VwGH-How-To

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Scorch
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Beitrag von Scorch »

twingo hat geschrieben:das ist wohl jetzt ein Scherz, dass jetzt alle die sich mit den Gesetzesstellen gut auskennen einfach aufgeben und alles hinschmeißen.

Ich mein die wollen natürlich so viele wie möglich abschrecken, das ist ja klar. Damit sich die anhängigen Verfahren minimieren. Aber je mehr Zivis zum VwGH gehen, desto besser für uns alle!

Also wieso schmeißen da jetzt so viele die Verfahren hin, wie z.B. MA2412, Scorch ... ?
Mir ist einfach das Risiko zu groß. Ich fühle mich durch den BMI-Bescheid noch ungerecht behandelt, aber bei mir herrscht Beweisnotstand. Nach allem was ich bislang erlebt und gehört habe, erwarte ich mir auch vom VwGH nicht mehr Zivifreundlichkeit. Im Endeffekt kann ich mangels Beweisen nicht mehr tun als erneut alles zu bekräftigen was ich eh schon in zwei Instanzen immer wieder heruntergebetet habe. Dafür kann ich mir ein so enormes Verfahrensrisiko nicht leisten. Das Risiko beträgt bei mir etwa das Fünffache des potentiellen Gewinns.

Bei MA2412 ist es nie um viel Geld gegangen, er hat schon im Zivildienst 11,50€ pro Tag bekommen.

Nachdem wir beide keine Aussicht auf Verfahrenshilfe haben und uns somit auch nicht gratis von einem Anwalt beraten lassen können, lassen wir's eben. Finde ich vernünftiger als "aus Prinzip" mit geringen Chancen weiterzukämpfen.
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

twingo hat geschrieben:Also wieso schmeißen da jetzt so viele die Verfahren hin, wie z.B. MA2412, Scorch ... ?
Ich hab keine Lust über 1.000 EUR zu riskieren, nur damit ich vielleicht ein paarhundert bekomme ...
So viel ist mir mein Prinzip auch nicht wert.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von twingo »

wenn man Verfahrenshilfe bekommt, hat man ja auch ein Restrisiko bis zu 3205,10 EUR (a) RT als Mitbeteiligter, mündl. Verhandlung) oder?
cdhahn
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Beitrag von cdhahn »

twingo hat geschrieben:wenn man Verfahrenshilfe bekommt, hat man ja auch ein Restrisiko bis zu 3205,10 EUR (a) RT als Mitbeteiligter, mündl. Verhandlung) oder?
Im schlimmsten Fall, ja.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
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Beitrag von twingo »

Aber genügt nicht so wie beim VfGH ein einziger (noch so kleine) (Argumentations)Punkt, bei dem man Recht bekommt bzw. wo das Verfahren mangelhaft war, sodass man damit gewonnen hat?

Das dürfte ja möglich sein, dass der VwGH da Bedenken hat
z.B. Dienstort wird vom Rechtsträger eigens und auch falsch interpretiert ohne dass der Gesetzgeber da etwas vorgibt.
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Es reicht ein Fehler, der das Ergebnis maßgeblich beeinflußt hat.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von twingo »

MA2412 hat geschrieben:Es reicht ein Fehler, der das Ergebnis maßgeblich beeinflußt hat.
und den Fehler soll es nicht geben?

man kann ja in der Beschwerde dann darauf hinweisen.


oder anders gefragt: warum bist du jetzt davon überzeugt, dass der VwGH wahrscheinlich negativ entscheidet?


Würdest du mit Verfahrenshilfe eine Beschwerde einreichen, oder wäre das da auch noch nicht fix?



irgendwie bin ich nämlich jetzt auch unsicher dadurch geworden. Verfahrenshilfe bin ich gerade dabei zu beantragen. aber danach weiß ich jetzt nicht mehr. wenn ichs bekomm sprech ich mit dem Anwalt, aber selbst dann würde ich Zweifel haben.
aber vielleicht spekulieren die auch damit, dass wenn nur wenige das beantragen, dass diesen auch zum Recht verholfen wird, einstweilen wenns zu viele sind, dass sie nur vage Grundsatzentscheidung abgeben womit man wieder alle Instanzen durchlaufen müsste.
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

twingo hat geschrieben:und den Fehler soll es nicht geben?
Bei mir müßte der schon schwerwiegend sein.
Ich bekam 8,xx zugesprochen (alle 3 Abschläge), mir wurden aber schon 11,50 bezahlt. Der Fehler müßte also an mindestens 2 der 3 Abschläge schuld sein, bei mir eher unwahrscheinlich (sowohl gleicher Dienstort als auch Kochgelegenheit und leichte Tätigkeit lassen sich bei mir gut argumentieren).
Ich habe auf die Verfassungswidrigkeit der Abschläge gehoffe, aber das hat der VfGH ja entkräftet.
twingo hat geschrieben:man kann ja in der Beschwerde dann darauf hinweisen.
Ja, wenn man ihn findet. Ich habe bei mir keinen Fehler gefunden, außer daß die Stadt Wien als Rechtsträger nicht involviert wurde. Aber das ist mir zu spitzfindig.
twingo hat geschrieben:oder anders gefragt: warum bist du jetzt davon überzeugt, dass der VwGH wahrscheinlich negativ entscheidet?
Bin ich nicht. Aber der Erwartungswert (Gewinn * Gewinnwahrscheinlichkeit - Verlust * Verlustwahrscheinlichkeit) ist mehrstellig negativ, das reicht.
twingo hat geschrieben:Würdest du mit Verfahrenshilfe eine Beschwerde einreichen, oder wäre das da auch noch nicht fix?
Mit Verfahrenshilfe würd ichs einen Anwalt mal anschauen lassen, der mir dann immer noch abraten kann. Aber daß ich keine bekomme war von vornherein klar (fünfstelliger Vermögensbetrag, zwar gebunden aber verglichen mit anderen, deren Antrag abgelehnt wurde ...).
Der Antrag diente eher dazu, daß ich den Wiedereinsetzungsantrag ohne Risiko einbringen konnte.
Außerdme war meine Hoffnung, daß der VwGH das Verfahren aussetzt. Daran glaub ich mittlerweile nimmer.
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