfrist. (wenn ich es richtig verstanden habe) Ich weiss jetzt nur nicht ob ich den weiteren Antrag auf ein hoheres Taggeld sofort schicken kann oder ob ich noch auf eine Antwort vom RK warten muss.

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen koennte.

mfg Stefan
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Du kannst den Antrag sofort an die Zivildienstserviceagentur stellen.
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Ungustl
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Beitrag von Ungustl »

Dank,

reicht es eigentlich aus, wenn ich bei dem Angebot vom RK Tirol, dazuschreibe dass ich auf weitere Forderung auf den vollen Tagessatz von 13,6 nicht verzichte?

lg Stefan
Scorch
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Beitrag von Scorch »

Dem RK brauchst du gar nichts mehr zu schreiben. Erstens ist's denen egal, zweitens ist die Einigungsfrist eh schon vorbei. Vergiss das RK, geh zur ZISA.
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godi
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Zinsen fürs Verpflegungsgeld

Beitrag von godi »

Habe mich mit meiner Einrichtung im Grunde über die Rückzahlung geeinigt, sie wollen nur die 4% Zinsen nicht bezahlen. Stehen mir aber zu, oder?
kleinerChemiker
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Beitrag von kleinerChemiker »

Hi!

Bin neu hier und hab da eine Frage!

Ich hab letzte Woche dieses Formular an den Rechtsträger geschickt (in meinem Fall die Plattform sicherer Schulweg), die gibt es aber nicht mehr, denn ich war der letzte Zivi der die Plattform sicherer Schulweg noch "genießen" durfte, danach wurde sie aufgelöst. Somit kam der Brief auch wieder zurück!

Und jetzt steh ich vor dem Problem, was mach ich nun?
Heißt das, wenn es den Rechtsträger nicht mehr gibt, pech gehabt für mich oder wie?
Weiß da vielleicht jemand Rat?


Danke schon mal im Vorraus!



lg, Peter!
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