In meiner Einrichtung gibt es keinen Gefrierschrank. Laut ZDG würde mir ja daher ein Verpflegungsgeld von 13,60€ zustehen.
Bevor (!) ich mit meiner Arbeit begonnen habe (also das mit dem Gefrierschrank auch noch nicht wusste und eigentlich generell noch uninformiert über alles war) wurde ich darum gebeten eine Zivildienstvereinbarung zu unterschreiben, die man "eh überall so macht und um die ich mir keine Gedanken machen brauche" - hab ich dann auch dummerweise nicht... Das auf der Vereinbarung angegebene Verpflegungsgeld ist nämlich geringer.
Auf meine freundliche Bitte letzte Woche, mir doch das korrekte Verpflegungsgeld auszuzahlen, wurde ich auf die Vereinbarung verwiesen. Mit dessen Unterschrift soll ich bestätigt haben, dass das Verpflegungsgeld so stimmt und ich auf mehr Geld "verzichte" (?). Hab sie auch mal hochgeladen: http://imgur.com/SGjPnir
Hab ich mir damit selbst ein Ei gelegt oder kann ich da noch was dagegen machen?
Kein Anspruch auf korrektes Verpflegungsgeld durch "Knebelvertrag"?
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Re: Kein Anspruch auf korrektes Verpflegungsgeld durch "Knebelvertrag"?
>In meiner Einrichtung gibt es keinen Gefrierschrank. Laut ZDG würde mir ja
> daher ein Verpflegungsgeld von 13,60€ zustehen.
Das weiß ich nicht. Azby kennt sich mit dem Verpflegungsgeld besser aus.
> Bevor (!) ich mit meiner Arbeit begonnen habe (also das mit dem Gefrierschrank auch noch nicht wusste
> und eigentlich generell noch uninformiert über alles war) wurde ich darum gebeten eine Zivildienstvereinbarung
> zu unterschreiben, die man "eh überall so macht und um die ich mir keine Gedanken machen brauche" - hab
> ich dann auch dummerweise nicht... Das auf der Vereinbarung angegebene Verpflegungsgeld ist nämlich geringer.
Es ist wirklich sehr dumm, Schriftstücke zu unterschreiben, die man nicht mit 100%-iger Sicherheit durchschaut. Warum soll ein Zwangsarbeiter überhaupt irgendetwas unterschreiben? Hoffentlich hast Du Deine Lektion fürs Leben gelernt und machst so etwas nie wieder.
> Auf meine freundliche Bitte letzte Woche, mir doch das korrekte Verpflegungsgeld auszuzahlen, wurde ich auf die
> Vereinbarung verwiesen. Mit dessen Unterschrift soll ich bestätigt haben, dass das Verpflegungsgeld so stimmt
> und ich auf mehr Geld "verzichte" (?). Hab sie auch mal hochgeladen: http://imgur.com/SGjPnir
Das stinkt nach Betrug. Hier wird anscheinend vorgetäuscht, dass man angestellt wird, und dass diese Ansprüche der freien Vereinbarung unterliegen.
Es gibt drei Möglichkeiten:
Du kannst die Vereinbarung so verstehen, dass Du mit der Unterschrift auf alles verzichtet hast, was über die genannten Beträge und die Zahlung am Monatsersten (ich nehme an, natürlich im Nachhinein?) hinausgeht. Dann kannst Du die Vereinbarung wegen Irrtums anfechten, weil der Irrtum über die Rechtslage vom Sklaventreiber verursacht wurde, indem er bei Dir eine falsche Vorstellung von dem Inhalt des Schreibens verursacht hat, sodass Du etwas anderes unterschrieben hast, als Du zu unterschreiben glaubtest. Allerdings kann es dann sein, dass die Anfechtung nur für die Zeit ab der Anfechtung gilt, sodass es für die Vergangenheit keine Nachzahlung gibt. Das kannst Du heute machen, indem Du z.B. während der Bürostunden faxt: "Sie haben mich getäuscht! Die 'Zivildienstvereinbarung' ist ungültig, ich will mein ganzes Verpflegungsgeld!" Damit verbaust Du Dir meiner Meinung nach die zweite Möglichkeit:
Du kannst die Höhe des Verpflegungsgeldes auch feststellen lassen. Wie und wo das geht, und was Du nachher machen kannst, erfährst Du mit der Suchfunktion. Anschließend nimmst Du zum ersten Mal im Leben Drogen, bis Du so intoxikiert bist, dass Du die schwindlige Rechtsansicht vertrittst, dass die Verzichtserklärung erstens nur für den Moment der Abgabe gilt (von "für die Zukunft" steht da nichts, und es ist in der Gegenwartsform geschrieben) und zweitens nur für alle anderen Ansprüche als Verpflegungsgeld und Grundvergütung gilt, zum Beispiel für Betriebspension, Sabbatical und Mutterschutz für den Fall der weltweit ersten Umoperation, nach der man schwanger werden könnte. Ja, denn Verpflegungsgeld und Grundvergütung werden ja schon vorher geregelt. Dort steht dann zwar "vereinbart", aber da ist nur eine falsche Bezeichnung, denn hier wurde ja sehr ungeschickt eine arbeitsrechtliche Vereinbarung als Muster genommen (da steht ja "Die Anstellung erfolgt..."), wie man sie mit Angestellten trifft. Keiner wollte diese Ansprüche "vereinbaren". Der Satz wird ganz einfach weggedacht. Grundvergütung und Verpflegungsgeld gebühren ja dann in gesetzlicher Höhe, diese Höhe wurde von der zuständigen Behörde festgestellt, und nun überweist ihm bitte die Nachzahlung. Natürlich wird dieses Ersuchen nicht still und heimlich eingeschrieben verschickt, weil das erfahrungsgemäß eh nie bei den Zuständigen ankommt, sondern mit einer kurzen Erklärung auf Facebook gepostet. Aus Liebe zum Menschen!
Du kannst auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien schicken, wenn Du der Meinung bist, dass Dir Herr/Frau X gesagt hat, dass Du Dir um die Vereinbarung keine Gedanken zu machen brauchst, wobei es ihm/ihr darauf ankam, Dich über die Höhe Deiner Ansprüche zu täuschen, um Dich zur Abgabe einer Verzichtserklärung und zur Unterlassung der Geltendmachung Deiner Rechte hinsichtlich des Verpflegungsgeldes zu veranlassen, um Dich an Deinem Vermögen zu schädigen und den Sklaventreiber durch Verringerung seiner Ausgaben zu bereichern. Dafür musst Du Dir aber SEHR sicher sein. Ich vermute, dass es die StA abwürgen wird, denn wenn das ein Betrug gewesen sein sollte, dann war es, wenn jeder Zwangsarbeiter so in die Pfanne gehauen worden wäre, bei der von mir angenommenen Zahl an Zwangsarbeitern pro Jahr ein schwerer gewerbsmäßiger Betrug mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Du kannst gleich Deinen Anschluss als Privatbeteiligter erklären, wobei Du Dir die Bezifferung Deiner Ansprüche für die Hauptverhandlung vorbehältst. Dort bekommst Du dann im Fall einer Verurteilung im Idealfall Dein Geld, in der Praxis wahrscheinlich nur einen Teil. Aber wahrscheinlich wird eh eingestellt, weil gerade Vollmond ist, und weil man die Weihnachtsamnestie so auslegen muss, dass es ausschließlich relevant ist, dass Jesus geboren wurde. Die Kreuzigung kam erst viel später, und daher sind Sklaventreiber, die irgendwas mit einem Kreuz zu tun haben, noch gar nicht strafmündig. Ich helfe Dir in diesem Fall gerne bei einem Fortführungsantrag, der allerdings ein paar Euro Gerichtsgebühren kostet.
> Hab ich mir damit selbst ein Ei gelegt oder kann ich da noch was dagegen machen?
Beides.
> daher ein Verpflegungsgeld von 13,60€ zustehen.
Das weiß ich nicht. Azby kennt sich mit dem Verpflegungsgeld besser aus.
> Bevor (!) ich mit meiner Arbeit begonnen habe (also das mit dem Gefrierschrank auch noch nicht wusste
> und eigentlich generell noch uninformiert über alles war) wurde ich darum gebeten eine Zivildienstvereinbarung
> zu unterschreiben, die man "eh überall so macht und um die ich mir keine Gedanken machen brauche" - hab
> ich dann auch dummerweise nicht... Das auf der Vereinbarung angegebene Verpflegungsgeld ist nämlich geringer.
Es ist wirklich sehr dumm, Schriftstücke zu unterschreiben, die man nicht mit 100%-iger Sicherheit durchschaut. Warum soll ein Zwangsarbeiter überhaupt irgendetwas unterschreiben? Hoffentlich hast Du Deine Lektion fürs Leben gelernt und machst so etwas nie wieder.
> Auf meine freundliche Bitte letzte Woche, mir doch das korrekte Verpflegungsgeld auszuzahlen, wurde ich auf die
> Vereinbarung verwiesen. Mit dessen Unterschrift soll ich bestätigt haben, dass das Verpflegungsgeld so stimmt
> und ich auf mehr Geld "verzichte" (?). Hab sie auch mal hochgeladen: http://imgur.com/SGjPnir
Das stinkt nach Betrug. Hier wird anscheinend vorgetäuscht, dass man angestellt wird, und dass diese Ansprüche der freien Vereinbarung unterliegen.
Es gibt drei Möglichkeiten:
Du kannst die Vereinbarung so verstehen, dass Du mit der Unterschrift auf alles verzichtet hast, was über die genannten Beträge und die Zahlung am Monatsersten (ich nehme an, natürlich im Nachhinein?) hinausgeht. Dann kannst Du die Vereinbarung wegen Irrtums anfechten, weil der Irrtum über die Rechtslage vom Sklaventreiber verursacht wurde, indem er bei Dir eine falsche Vorstellung von dem Inhalt des Schreibens verursacht hat, sodass Du etwas anderes unterschrieben hast, als Du zu unterschreiben glaubtest. Allerdings kann es dann sein, dass die Anfechtung nur für die Zeit ab der Anfechtung gilt, sodass es für die Vergangenheit keine Nachzahlung gibt. Das kannst Du heute machen, indem Du z.B. während der Bürostunden faxt: "Sie haben mich getäuscht! Die 'Zivildienstvereinbarung' ist ungültig, ich will mein ganzes Verpflegungsgeld!" Damit verbaust Du Dir meiner Meinung nach die zweite Möglichkeit:
Du kannst die Höhe des Verpflegungsgeldes auch feststellen lassen. Wie und wo das geht, und was Du nachher machen kannst, erfährst Du mit der Suchfunktion. Anschließend nimmst Du zum ersten Mal im Leben Drogen, bis Du so intoxikiert bist, dass Du die schwindlige Rechtsansicht vertrittst, dass die Verzichtserklärung erstens nur für den Moment der Abgabe gilt (von "für die Zukunft" steht da nichts, und es ist in der Gegenwartsform geschrieben) und zweitens nur für alle anderen Ansprüche als Verpflegungsgeld und Grundvergütung gilt, zum Beispiel für Betriebspension, Sabbatical und Mutterschutz für den Fall der weltweit ersten Umoperation, nach der man schwanger werden könnte. Ja, denn Verpflegungsgeld und Grundvergütung werden ja schon vorher geregelt. Dort steht dann zwar "vereinbart", aber da ist nur eine falsche Bezeichnung, denn hier wurde ja sehr ungeschickt eine arbeitsrechtliche Vereinbarung als Muster genommen (da steht ja "Die Anstellung erfolgt..."), wie man sie mit Angestellten trifft. Keiner wollte diese Ansprüche "vereinbaren". Der Satz wird ganz einfach weggedacht. Grundvergütung und Verpflegungsgeld gebühren ja dann in gesetzlicher Höhe, diese Höhe wurde von der zuständigen Behörde festgestellt, und nun überweist ihm bitte die Nachzahlung. Natürlich wird dieses Ersuchen nicht still und heimlich eingeschrieben verschickt, weil das erfahrungsgemäß eh nie bei den Zuständigen ankommt, sondern mit einer kurzen Erklärung auf Facebook gepostet. Aus Liebe zum Menschen!
Du kannst auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien schicken, wenn Du der Meinung bist, dass Dir Herr/Frau X gesagt hat, dass Du Dir um die Vereinbarung keine Gedanken zu machen brauchst, wobei es ihm/ihr darauf ankam, Dich über die Höhe Deiner Ansprüche zu täuschen, um Dich zur Abgabe einer Verzichtserklärung und zur Unterlassung der Geltendmachung Deiner Rechte hinsichtlich des Verpflegungsgeldes zu veranlassen, um Dich an Deinem Vermögen zu schädigen und den Sklaventreiber durch Verringerung seiner Ausgaben zu bereichern. Dafür musst Du Dir aber SEHR sicher sein. Ich vermute, dass es die StA abwürgen wird, denn wenn das ein Betrug gewesen sein sollte, dann war es, wenn jeder Zwangsarbeiter so in die Pfanne gehauen worden wäre, bei der von mir angenommenen Zahl an Zwangsarbeitern pro Jahr ein schwerer gewerbsmäßiger Betrug mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Du kannst gleich Deinen Anschluss als Privatbeteiligter erklären, wobei Du Dir die Bezifferung Deiner Ansprüche für die Hauptverhandlung vorbehältst. Dort bekommst Du dann im Fall einer Verurteilung im Idealfall Dein Geld, in der Praxis wahrscheinlich nur einen Teil. Aber wahrscheinlich wird eh eingestellt, weil gerade Vollmond ist, und weil man die Weihnachtsamnestie so auslegen muss, dass es ausschließlich relevant ist, dass Jesus geboren wurde. Die Kreuzigung kam erst viel später, und daher sind Sklaventreiber, die irgendwas mit einem Kreuz zu tun haben, noch gar nicht strafmündig. Ich helfe Dir in diesem Fall gerne bei einem Fortführungsantrag, der allerdings ein paar Euro Gerichtsgebühren kostet.
> Hab ich mir damit selbst ein Ei gelegt oder kann ich da noch was dagegen machen?
Beides.
Re: Kein Anspruch auf korrektes Verpflegungsgeld durch "Knebelvertrag"?
Die Höhe des dir zustehenden Verpflegungsgeldes hängt von den genauen Umständen ab.
Grundsätzlich stehen dir 16€/Tag zu (vorausgesetzt du bekommst keine Naturalverpflegung).
15% davon dürfen abgezogen werden, wenn du den Dienst in derselben Gemeinde beginnst, in der du ihn auch beendest (das trifft auf 99,99% der Zivildiener zu). Damit sind wir auf den von dir genannten 13,60€.
Je nach körperlicher Anstrengung, die mit den von dir zu verrichtenden Arbeiten verbunden ist, dürfen weitere Prozentsätze abgezogen werden (maximal 10%). Damit wären wir, wenn du nur am PC sitzen würdest und nicht mal eine Packung Kopierpapier tragen müsstest bei 12€.
Wenn es keinen Gefrierschrank gibt, darf darüber hinaus nichts mehr abgezogen werden, dir stehen daher lt. Verpflegungsverordnung mindestens 12€/Tag zu. Wie die Einrichtung auf 11,60€/Tag kommt, ist mir ein Rätsel. Scheinbar glauben sie, das Zurverfügungstellen eines Kühlschranks reicht und sie ziehen deshalb 10% ab und weil man's den Zivis reindrücken kann, legen wir noch 2,5% für leichte körperliche Tätigkeiten drauf. Dann käme man auf 11,60€/Tag.
Wie abschaffen ganz richtig geschrieben hat, ist es nicht klug, derartiges zu unterschreiben. Immerhin sind deine vermögensrechtlichen Ansprüche im Gesetz geregelt, "vereinbaren" musst du da nichts. Dass dir die Sklaventreiber aus reiner Nächstenliebe lt. "Vereinbarung" nicht mehr geben, als dir zusteht, ist sowieso klar, also kannst du durch dieses Klopapier nur verlieren.
Leider sieht das Zivildienstgesetz auch ausdrücklich vor, dass du auf vermögensrechtliche Ansprüche jederzeit verzichten kannst.
Das machen sich die Sklaventreiber natürlich zu Nutze, wenn sie dir so ein vorformuliertes Schreiben hinhalten und dir somit einen Teilverzicht abpressen wollen.
Ob so eine Vereinbarung unter den von dir geschilderten Umständen (Vorhalten des Schreibens und Hinweis: "Unterschreib!" mit "sanftem Druck" am Beginn des Zivildienstes, wo du als Zivi weißt, dass sie dir die nächsten 9 Monate zur Hölle auf Erden machen, wenn du nicht unterschreibst) sittenwidrig und somit nichtig ist bzw. ob du die Vereinbarung wegen List nicht einhalten musst, ist eine andere Frage. Meines Erachtens spricht einiges dafür, doch das muss man erst durchsetzen. Einfacher wäre es, wenn du das Schreiben gar nicht erst unterschrieben hättest.
Wie schaut's denn mit deinen Tätigkeiten aus?
Was musst du (lt. Bescheid/in der Praxis) dort tun?
Kriegst du vor Ort Essen (zumindest teilweise) zur Verfügung gestellt?
Grundsätzlich stehen dir 16€/Tag zu (vorausgesetzt du bekommst keine Naturalverpflegung).
15% davon dürfen abgezogen werden, wenn du den Dienst in derselben Gemeinde beginnst, in der du ihn auch beendest (das trifft auf 99,99% der Zivildiener zu). Damit sind wir auf den von dir genannten 13,60€.
Je nach körperlicher Anstrengung, die mit den von dir zu verrichtenden Arbeiten verbunden ist, dürfen weitere Prozentsätze abgezogen werden (maximal 10%). Damit wären wir, wenn du nur am PC sitzen würdest und nicht mal eine Packung Kopierpapier tragen müsstest bei 12€.
Wenn es keinen Gefrierschrank gibt, darf darüber hinaus nichts mehr abgezogen werden, dir stehen daher lt. Verpflegungsverordnung mindestens 12€/Tag zu. Wie die Einrichtung auf 11,60€/Tag kommt, ist mir ein Rätsel. Scheinbar glauben sie, das Zurverfügungstellen eines Kühlschranks reicht und sie ziehen deshalb 10% ab und weil man's den Zivis reindrücken kann, legen wir noch 2,5% für leichte körperliche Tätigkeiten drauf. Dann käme man auf 11,60€/Tag.
Wie abschaffen ganz richtig geschrieben hat, ist es nicht klug, derartiges zu unterschreiben. Immerhin sind deine vermögensrechtlichen Ansprüche im Gesetz geregelt, "vereinbaren" musst du da nichts. Dass dir die Sklaventreiber aus reiner Nächstenliebe lt. "Vereinbarung" nicht mehr geben, als dir zusteht, ist sowieso klar, also kannst du durch dieses Klopapier nur verlieren.
Leider sieht das Zivildienstgesetz auch ausdrücklich vor, dass du auf vermögensrechtliche Ansprüche jederzeit verzichten kannst.
Das machen sich die Sklaventreiber natürlich zu Nutze, wenn sie dir so ein vorformuliertes Schreiben hinhalten und dir somit einen Teilverzicht abpressen wollen.
Ob so eine Vereinbarung unter den von dir geschilderten Umständen (Vorhalten des Schreibens und Hinweis: "Unterschreib!" mit "sanftem Druck" am Beginn des Zivildienstes, wo du als Zivi weißt, dass sie dir die nächsten 9 Monate zur Hölle auf Erden machen, wenn du nicht unterschreibst) sittenwidrig und somit nichtig ist bzw. ob du die Vereinbarung wegen List nicht einhalten musst, ist eine andere Frage. Meines Erachtens spricht einiges dafür, doch das muss man erst durchsetzen. Einfacher wäre es, wenn du das Schreiben gar nicht erst unterschrieben hättest.
Wie schaut's denn mit deinen Tätigkeiten aus?
Was musst du (lt. Bescheid/in der Praxis) dort tun?
Kriegst du vor Ort Essen (zumindest teilweise) zur Verfügung gestellt?