VwGH weist Rk-Beschwerde ab!

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MA2412
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VwGH weist Rk-Beschwerde ab!

Beitrag von MA2412 »

Der VwGH hat am 18.12.2007 die zu 2007/11/0093 protokollierte Beschwerde des Roten Kreuzes LV NÖ betreffend Verpflegungsgeld für Zivildiener abgewiesen.

Volltext hier:
http://aktenvermerk.at/ris/vwgh/2007/11/0093

Ich bin noch nicht dazugekommen das Erkenntnis komplett zu lesen, wenn also jemand den Inhalt zusammenfassen will ... :)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Grobe Kurzfassung:
Eine Gefrierkombination ist zu wenig. Damit der Abschlag für die Kochgelegenheit erfolgen darf, müssen sowohl ein Kühlschrank als auch ein Gefrierschrank (zwei Geräte!) vorliegen.
Zuletzt geändert von MA2412 am Samstag 9. Februar 2008, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
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cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

Na, wenigstens ist DAS mal klargestellt.
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Scorch
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Beitrag von Scorch »

Inwiefern beeinflusst das andere Landesverbände oder überhaupt andere Rechtsträger?

PS: Jööö, das Forum geht wieder :)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Jetzt bräuchten wir nur noch einen Präzedenzfall für einen jetzt aktiven Zivi, der Geld nachverlangt, weils keinen Gefrierschrank gibt.
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Beitrag von Herr Bert »

Das RK-Nö veranlasst alle Bezirksstellen ihre Kochgelegenheiten nachzurüsten.
Also an alle aktiven: Schnell noch Beschwerde erheben!

Es wird alle RT´s beeinflussen, aber es ist mit einer kleinen Maßnahme (400-500€) leider wieder schlecht für die Zivis, weil dann gibts kein Hintertürchen mehr um den Abschlag zu kippen!
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Beitrag von cdhahn »

Der nächste Schritt muss klarerweise sein, sich auf die Kapazität der Kühl-/Gefriergeräte einzuschießen und auf ihre Eignung für die Einlagerung von Lebensmitteln durch viele Benutzer gleichzeitig (wenn z.B. keine versperrbaren Fächer vorhanden sind). In meiner Dienststelle gab's damals einen Standard-Kühlschrank, wie ihn jede 3-köpfige Familie braucht und hat, und wir waren um die 80 Zivis (davon an Wochentagen ca. 30 im Dienst) plus 1 Dutzend Hauptberufliche.
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Beitrag von Scorch »

Das ist ja leicht zu bewerkstelligen. Soll sich jeder mit seinen drei engsten Kameraden zusammentun und jeder gleichzeitig einen 2kg-Sack Pommes Frites in den kleinen Gefrierschrank stopfen. Wenn's nicht geht, Foto und Beschwerde. Das dürfte selbst bei kleinen Rechtsträgern schon funktionieren.
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Beitrag von Sanitäter »

Ein bißchen Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

Heute hat mir mein Anwalt die Abweisung gezeigt. :)

Das RK muss dem Bund die Aufwendungen ersetzen und natürlich auch die von meinem Anwalt.

Haha! :D
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Beitrag von Herr Bert »

@Sanitäter

Wie hoch sind bei dir die Beträge? Sieht man das überhaupt? (Versteh wenn du das nicht ins Forum schreiben willst)

Möchte wissen ob beim RK dafür Köpfe rollen, weil da gehts um richtig Kohle?!
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Beitrag von Sanitäter »

Ja man sieht wie hoch die Beträge sind.

Da ich die genauen Zahlen wirklich nicht schreiben will... ach sagen wirs so: Der Spaß hat dem RK insgesamt fast 2000 Euro gekostet. ;)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Die Beträge sind Pauschalbeträge, die man irgendwo (öffentlich zugänglich) nachlesen kann (VwGG oder so).
In wenigen Tagen sollte auch das VwGH-Erkenntnis von Sanitäter online sein. *gg*
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Informationspflicht??

Beitrag von naphta »

Frage:

Es ist ja (nach dem ZDG §38, Abs. 1.) Pflicht des Rechtsträgers die Zivildiener über ihre RECHTE und pflichten aufzuklären. Da das RK nun – schwarz auf weiß – die bestätigung hat, dass seine rechtsmeinung bisher falsch war, kann man daraus ein verpflichtung ableiten, alle zivildiener – die wie ich annehme momentan nur 10,20 Euro bekommen – über die rechtslage und spruchpraxis aufzuklären – etwa mit einem aushang oder rundschreiben!

Außerdem muss über die zuständige aufsichtsbehörde beim landeshauptmann sofort sichergestellt werden, dass – aufgrund der höchstgerichtlichen spruchpraxis – ab sofort alle zivis mehr als 10,20 bekommen.
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cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

§ 38 ZDG hat geschrieben:(1) Der Rechtsträger der Einrichtung hat zu sorgen, daß die seinen Einrichtungen zugewiesenen Zivildienstleistenden 1. ausreichend über ihre Rechte und Pflichten belehrt werden
"ausreichend" - vergiss es, das ist ja noch weniger als "angemessen". Noch dazu steht nicht mal da, wozu "ausreichend".
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