Dr. Florian Burger hat eine umfangreichere FAQ erstellt und auch einen VERPFLEGUNGSGELDRECHNER für Excel erstellt!
www.zivildienst.at/FAQ
UPDATE
http://zivildienst.at/index.php?option= ... 6&Itemid=9

Aktive Zivis
Der Antrag auf Feststellung über die Angemessenheit der Verpflegung ist das einzig effektive Rechtsmittel für den aktiven Zivi, denn die Behörde muss deinen Fall prüfen und anschließend mit Bescheid darüber absprechen, ob du angemessen verpflegt worden bist oder nicht. Ein rechtskräftiger Bescheid ist für alle Beteiligten bindend und für die rechtliche Durchsetzung deines Verpflegungsanspruches notwendig! Das Verfahren ist abseits deiner Portokosten kostenlos.
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
Ehemalige Zivis
Wer noch keine Schritte unternommen hat, um sein Verpflegungsgeld nachzufordern, hat gemäß dem neuen übergangsrecht noch bis 28.9.2006 Zeit dazu.
Durch das neue Zivildienstgesetz-übergangsrecht sieht der Weg zum Verpflegungsgeld nun so aus:
1. Mitteilung an den Rechtsträger der Einrichtung:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
2. Falls es nach drei Monaten keine Einwilligung und Nachzahlung der Einrichtung gibt:
Antrag auf Feststellung an die Zivildienstserviceagentur.
Kopie der Mitteilung aus 1) beilegen!
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
ACHTUNG! Für den Feststellungsantrag hat der Ex-Zivi nur vier Wochen Zeit - wird diese Frist versäumt, VERLIERT ER ALLE ANSPRÜCHE.
3. Wer Teilzahlungen des Rechtsträgers akzeptiert, verliert alle darüber hinausgehenden Ansprüche!
Angebote der Einrichtung
Wer Teilzahlungen des Rechtsträgers akzeptiert, verliert alle darüber hinausgehenden Ansprüche.
Die Angebote der Einrichtungen liegen immer noch weit unter dem Betrag, der anno 2000 galt (damals: 11,30 Euro) und sind weit entfernt vom Richtsatz des VfGH (13,60 Euro) und damit, vorsichtig ausgedrückt, eine Unverschämtheit.
In Summen ausgedrückt: die Einrichtungen bieten maximal 1.500 Euro- inklusive Zinsen würden dem Zivi aber mehr als 3.000 Euro zustehen!
Die Verpflegungsgeld-Verordnung, auf dessen Basis die Einrichtungen ihr Angebot zusammenstellen, ist verfassungswidrig. Wer also den Rechtsweg beschreitet, wird am Ende das ihm zustehende Geld plus Zinsen bekommen. Den Zeitraum dafür können wir nach den jetzigen Neuerungen aber noch nicht abschätzen.
Unsere Empfehlung:
Mitteilung an den Rechtsträger der Einrichtung:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
Falls es nach drei Monaten keine Einwilligung und Nachzahlung der Einrichtung gibt: Antrag auf Feststellung an die Zivildienstserviceagentur. Kopie der Mitteilung an die Einrichtung beilegen!
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
Fristen
Einrichtung erfährt von den Nachforderungen des ZDL: Zeitpunkt X
X + 3 Monate: Verhandlungszeit. Einrichtung kann Angebote machen, ZDL kann ablehnen/Nachbesserung fordern.
X + 3 Monate + 4 Wochen: Antragsfrist. ZDL kann Antrag auf Feststellung bei der Zivildeinstservicagentur machen.
Wenn in der Zeit kein Feststellungsantrag erfolg, verliert der ZDL alle Ansprüche auf Nachzahlung!!!
Als Zeitpunkt X gilt die erstmalige Information der Einrichtung über die Forderung des ZDL. Das kann, wie in Deinem Fall, durch die Weiterleitung Deiner Akten durch die ZISA an die Einrichtung geschehen. Dann weißt Du aber nicht, wann Zeitpunkt X ist, da Du über den Schriftverkehr Einrichtung-ZISA nicht informiert wirst. Deine Fristen laufen also, ohne dass Du weißt, wann.
Wenn Du selber eine Information an die Einrichtung machst, hast Du die Termine unter Kontrolle.
Das Gesetz ist absichtlich so kompliziert konstruiert, um möglichst viele ZDL um ihre Ansprüche zu betrügen
UPDATE
Dr. Florian Burger hat eine umfangreichere FAQ erstellt und auch einen VERPFLEGUNGSGELDRECHNER für Excel erstellt!
www.zivildienst.at/FAQ
UPDATE
Edit MA2412:
Informationen zur Naturalverpflegung: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=3406
Fragebogen der ZISA: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=5887