FAQ zur Rückzahlung
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FAQ zur Rückzahlung
UPDATE
Dr. Florian Burger hat eine umfangreichere FAQ erstellt und auch einen VERPFLEGUNGSGELDRECHNER für Excel erstellt!
www.zivildienst.at/FAQ
UPDATE
http://zivildienst.at/index.php?option= ... 6&Itemid=9
Aktive Zivis
Der Antrag auf Feststellung über die Angemessenheit der Verpflegung ist das einzig effektive Rechtsmittel für den aktiven Zivi, denn die Behörde muss deinen Fall prüfen und anschließend mit Bescheid darüber absprechen, ob du angemessen verpflegt worden bist oder nicht. Ein rechtskräftiger Bescheid ist für alle Beteiligten bindend und für die rechtliche Durchsetzung deines Verpflegungsanspruches notwendig! Das Verfahren ist abseits deiner Portokosten kostenlos.
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
Ehemalige Zivis
Wer noch keine Schritte unternommen hat, um sein Verpflegungsgeld nachzufordern, hat gemäß dem neuen übergangsrecht noch bis 28.9.2006 Zeit dazu.
Durch das neue Zivildienstgesetz-übergangsrecht sieht der Weg zum Verpflegungsgeld nun so aus:
1. Mitteilung an den Rechtsträger der Einrichtung:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
2. Falls es nach drei Monaten keine Einwilligung und Nachzahlung der Einrichtung gibt:
Antrag auf Feststellung an die Zivildienstserviceagentur.
Kopie der Mitteilung aus 1) beilegen!
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
ACHTUNG! Für den Feststellungsantrag hat der Ex-Zivi nur vier Wochen Zeit - wird diese Frist versäumt, VERLIERT ER ALLE ANSPRÜCHE.
3. Wer Teilzahlungen des Rechtsträgers akzeptiert, verliert alle darüber hinausgehenden Ansprüche!
Angebote der Einrichtung
Wer Teilzahlungen des Rechtsträgers akzeptiert, verliert alle darüber hinausgehenden Ansprüche.
Die Angebote der Einrichtungen liegen immer noch weit unter dem Betrag, der anno 2000 galt (damals: 11,30 Euro) und sind weit entfernt vom Richtsatz des VfGH (13,60 Euro) und damit, vorsichtig ausgedrückt, eine Unverschämtheit.
In Summen ausgedrückt: die Einrichtungen bieten maximal 1.500 Euro- inklusive Zinsen würden dem Zivi aber mehr als 3.000 Euro zustehen!
Die Verpflegungsgeld-Verordnung, auf dessen Basis die Einrichtungen ihr Angebot zusammenstellen, ist verfassungswidrig. Wer also den Rechtsweg beschreitet, wird am Ende das ihm zustehende Geld plus Zinsen bekommen. Den Zeitraum dafür können wir nach den jetzigen Neuerungen aber noch nicht abschätzen.
Unsere Empfehlung:
Mitteilung an den Rechtsträger der Einrichtung:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
Falls es nach drei Monaten keine Einwilligung und Nachzahlung der Einrichtung gibt: Antrag auf Feststellung an die Zivildienstserviceagentur. Kopie der Mitteilung an die Einrichtung beilegen!
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
Fristen
Einrichtung erfährt von den Nachforderungen des ZDL: Zeitpunkt X
X + 3 Monate: Verhandlungszeit. Einrichtung kann Angebote machen, ZDL kann ablehnen/Nachbesserung fordern.
X + 3 Monate + 4 Wochen: Antragsfrist. ZDL kann Antrag auf Feststellung bei der Zivildeinstservicagentur machen.
Wenn in der Zeit kein Feststellungsantrag erfolg, verliert der ZDL alle Ansprüche auf Nachzahlung!!!
Als Zeitpunkt X gilt die erstmalige Information der Einrichtung über die Forderung des ZDL. Das kann, wie in Deinem Fall, durch die Weiterleitung Deiner Akten durch die ZISA an die Einrichtung geschehen. Dann weißt Du aber nicht, wann Zeitpunkt X ist, da Du über den Schriftverkehr Einrichtung-ZISA nicht informiert wirst. Deine Fristen laufen also, ohne dass Du weißt, wann.
Wenn Du selber eine Information an die Einrichtung machst, hast Du die Termine unter Kontrolle.
Das Gesetz ist absichtlich so kompliziert konstruiert, um möglichst viele ZDL um ihre Ansprüche zu betrügen
UPDATE
Dr. Florian Burger hat eine umfangreichere FAQ erstellt und auch einen VERPFLEGUNGSGELDRECHNER für Excel erstellt!
www.zivildienst.at/FAQ
UPDATE
Edit MA2412:
Informationen zur Naturalverpflegung: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=3406
Fragebogen der ZISA: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=5887
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Aktive Zivis
Der Antrag auf Feststellung über die Angemessenheit der Verpflegung ist das einzig effektive Rechtsmittel für den aktiven Zivi, denn die Behörde muss deinen Fall prüfen und anschließend mit Bescheid darüber absprechen, ob du angemessen verpflegt worden bist oder nicht. Ein rechtskräftiger Bescheid ist für alle Beteiligten bindend und für die rechtliche Durchsetzung deines Verpflegungsanspruches notwendig! Das Verfahren ist abseits deiner Portokosten kostenlos.
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Ehemalige Zivis
Wer noch keine Schritte unternommen hat, um sein Verpflegungsgeld nachzufordern, hat gemäß dem neuen übergangsrecht noch bis 28.9.2006 Zeit dazu.
Durch das neue Zivildienstgesetz-übergangsrecht sieht der Weg zum Verpflegungsgeld nun so aus:
1. Mitteilung an den Rechtsträger der Einrichtung:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
2. Falls es nach drei Monaten keine Einwilligung und Nachzahlung der Einrichtung gibt:
Antrag auf Feststellung an die Zivildienstserviceagentur.
Kopie der Mitteilung aus 1) beilegen!
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
ACHTUNG! Für den Feststellungsantrag hat der Ex-Zivi nur vier Wochen Zeit - wird diese Frist versäumt, VERLIERT ER ALLE ANSPRÜCHE.
3. Wer Teilzahlungen des Rechtsträgers akzeptiert, verliert alle darüber hinausgehenden Ansprüche!
Angebote der Einrichtung
Wer Teilzahlungen des Rechtsträgers akzeptiert, verliert alle darüber hinausgehenden Ansprüche.
Die Angebote der Einrichtungen liegen immer noch weit unter dem Betrag, der anno 2000 galt (damals: 11,30 Euro) und sind weit entfernt vom Richtsatz des VfGH (13,60 Euro) und damit, vorsichtig ausgedrückt, eine Unverschämtheit.
In Summen ausgedrückt: die Einrichtungen bieten maximal 1.500 Euro- inklusive Zinsen würden dem Zivi aber mehr als 3.000 Euro zustehen!
Die Verpflegungsgeld-Verordnung, auf dessen Basis die Einrichtungen ihr Angebot zusammenstellen, ist verfassungswidrig. Wer also den Rechtsweg beschreitet, wird am Ende das ihm zustehende Geld plus Zinsen bekommen. Den Zeitraum dafür können wir nach den jetzigen Neuerungen aber noch nicht abschätzen.
Unsere Empfehlung:
Mitteilung an den Rechtsträger der Einrichtung:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
Falls es nach drei Monaten keine Einwilligung und Nachzahlung der Einrichtung gibt: Antrag auf Feststellung an die Zivildienstserviceagentur. Kopie der Mitteilung an die Einrichtung beilegen!
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
Fristen
Einrichtung erfährt von den Nachforderungen des ZDL: Zeitpunkt X
X + 3 Monate: Verhandlungszeit. Einrichtung kann Angebote machen, ZDL kann ablehnen/Nachbesserung fordern.
X + 3 Monate + 4 Wochen: Antragsfrist. ZDL kann Antrag auf Feststellung bei der Zivildeinstservicagentur machen.
Wenn in der Zeit kein Feststellungsantrag erfolg, verliert der ZDL alle Ansprüche auf Nachzahlung!!!
Als Zeitpunkt X gilt die erstmalige Information der Einrichtung über die Forderung des ZDL. Das kann, wie in Deinem Fall, durch die Weiterleitung Deiner Akten durch die ZISA an die Einrichtung geschehen. Dann weißt Du aber nicht, wann Zeitpunkt X ist, da Du über den Schriftverkehr Einrichtung-ZISA nicht informiert wirst. Deine Fristen laufen also, ohne dass Du weißt, wann.
Wenn Du selber eine Information an die Einrichtung machst, hast Du die Termine unter Kontrolle.
Das Gesetz ist absichtlich so kompliziert konstruiert, um möglichst viele ZDL um ihre Ansprüche zu betrügen
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Dr. Florian Burger hat eine umfangreichere FAQ erstellt und auch einen VERPFLEGUNGSGELDRECHNER für Excel erstellt!
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Edit MA2412:
Informationen zur Naturalverpflegung: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=3406
Fragebogen der ZISA: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=5887
Zuletzt geändert von Quentin am Samstag 3. Juni 2006, 12:55, insgesamt 2-mal geändert.
EX-ZIVI@NEUSTART Kärnten (Haftentlassenenhilfe)
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- Jungzivi
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 21. April 2006, 10:39
was is mit den zivis, die schon früher einen antrag an die zivildienstverw.gmbh gestellt haben und einen aussetzungsbescheid (bis zum VfGH-Urteil) bekommen haben?
Soll ich einen Devolutionsantrag an die Bundesministerin fI stellen
+ einen Antrag an die Einrichtung?
oder nur einen Antrag an die Einrichtung und dann 3 Monate warten..
Soll ich einen Devolutionsantrag an die Bundesministerin fI stellen
+ einen Antrag an die Einrichtung?
oder nur einen Antrag an die Einrichtung und dann 3 Monate warten..
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- Forum Star
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Das BMI teilt Dir vermutlich demnächst mit, dass Dein Akt zum Zeitpunkt X an die Einrichtung weitergeleitet wurde. Von diesem Tag X an hat die Einrichtung drei Monate Zeit, sich mit Dir auf eine Nachzahlung zu einigen.
Am Besten teilst DU dem Rechtsträger Deine Forderung mit:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
Kommt die Einigung nicht zu Stande, musst Du binnen vier weiterer Wochen einen neuerlichen "Antrag auf Feststellung" machen.
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
VORSICHT! Wenn Du die Frist versäumst (Tag X + drei Monate Verhandlungszeitraum + 4 Wochen Antragsfrist), bekommst Du NICHTS! Das ist die heimtückische Absicht beim neuen Übergangsrecht.
Am Besten teilst DU dem Rechtsträger Deine Forderung mit:
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... derung.rtf
Kommt die Einigung nicht zu Stande, musst Du binnen vier weiterer Wochen einen neuerlichen "Antrag auf Feststellung" machen.
http://www.zivildienst.at/docs/formular ... 051122.zip
VORSICHT! Wenn Du die Frist versäumst (Tag X + drei Monate Verhandlungszeitraum + 4 Wochen Antragsfrist), bekommst Du NICHTS! Das ist die heimtückische Absicht beim neuen Übergangsrecht.
EX-ZIVI@NEUSTART Kärnten (Haftentlassenenhilfe)
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- Jungzivi
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 21. April 2006, 10:39
Ich habe meinen Feststellungsantrag im November 05 verschickt, habe bis dato jedoch noch keine Antwort erhalten.
Woher weiß ich, dass dieser nicht schon längst an meine Einrichtung verschickt wurde und die 3-Monate Frist vielleicht schon abgelaufen ist?
Soll ich trotzdem noch zusätzlich eine Einrichtungsaufforderung über meine Forderungen schreiben oder einfach mal abwarten?
thx
Woher weiß ich, dass dieser nicht schon längst an meine Einrichtung verschickt wurde und die 3-Monate Frist vielleicht schon abgelaufen ist?
Soll ich trotzdem noch zusätzlich eine Einrichtungsaufforderung über meine Forderungen schreiben oder einfach mal abwarten?
thx
Das einzige was mich immer noch ein bisschen verwirrt, ist das:
Das gepostete Dokument "Einrichtungsaufforderung.rtf" ist gleichbedeutend mit "Antrag auf Akteneinsicht"? Weil in der Einrichtungsaufforderung stehen eingentlich nur meine finanziellen Ansprüche an den Rechtsträger drin, oder?
Wie dem auch sei, einfach formuliert: Versanddatum der Einrichtungsaufforderung an den Rechtsträger (sagen wir plus drei Tage Postweg) plus drei Monate, und ich darf vier Wochen lang einen neuen Feststellungsantrag stellen...
So müsste's sein.
Das gepostete Dokument "Einrichtungsaufforderung.rtf" ist gleichbedeutend mit "Antrag auf Akteneinsicht"? Weil in der Einrichtungsaufforderung stehen eingentlich nur meine finanziellen Ansprüche an den Rechtsträger drin, oder?
Wie dem auch sei, einfach formuliert: Versanddatum der Einrichtungsaufforderung an den Rechtsträger (sagen wir plus drei Tage Postweg) plus drei Monate, und ich darf vier Wochen lang einen neuen Feststellungsantrag stellen...
So müsste's sein.
Einige Sachen sind mir unklar:
Womit nicht klar ist, wann Tag X ist, wenn ich schon vor 28.3 einen Feststellungsantrag gestellt habe. Wenn ich nun am 1. Juli einen neuen Antrag stelle, kann dieser dann abgelehnt werden, weil die 3-Monatsfrist möglicherweise noch nicht abgelaufen ist?Eigentlich müsste die Frist innerhalb ab erhalt des ersten Schriftstückes zum Laufen beginnen.
In der Einrichtungsaufforderung auf zivildienst.at ist aber noch von 5% die Rede.im bild stehen noch die 5% - die aber leider falsch sind
Das ist eine gute Frage, die ich schon an die Zivildienstserviceagentur per Mail gestellt habe.
Leider habe ich keine zufriedenstellende Antwort bekommen, ich krams mal raus ...
Leider habe ich keine zufriedenstellende Antwort bekommen, ich krams mal raus ...
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Okay, habs gefunden.
Meine Mail: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?p=37282#37282
Deren Antwort: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?p=37369#37369
Meine Mail: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?p=37282#37282
Deren Antwort: http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?p=37369#37369
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Hmm ich hab bis jetzt weder vom Magistrat noch vom FSW a Antwort bekommen, obwohl ich Einrichtungsaufforderung UND Feststellungsantrag geschickt hab.
Egal, Anfang Juli schick ich meinen Feststellungsantrag weg und dann ist Schluß mit lustig!
Egal, Anfang Juli schick ich meinen Feststellungsantrag weg und dann ist Schluß mit lustig!
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
ich habe beim roten kreuz meinen zivildienst geleistet.
beim ersten schreiben habe ich wie auf zivildienst.at empfohlen die zeile, dass ich die 1500€ nehme und auf jede weitere zahlung verzichte ausgebessert.
jetzt habe ich noch ein schreiben bekommen, dass mir ca. 1500€ zustehen und ich die erklärung (bis 12.5) unterschreiben soll, dann bekomme ich mein geld. was kann ich jetzt machen, um dass zu fordern was mir zusteht??
beim ersten schreiben habe ich wie auf zivildienst.at empfohlen die zeile, dass ich die 1500€ nehme und auf jede weitere zahlung verzichte ausgebessert.
jetzt habe ich noch ein schreiben bekommen, dass mir ca. 1500€ zustehen und ich die erklärung (bis 12.5) unterschreiben soll, dann bekomme ich mein geld. was kann ich jetzt machen, um dass zu fordern was mir zusteht??