VwGH weist Rk-Beschwerde ab!
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
VwGH weist Rk-Beschwerde ab!
Der VwGH hat am 18.12.2007 die zu 2007/11/0093 protokollierte Beschwerde des Roten Kreuzes LV NÖ betreffend Verpflegungsgeld für Zivildiener abgewiesen.
Volltext hier:
http://aktenvermerk.at/ris/vwgh/2007/11/0093
Ich bin noch nicht dazugekommen das Erkenntnis komplett zu lesen, wenn also jemand den Inhalt zusammenfassen will ...
Volltext hier:
http://aktenvermerk.at/ris/vwgh/2007/11/0093
Ich bin noch nicht dazugekommen das Erkenntnis komplett zu lesen, wenn also jemand den Inhalt zusammenfassen will ...
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Grobe Kurzfassung:
Eine Gefrierkombination ist zu wenig. Damit der Abschlag für die Kochgelegenheit erfolgen darf, müssen sowohl ein Kühlschrank als auch ein Gefrierschrank (zwei Geräte!) vorliegen.
Eine Gefrierkombination ist zu wenig. Damit der Abschlag für die Kochgelegenheit erfolgen darf, müssen sowohl ein Kühlschrank als auch ein Gefrierschrank (zwei Geräte!) vorliegen.
Zuletzt geändert von MA2412 am Samstag 9. Februar 2008, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Das RK-Nö veranlasst alle Bezirksstellen ihre Kochgelegenheiten nachzurüsten.
Also an alle aktiven: Schnell noch Beschwerde erheben!
Es wird alle RT´s beeinflussen, aber es ist mit einer kleinen Maßnahme (400-500€) leider wieder schlecht für die Zivis, weil dann gibts kein Hintertürchen mehr um den Abschlag zu kippen!
Also an alle aktiven: Schnell noch Beschwerde erheben!
Es wird alle RT´s beeinflussen, aber es ist mit einer kleinen Maßnahme (400-500€) leider wieder schlecht für die Zivis, weil dann gibts kein Hintertürchen mehr um den Abschlag zu kippen!
Der nächste Schritt muss klarerweise sein, sich auf die Kapazität der Kühl-/Gefriergeräte einzuschießen und auf ihre Eignung für die Einlagerung von Lebensmitteln durch viele Benutzer gleichzeitig (wenn z.B. keine versperrbaren Fächer vorhanden sind). In meiner Dienststelle gab's damals einen Standard-Kühlschrank, wie ihn jede 3-köpfige Familie braucht und hat, und wir waren um die 80 Zivis (davon an Wochentagen ca. 30 im Dienst) plus 1 Dutzend Hauptberufliche.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Das ist ja leicht zu bewerkstelligen. Soll sich jeder mit seinen drei engsten Kameraden zusammentun und jeder gleichzeitig einen 2kg-Sack Pommes Frites in den kleinen Gefrierschrank stopfen. Wenn's nicht geht, Foto und Beschwerde. Das dürfte selbst bei kleinen Rechtsträgern schon funktionieren.
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Arbeit ohne Geld - niemals!
Die Beträge sind Pauschalbeträge, die man irgendwo (öffentlich zugänglich) nachlesen kann (VwGG oder so).
In wenigen Tagen sollte auch das VwGH-Erkenntnis von Sanitäter online sein. *gg*
In wenigen Tagen sollte auch das VwGH-Erkenntnis von Sanitäter online sein. *gg*
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Informationspflicht??
Frage:
Es ist ja (nach dem ZDG §38, Abs. 1.) Pflicht des Rechtsträgers die Zivildiener über ihre RECHTE und pflichten aufzuklären. Da das RK nun – schwarz auf weiß – die bestätigung hat, dass seine rechtsmeinung bisher falsch war, kann man daraus ein verpflichtung ableiten, alle zivildiener – die wie ich annehme momentan nur 10,20 Euro bekommen – über die rechtslage und spruchpraxis aufzuklären – etwa mit einem aushang oder rundschreiben!
Außerdem muss über die zuständige aufsichtsbehörde beim landeshauptmann sofort sichergestellt werden, dass – aufgrund der höchstgerichtlichen spruchpraxis – ab sofort alle zivis mehr als 10,20 bekommen.
Es ist ja (nach dem ZDG §38, Abs. 1.) Pflicht des Rechtsträgers die Zivildiener über ihre RECHTE und pflichten aufzuklären. Da das RK nun – schwarz auf weiß – die bestätigung hat, dass seine rechtsmeinung bisher falsch war, kann man daraus ein verpflichtung ableiten, alle zivildiener – die wie ich annehme momentan nur 10,20 Euro bekommen – über die rechtslage und spruchpraxis aufzuklären – etwa mit einem aushang oder rundschreiben!
Außerdem muss über die zuständige aufsichtsbehörde beim landeshauptmann sofort sichergestellt werden, dass – aufgrund der höchstgerichtlichen spruchpraxis – ab sofort alle zivis mehr als 10,20 bekommen.
wherever you go - there you are
"ausreichend" - vergiss es, das ist ja noch weniger als "angemessen". Noch dazu steht nicht mal da, wozu "ausreichend".§ 38 ZDG hat geschrieben:(1) Der Rechtsträger der Einrichtung hat zu sorgen, daß die seinen Einrichtungen zugewiesenen Zivildienstleistenden 1. ausreichend über ihre Rechte und Pflichten belehrt werden
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.