VwGH-Gebühr zurück fordern – aber wie?

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naphta
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VwGH-Gebühr zurück fordern – aber wie?

Beitrag von naphta »

ich hab bei meiner VwGH-Beschwerde die 180,- Euro Gebühr – zähneknirschend bezahlt. Da ich davon ausgehe dass die beschwerde durchgeht bekomm ich die dann eh zurück.

Jetzt scheint es aber ja so zu sein, dass das finanzministerium die rechtsmeinung vertritt, dass die gebühr zu unrecht eingehoben wird (siehe auch den tread über die bürgeranwalt-sendung).

Kann jemand der weiß wie hier ein kurzes how-to reinschreiben wie ich/wir die gebühr JETZT zurückfodern kann. Weil was ma hat, das hat ma!

An wen muss ich mich wenden?

danke für tipps
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masc
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Re: VwGH-Gebühr zurück fordern – aber wie?

Beitrag von masc »

naphta hat geschrieben:(...)
Kann jemand der weiß wie hier ein kurzes how-to reinschreiben wie ich/wir die gebühr JETZT zurückfodern kann. Weil was ma hat, das hat ma!

An wen muss ich mich wenden?

danke für tipps
laut dem thread http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=7727 sollte ein formloser antrag auf rückzahlung gerichtet an das finanzamt für gebühren und verkehrssteuern wien reichen. vielleicht ist auch ein hinweis auf volksanwaltschaft bzw. stellungnahme des vertreters (name muß ich erst suchen) vom finanzamt beim bürgeranwalt hilfreich.

bye...martin.

[edit] es ist mag. harald waiglein, seines zeichens pressesprecher vom BMF und nicht vom FAGVW.
ras3D
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Beitrag von ras3D »

Der Vollständigkeit halber:

https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Akt ... _start.htm

Die sind ja äußerst flott im BMF... *no more comment*
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher. Bertolt Brecht
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

ras3D hat geschrieben:Der Vollständigkeit halber:

https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Akt ... _start.htm
Den Link sollte man so breit wie möglich streuen - Thread auf "wichtig" setzen?

(VwGH-How-To wird asap entsprechend aktualisiert.)
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
masc
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Beitrag von masc »

hi!

ich hab das mal so geschrieben und werde es morgen zum finanzamt bringen. mal sehen, was die dazu sagen.

bye...masc.


finanzamt graz-umgebung
adolf-kolping-gasse 7
a-8018 graz



rückerstattung der gebühren in angelegenheiten des zivildienstgesetzes


sehr geehrte damen und herren,

bezugnehmend auf https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Akt ... _start.htm möchte ich sie höflich zur rückerstattung der gebühr gemäß § 241 abs. 2 BAO auffordern, welche für das verfahren zi 2008/--/------ vor dem verwaltungsgerichtshof zu entrichten war.

bitte überweisen sie den betrag auf folgende bankverbindung:
name, blz
konto ---

mit freundlichen grüßen
...

edit: war gestern beim finanzamt. der typ am schalter ('infopoint' in neusprech) war überrascht ('was?') und hat sich dann gleich mit der kollegin besprochen ('hast du schon mal sowas gehabt? - nein'), um es dann in eine andere abteilung ('schicken wir es mal rauf') weiterzuleiten. mal sehen, was rauskommt.
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Beitrag von ras3D »

Hab gestern (Freitag) Post von FA für Gebühren und Verkehrssteuern bekommen. So ein ganz "formloser Antrag" wie es dargestellt wird ist das nun auch wieder nicht. Die wollen jetzt
* den Antrag im Original haben (ein Fax reicht nicht)
* eine Kopie des Einzahlungsbeleges
* eine Kopie der VwGH-Beschwerde


Die Beamten dort sind scheinbar zu faul um was zu hakln und sich die Sachen raus zu suchen bzw. mit dem VwGH zu kommunizieren. Sauerei... und wieder fallen Portokosten an... :x
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Beitrag von MA2412 »

ras3D hat geschrieben:ein Fax reicht nicht
Vielleicht sollte man denen einmal § 13 Abs. 2 AVG unter die Nase halten:
(2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch
möglichen Form übermittelt werden, mit E Mail jedoch nur insoweit,
als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den
Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind.
Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische
Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und
den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von cdhahn »

MA2412 hat geschrieben: Vielleicht sollte man denen einmal § 13 Abs. 2 AVG unter die Nase halten:
Ausgezeichnete Idee! Am besten in Form eines Devolutionsantrages 6 Monate nach dem gefaxten Antrag. :wink:
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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Beitrag von ras3D »

Ein Wunder!
Hab gestern Post vom Finanzamt bekommen. Überwiesen haben sie mir zwar noch nichts, aber lt. der Informationen auf diesen Zahlschein hab ich jetzt ein Guthaben von EUR 180,00. Mal schaun wie ich da jetzt an mein Geld komme...
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Beitrag von fubar »

wennst steuerschulden hast wirds gut geschrieben :)
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Beitrag von MA2412 »

Du mußt beim Finanzamt einen Antrag auf Auszahlung des Guthabens stellen.
Falls Du bei Finanz Online angemeldet bist kannst Du das dort machen; ansonsten einfach einen formlosen Antrag ans Finanzamt schicken.

"Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überweisen Sie mir das Guthaben auf meinem Steuerkonto in der Höhe von 180 EUR an das Konto *blah*,"
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von ras3D »

MA2412 hat geschrieben:Du mußt beim Finanzamt einen Antrag auf Auszahlung des Guthabens stellen.
Falls Du bei Finanz Online angemeldet bist kannst Du das dort machen; ansonsten einfach einen formlosen Antrag ans Finanzamt schicken.

"Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überweisen Sie mir das Guthaben auf meinem Steuerkonto in der Höhe von 180 EUR an das Konto *blah*,"
Ich frag mich wirklich ob die Beamten dort zu bl*d oder einfach nur zu faul sind meinen Antrag zu lesen. Ich hab ja explizit im Rückforderungsantrag geschrieben das sie mir die 180,- überweisen sollen und auch gleich die Bankverbindung angegeben. Da kommt man sich schon ein wenig vera***** vor. Findet ihr nicht auch?

Zudem hab ich mich grad bei Finanz Online eingeloggt. Da ist keine Gutschrift zu sehen. Wundert mich aber auch nicht wirklich. Hab von denen ja eine neue Steuernummer bekommen. Nur Ärger mit dem Laden da...
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Dann wart mal ein paar Tage, vielleicht zahlen sie's eh.
Ansonsten ruf an, is billiger.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
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Beitrag von ras3D »

MA2412 hat geschrieben:Dann wart mal ein paar Tage, vielleicht zahlen sie's eh.
Ansonsten ruf an, is billiger.
Ich werd denen am Montag einfach ein Fax von der Firma aus schicken. Kostet (mir) gar nichts. Mal schaun ob sie diesmal auch wieder ein Original wollen (siehe 6. Posting *g*) . :evil:
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Beitrag von masc »

hi!

so, ich hab nun auch mein geld wiederbekommen. lief bei mir ganz unkompliziert, nach zwei monaten stille rief ich dort an und der sachbearbeiter bat mich, den überweisungsbeleg zu übermitteln - email war möglich. zwei wochen später war der bescheid da und nach einer weiteren wurde mir das geld gleich (ohne extra auszahlungsantrag) aufs konto überwiesen.

bye...masc.
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Re: VwGH-Gebühr zurück fordern – aber wie?

Beitrag von WSDFSDF »

Ausgezeichnete Idee! Am besten in Form eines Devolutionsantrages 6 Monate nach dem gefaxten Antrag.

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Re: VwGH-Gebühr zurück fordern – aber wie?

Beitrag von EssenFürRäder »

Bei mir war das auch ein riesiges Problem.. Ich glaub ich hab zwei Tage am Telefon und einen Tag auf der Post verbracht! Manchmal hab ich auch das Gefühl, dass es den Bearbeitern egal zu sein scheint, dass man ungefähr 10x am Tag anruft und noch immer keinen Schritt weiter ist. Im Endeffekt hab ichs dann auch bekommen, aber was für ein Akt das war :evil:
Friss oder stirb! Oder ne, lass ma...
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