mpc hat geschrieben:
> Da Herr mit 21.07.2016 von Gesetzes wegen (nicht mittels Bescheid)
> entlassen wurde, kann er auch keine Beschwerde gegen diese Entlassung
> einbringen.
Dass Du ex lege entlassen wurdest, glauben auch nur ZISA und RK (das RK ist sich anscheinend selbst nicht ganz sicher, s.u.). Den Bescheid wird es definitiv geben, weil Du ihn beantragt hast. Die Beschwerde beim BVwG wird es auch geben, und zwar genau dann, wenn der Bescheid nicht passt.
> Natürlich kann sich Herr rechtliche Schritte vorbehalten, aber
> es wäre ihm nicht anzuraten, von diesen Gebrauch zu machen, weil es ihm nur
> Kosten verursachen
Die rechtlichen Schritte, die wir Dir hier vorschlagen werden, sind zunächst einmal öffentlich-rechtlicher Natur und kostenfrei, wenn man vom hier sicherlich nicht gemeinten Briefporto absieht.
>, aber nichts bringen würde: ab dem 19. Tag durchgehenden
> Krankenstand, stehen ihm keine Ansprüche mehr zu.
Das klingt nach dem Pippi Langstrumpf-Syndrom: Ich mach mir die Welt, so wie sie mir gefällt. In dieser Allgemeinheit ist die Auskunft falsch. Es kommt eben auf die Ursache der Dienstunfähigkeit und gegebenenfalls auf Deine Zustimmung an. Ich denke, das RK muss blechen - früher oder später.
> Die unten angeführte E-Mail des Herrn, würde ich noch nicht als
> "Droh-E-Mail" bezeichnen, aber falls Sie tatsächlich noch andere
> Mails mit bedrohlicheren Inhalt erhalten (haben), sollten Sie Anzeige bei
> der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes auf Nötigung (§ 105
> StGB) erstatten.
Dazu weiter unten.
> Ich hoffe, Sie umfassend informiert zu haben, stehe aber natürlich gerne
> für etwaige Rückfragen - am besten telefonisch - zur Verfügung.
Ja, oh Holde(r) vom RK, lass Deine süßlich Stimme für mich erklingen. Na, auf die Aktenvermerke kann man gespannt sein.
> Liebe Grüße"
Schreibt so eine Behörde einem Rechtsunterworfenen?
Beim nächsten Schreiben an die ZISA kann man wahrscheinlich gleich die Bestellung des Aufgebots beantragen. Wenn sie Dich dann zur Hochzeitstafel vorladen, sollten wir hier vorab gründlichst prüfen, ob das als Naturalverpflegung auf Deine Ansprüche angerechnet werden kann, ob Dir ein Anzug als Dienstkleidung zu stellen ist (Die Kosten eines Anzuges für ein Begräbnis sind nämlich laut OGH unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf, und man kann doch nicht immer nur traurig sein.), und ob es eine Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes ist, wenn Du Dir beim sozial erforderlichen Tanz den (Fuß-)Knöchel verstauchst. Azby wird Größe und Gewicht des Dir zustehenden Hochzeitstortenstücks auf Millimeter/Milligrad und Milligramm aus der Verpflegungsgeldverordnung ableiten. Als Trauungspfarre würde ich die Pfarre Wieden anregen, denn die ist ja direkt in der Paulanergasse und daher nur einen Katzensprung von Romeo & Julia entfernt, was der Rechnungshof in seinem nächsten Prüfbericht zumindest nach seinem verfassungsrechtlichen Maßstab "Sparsamkeit" mildernd würdigen könnte.
> bitte um Info, ob der ZDL
Das RK kommt zur Vernunft: Es bezeichnet Dich als ZDL, und das ist mangels Entlassung auch richtig.
> gegen den Bescheid berufen hat
> und mit welcher
> Begründung, da er uns mit Droh-mails bombardiert!
Haha, die sind Widerstand nicht gewohnt!
Du hast vier Möglichkeiten:
1. Erst einmal abwarten, bis Dein Feststellungsantrag in der ZISA einschlägt, die Entscheidung von ZISA und ggf. BVwG abwarten und dann Deinem Geld nachrennen
Motto nach Richard Steiner und RA Mag. Werner Tomanek übereinstimmend: "Was kümmert's den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft?"
2. Einfache Mail an den Absender der ZISA:
"Sehr geehrte Frau/Herr xxx,
ich danke Ihnen für die Übermittlung dieser unfassbaren Nachricht, teile Ihre zutreffende Einschätzung der fehlenden strafrechtlichen Komponente und halte fest, dass es von meiner Seite weder ein E-Mail-Bombardement noch wie auch immer geartete rechtswidrige Drohungen gegen irgendjemanden gegeben hat. Ich weise jegliche Anpatzung zurück. Ein Bescheid wird aufgrund meines bereits gestern eingebrachten Feststellungsantrages gem. § 19a ZDG zu ergehen haben, und wird dieser zum Inhalt haben, dass eine Entlassung nicht stattgefunden hat, woraus in der Tat eine fortbestehende Zahlungspflicht des Rechtsträgers folgt. Ob Sie dem Absender beim Roten Kreuz diesen Verfahrensausgang als zumindest abstrakt denkbare Möglichkeit nachtragen wollen, steht Ihnen selbstverständlich frei, es scheint zur Vermeidung von Missverständen aber zweckmäßig.
Mit freundlichen Grüßen"
3. Die Mail aus Punkt 2 als CC an den Absender des RK
4. Erst einmal beim RK nachsetzen:
Über einem Vollzitat der ganzen E-Mail einschließlich der RK-Mail an den Verfasser der ursprünglichen Mail vom RK mit CC an die ZISA-Adresse:
"Sehr geehrte Frau/Herr xxx,
ich weise Ihre Unterstellung eines E-Mail-Bombardements zurück und fordere Sie auf, umgehend auf die ursprünglich von Ihnen gewählte Weise gegenüber der ZISA klarzustellen, dass die von Ihnen behaupteten Drohungen keinen strafrechtlichen Gehalt haben und hieran zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen"
> Edit: Mich würde interessieren ob es ein Versehen vonseiten der ZISA war, die Mail auch an mich zu senden,
> oder ob da nicht vielleicht ein gewisser Zermürbungskalkül dahintersteckt
Die Übermittlung an Dich war völlig korrekt und geradezu vorbildlich, weil Dich die ZISA aktiv über einen Dir unbekannten, für Dich aber höchst relevanten Akteninhalt informiert. Ansonsten wäre es Dir erst im Rahmen einer Akteneinsicht bekannt geworden. So hast Du die Möglichkeit, das RK zur Vernunft zu rufen, bevor es Dich was weiß ich noch wo auf solche Art vermaledeit.
Ich würde je nach Geschmack zu einer der Varianten 2-4 raten, denn wenn jetzt auch noch Telefonate zwischen RK und anscheinend geradezu verliebter ZISA stattfinden, gerät die Sache insofern leicht außer Kontrolle, als das Geschehen nur noch indirekt über Aktenvermerke erschlossen werden kann und bei solchen Aktionen, wie sie jetzt vom RK kommen, gilt: "Ein bisserl was bleibt immer picken." So argumentiert ja die Unschuldsvermutung bei ihrer Anklageschrift von >800 Seiten, und ohne Kenntnis von oder Interesse an seinem Verfahren ist das im Prinzip schon richtig. Wenn jemand allen möglichen Stellen erzählt, was für ein ungehorrrrsamer Sklave Du bist, kann es sein, dass irgendeine Behörde dann im entscheidenden Punkt der Beweiswürdigung geistig nicht völlig frei davon entscheidet, z.B. wenn Du Dir die lächerlichen Geldbeträge abholen willst.