ZumbaPES hat geschrieben:
> Ich habe bei einer Stelle (Flüchtlingsbetreuung) angefangen, und habe erst
> jetzt herausgefunden, dass man auch Tierpfleger als Ersatzdienst machen
> kann. Das will ich viel lieber machen!
>
> Aber die lassen mich nicht gehen! Gibt’s denn keine Möglichkeit, da weg zu
> kommen? Ich will wirklich nicht 9 Monate dort arbeiten.
>
> Die Tierpfleger Stelle beginnt aber erst im September
>
> Ich bin verzweifelt. Bitte um Hilfe.
Du hast keinen Anspruch darauf, zugunsten einer anderen Zuweisung aus deiner aktuellen Zuweisung entlassen zu werden.
Du kannst zwar beantragen, zu einer anderen Einrichtung "versetzt" zu werden, Rechtsanspruch darauf besteht aber keiner; in der Praxis halte ich es in deiner Konstellation für unwahrscheinlich, weil dich die alte Einrichtung wohl nicht loswerden will und die neue Einrichtung erst ab einem späteren Termin Kapazität hätte - unter diesen Umständen wird aber den "Interessen des Zivildienstes" durch deine Versetzung nicht besser entsprochen, weshalb die ZISA dich nicht der anderen Einrichtung (noch dazu mit Unterbrechung) zuweisen wird.
Du kannst natürlich 24 Tage krank sein - dann bist du automatisch aus dem Zivildienst entlassen und wirst dann irgendwann neu zugewiesen. Theoretisch könntest du dann zu der von dir begehrten Stelle kommen. Aber auch darauf gibt es wie so meist im Zivildienst: keinen Rechtsanspruch.
Es wäre also reine Spekulation, ob du dann dort hin kommst. Möglich wäre auch, dass du dann wieder wo anders oder sogar bei der ursprünglichen Einrichtung für die Restzeit zugewiesen wirst.