Hallo!
Kann mir jemand helfen?
1. Der VfGH hat ja mehrmals entschieden, dass ein gleichbleibender Dienstort dann gegeben ist, wenn man am selben Ort den Dienst beginnt und auch beendet. Dem folgt auch immer das BMI und somit werden Abzüge gerechtfertigt!
WARUM wird aber auch an Wochenenden ein Abzug gemacht. WAS ist mit meinen Urlaubtstagen, da habe ich ja auch nicht am selben Dienstort begonnen und aufgehört und darauf beziehen sich ja die VfGH Erkenntnisse.
2. Warum wurde an meinen urlaubs und Krakentage auch immer ein Abzug gemacht. da hatte ich weder gleichen Dienstort, noch eine leichte Tätigkeit noch eine Küche....
danke für die hilfe
Gleichbleibender Dienstort + Abzüge
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
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Re: Gleichbleibender Dienstort + Abzüge
Wenn Ich dich richtig verstehe ist dein Problem, dass dein Rechtsträger willkürliche Abzüge für leichte Tätigkeiten und Kochmöglichkeit vornimmt.
Der Abzug für den gleichbleibenden Dienstort ist eine obskure Angelegenheit. Grundwehrdiener erhalten 16€ Verpflegungsgeld pro Tag. Damit man den Zivildienern nciht auch 16€ zahlen muss erhält wurde ein Abzug eingeführt der auf alle Zivildiener zutrifft. Ich habe von keinem Fall gehört, in dem dieser Abzug (auch an Dienstfreien Tagen, KS, Urlaub) nicht stattfand.
Dass mit den Abzügen für die Kochgelegenheit und die leichte Tätigkeit an dienstfreien Tagen, im Krankenstand und im Urlaub vornimmt ist nicht legal - NUR haben Rechtsträger praktisch freie Hand bei der Auszahlung des Verpflegungsgeldes. Die ZISA steht auf dem Standpunkt, dass sie das Verpflegungsgeld nicht interessiere, wohl weil sie das Geld vorher dem Rechtsträger überweißt, der es dir korrekt Auszahlen müsste. Du könntest deinen Rechtsträger bei der Bezirksverwaltungsbehörde wegen des Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz anzeigen - viele andere Möglichkeiten gibt es aber nicht. Du kannst natürlich deinen Unmut zum Ausdruck bringen, indem du vermehrt in den Krankenstand gehst. Ein wenig freie Zeit schadet nie.
Um zu sagen wieviel Verpfelgungsgeld dir zustünde wäre es wichtig zu wissen, was du genau machst. den Verpflegungsgeldrechner findest du übrigens hier: http://www.derdritte.net/zivildienst/ve ... gsgeld.php
Der Abzug für den gleichbleibenden Dienstort ist eine obskure Angelegenheit. Grundwehrdiener erhalten 16€ Verpflegungsgeld pro Tag. Damit man den Zivildienern nciht auch 16€ zahlen muss erhält wurde ein Abzug eingeführt der auf alle Zivildiener zutrifft. Ich habe von keinem Fall gehört, in dem dieser Abzug (auch an Dienstfreien Tagen, KS, Urlaub) nicht stattfand.
Dass mit den Abzügen für die Kochgelegenheit und die leichte Tätigkeit an dienstfreien Tagen, im Krankenstand und im Urlaub vornimmt ist nicht legal - NUR haben Rechtsträger praktisch freie Hand bei der Auszahlung des Verpflegungsgeldes. Die ZISA steht auf dem Standpunkt, dass sie das Verpflegungsgeld nicht interessiere, wohl weil sie das Geld vorher dem Rechtsträger überweißt, der es dir korrekt Auszahlen müsste. Du könntest deinen Rechtsträger bei der Bezirksverwaltungsbehörde wegen des Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz anzeigen - viele andere Möglichkeiten gibt es aber nicht. Du kannst natürlich deinen Unmut zum Ausdruck bringen, indem du vermehrt in den Krankenstand gehst. Ein wenig freie Zeit schadet nie.
Um zu sagen wieviel Verpfelgungsgeld dir zustünde wäre es wichtig zu wissen, was du genau machst. den Verpflegungsgeldrechner findest du übrigens hier: http://www.derdritte.net/zivildienst/ve ... gsgeld.php
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.
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- Jungzivi
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Re: Gleichbleibender Dienstort + Abzüge
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