Hallo,
ich habe eine Frage zum Verpflegungsgeld und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Bei meiner Zivildiensteinrichtung in Salzburg bekommen wir Frühstück, Mittag und Abendessen.
Für Urlaub, Krankenstand und Wochenende bekommen wir allerdings nichts.
Wenn man die Vorgesetzten fragt wie man zu dem Verpflegungsgeld kommt, wird nur geschwiegen und gesagt "wir wissen von nichts",
darum hoffe ich, dass mir von euch jemand sagen kann wie man vorgehen muss (ob es irgendwelche Formulare o.Ä gibt) um das Geld zu bekommen?
Außerdem ist das Frühstück nicht mit meiner Dienstzeit vereinbar( ich müsste mindestens eine halbe Stunde früher erscheinen), müsste
ich dafür zusätzlich die 20% Verpflegungsgeld für das Frühstück erhalten?
Danke im Vorraus,
LG
Pro
Verpflegungsgeld fordern?
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Re: Verpflegungsgeld fordern?
Hallo,
witzig dass deine Einrichtung nichts vom Verpflegungsgeld weiß, schließlich ist sie es die es ausbezahlen müsste. Deshalb gibt es auch kein Formular dazu.
Das Thema ist leider derart kompliziert, dass ich es noch immer nicht zu 100% durchschaut habe. Deshalb beschränke ich mich auf das mir Bekannte.
Grundsätzlich solltest du wohl zuerst deine Einrichtung auffordern, das Verpflegungsgeld zu bezahlen. Als Argumentationshilfe: http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/fo ... 3_2012.pdf /// http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/fo ... 7_2009.pdf
Nach §28 ZDG hat dein Rechtsträger für deine Verpflegung zu sorgen. Was darunter zu verstehen ist konkretisiert der Verpflegungsverordnung.
Im Urlaub, Krankenstand und am Wochenende kann dir deine Einrichtung keine Naturalverpflegung zur Verfügung stellen, weil du nicht anwesend bist. Der Rechtsträger deiner Einrichtung hat für diese Zeit Verpflegungsgeld zu zahlen.
Verletzt deine Einrichtung die Pflicht dich zu verpflegen gibt es die Möglichkeit, sie nach §67 ZDG bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen (--> http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/kontakt/bvb.aspx)
witzig dass deine Einrichtung nichts vom Verpflegungsgeld weiß, schließlich ist sie es die es ausbezahlen müsste. Deshalb gibt es auch kein Formular dazu.
Das Thema ist leider derart kompliziert, dass ich es noch immer nicht zu 100% durchschaut habe. Deshalb beschränke ich mich auf das mir Bekannte.
Grundsätzlich solltest du wohl zuerst deine Einrichtung auffordern, das Verpflegungsgeld zu bezahlen. Als Argumentationshilfe: http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/fo ... 3_2012.pdf /// http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/fo ... 7_2009.pdf
Nach §28 ZDG hat dein Rechtsträger für deine Verpflegung zu sorgen. Was darunter zu verstehen ist konkretisiert der Verpflegungsverordnung.
Im Urlaub, Krankenstand und am Wochenende kann dir deine Einrichtung keine Naturalverpflegung zur Verfügung stellen, weil du nicht anwesend bist. Der Rechtsträger deiner Einrichtung hat für diese Zeit Verpflegungsgeld zu zahlen.
Verletzt deine Einrichtung die Pflicht dich zu verpflegen gibt es die Möglichkeit, sie nach §67 ZDG bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen (--> http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/kontakt/bvb.aspx)
Re: Verpflegungsgeld fordern?
Danke für die schnelle Antwort und vor Allem für die nützlichen Links
LG
LG
Re: Verpflegungsgeld fordern?
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