2tes Mal Fragebogen von der Einrichtung erhalten
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
2tes Mal Fragebogen von der Einrichtung erhalten
Hallo Leute,
habe heute einen zweiten(!) Fragebogen plus einer weiteren Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer Woche erhalten. Vor gut 2 Wochen hatte ich bereits einen solchen RSB erhalten, nachdem ich meinen Fragebogen abgeschickt habe. Daraufhin habe ich dies hier verfasst:
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=6711
Falls das jetzt zu schlecht verständlich war, hier nochmal der Ablauf:
- Fragebogen erhalten und retourniert
- Fragebogen der Einrichtung erhalten und stellung dazu genommen
- Weiteren Fragebogen der Einrichtung erhalten
Soll ich darauf noch nen Eingeschriebenen abschicken? Dazu hab i grad ned viel Lust...
Das einzige, was beim 2.Fragebogen anders ist, ist der Anhang. Dort sind plötzlich anstatt irgendwelches unterschriebenes Zeug von alten Zivis ein paar Fotos von "meiner Kochgelegenheit". DAS KANNS DOCH NED SEIN, dass die zweimal einen anderen Anhang schicken können. Was meint ihr dazu?
Noch zur 2.Aufforderung: alles was sich da von der ersten unterscheidet ist das Datum, sonst ident.
Anzumerken bleibt, dass diese Penner mir schon wieder den RsB an meinen alten Wohnsitz zugestellt haben, wo ich doch schon seit 1,5 Jahren(!) nicht mehr dort wohne, und dies auch extra auf meiner Stellungnahme explizit hingeschrieben habe!
mfg
kegmeon
habe heute einen zweiten(!) Fragebogen plus einer weiteren Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer Woche erhalten. Vor gut 2 Wochen hatte ich bereits einen solchen RSB erhalten, nachdem ich meinen Fragebogen abgeschickt habe. Daraufhin habe ich dies hier verfasst:
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php?t=6711
Falls das jetzt zu schlecht verständlich war, hier nochmal der Ablauf:
- Fragebogen erhalten und retourniert
- Fragebogen der Einrichtung erhalten und stellung dazu genommen
- Weiteren Fragebogen der Einrichtung erhalten
Soll ich darauf noch nen Eingeschriebenen abschicken? Dazu hab i grad ned viel Lust...
Das einzige, was beim 2.Fragebogen anders ist, ist der Anhang. Dort sind plötzlich anstatt irgendwelches unterschriebenes Zeug von alten Zivis ein paar Fotos von "meiner Kochgelegenheit". DAS KANNS DOCH NED SEIN, dass die zweimal einen anderen Anhang schicken können. Was meint ihr dazu?
Noch zur 2.Aufforderung: alles was sich da von der ersten unterscheidet ist das Datum, sonst ident.
Anzumerken bleibt, dass diese Penner mir schon wieder den RsB an meinen alten Wohnsitz zugestellt haben, wo ich doch schon seit 1,5 Jahren(!) nicht mehr dort wohne, und dies auch extra auf meiner Stellungnahme explizit hingeschrieben habe!
mfg
kegmeon
Was passiert, wenn ich darauf nicht antworte? Und verschmeissen die jetzt meine (alte) Stellungnahme? Die ZISA ist so ein S**haufen.
Okt. 05 - Sep. 06, Altersheim in Innsbruck.
Naturalverplegung unter der Woche. 80€/Monat von Februar bis September.
-> Antrag -> 0€
-> Heim fordert Geld von MIR!!! ("Mahung")
-> aber nix passiert
Naturalverplegung unter der Woche. 80€/Monat von Februar bis September.
-> Antrag -> 0€
-> Heim fordert Geld von MIR!!! ("Mahung")
-> aber nix passiert

Wenn Du nicht drarauf antwortest, dann bleibt deren Stellungnahme unwidersprochen, sofern Du in Deiner alten Stellungnahme noch nicht darauf eingegangen bist.
Die alte Stellungnahme von Dir gilt weiterhin, aber da die nicht auf die Fotos eingeht, solltest Du zu den Fotos Stellung nehmen. Kannst ja per Mail machen.
Die alte Stellungnahme von Dir gilt weiterhin, aber da die nicht auf die Fotos eingeht, solltest Du zu den Fotos Stellung nehmen. Kannst ja per Mail machen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
brief abholen und antwort faxen
nicht abholen ist nicht optimal, gilt dann trotzdem nach 2 wochen (oder ähnlich) als zugestellt, außer du kannst nachträglich beweisen, dass du nicht im inland warst.
antworten einfach faxen (mit faxbestätigung), gilt dann genauso wie mit rsb.
antworten einfach faxen (mit faxbestätigung), gilt dann genauso wie mit rsb.
Re: brief abholen und antwort faxen
1. wurde der RSb an eine unzulässige Abgabestelle versandt. Wird er nicht abgeholt, dann gilt er überhaupt nicht als zugestellt.dietmar13 hat geschrieben:nicht abholen ist nicht optimal, gilt dann trotzdem nach 2 wochen (oder ähnlich) als zugestellt, außer du kannst nachträglich beweisen, dass du nicht im inland warst.
2. gelten RSx normalerweise am 1. Tag der Abholfrist als zugestellt und nicht erst nach 2 Wochen.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Echt? Per Mail? Mh... wie soll das gehen? Wohin? Ist das wirklich legitim?MA2412 hat geschrieben:Wenn Du nicht drarauf antwortest, dann bleibt deren Stellungnahme unwidersprochen, sofern Du in Deiner alten Stellungnahme noch nicht darauf eingegangen bist.
Die alte Stellungnahme von Dir gilt weiterhin, aber da die nicht auf die Fotos eingeht, solltest Du zu den Fotos Stellung nehmen. Kannst ja per Mail machen.
mfg
kegmeon
Such dir auf www.zivildienst.gv.at eine passende Mailadresse heraus und schreib dorthin. Lass dir auf jeden Fall den Empfang schriftlich (per Mail) bestätigen!
Geld ohne Arbeit - sofort.
Arbeit ohne Geld - niemals!
Arbeit ohne Geld - niemals!
Auch wenn auf dem Schreiben der Behörde eine Mail-Adresse angegeben ist und es nicht ausdrücklich verlangt wird, dass Du Deine Stellungnahme schriftlich ablieferst, solltest Du den Aspekt der Beweisbarkeit bedenken: Wenn Du mailst, hast Du praktisch keine Möglichkeit, im Streitfall zu beweisen, dass Du tatsächlich etwas geschickt hat.
Ich würde das Schreiben zumindest faxen.
Ich würde das Schreiben zumindest faxen.
Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Natürlich ist Mail legitim, man darf jede Versandart wählen, die die Behörde empfangen kann und bei der man was zu den Akten legen kann.
@cdhahn: Zwecks Nachweisbarkeit wird ja um eine Empfangsbestätigung ersucht.
@cdhahn: Zwecks Nachweisbarkeit wird ja um eine Empfangsbestätigung ersucht.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)