Grundvergütung ab 01.01.06 -> 262,90€
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, Flose
Über eine geltende gesetzliche Regelung müssen sie nicht extra informiert werden !!!!
Da reicht die öffentliche Verlautbarung im Bundesgesetzblatt.
Mit Schreiben meinen sie wahrscheinlich eine Information über die Verordnung. Diese Verordnungen betreffen aber nur die (zwei?)jährlichen Änderungen bei Beamten im Zuge der Herbstlohnrunde.
Aber die Erhöhung auf 189->256 ist eine Folge der Reformkommission, diese Änderung wurde direkt im ZDG vorgenommen.
Nur die Erhöhung von 256->263 ist von der Verordnungsnotwendigkeit betroffen.
Das ist auch der Grund warum schon seit Jahren diese paar € immer erst später nachbezahlt werden weil die Verordnungen nie pünktlich erlassen werden. z.B. 2005 erst am 19.1.
Da reicht die öffentliche Verlautbarung im Bundesgesetzblatt.
Mit Schreiben meinen sie wahrscheinlich eine Information über die Verordnung. Diese Verordnungen betreffen aber nur die (zwei?)jährlichen Änderungen bei Beamten im Zuge der Herbstlohnrunde.
Aber die Erhöhung auf 189->256 ist eine Folge der Reformkommission, diese Änderung wurde direkt im ZDG vorgenommen.
Nur die Erhöhung von 256->263 ist von der Verordnungsnotwendigkeit betroffen.
Das ist auch der Grund warum schon seit Jahren diese paar € immer erst später nachbezahlt werden weil die Verordnungen nie pünktlich erlassen werden. z.B. 2005 erst am 19.1.
Wenn es diese 7 Tage Frist gibt habe ich die eh schon verpasst. Und wenn nicht, kann ich das in einer Woche immernoch wegschicken...hellsmurf hat geschrieben:Herbi... Mach einen Antrag.
Ohne Antrag kann man nichts zurückfordern.
Wie soll so eine Beschwerde denn aussehen. Ich würde ja sowas in der Art schreiben "Hiermit beschwere ich mich ... das mir meine Einrichtung ... zahlt obwohl ... so und soviel bezahlt werden sollte. ...".
Aber die Beschwerde für das Essensgeld war ja mit allerhand Paragraphen und Details versehen. Wie würdest du sowas verfassen?
Für diejenigen die mit derselben Masche "warten noch auf Verordnung des BMI" hingehalten werden.
§ 26 Abs 1 ZDG
Wenn sich die Höhe des Beamtengehaltes im Gehaltsgesetz ändert, muss diese Erhöhung (umgangssprachlich Inflationsabgeltung) - weil sich durch die Bindung der Grundvergütung an das Beamtengehalt diese ändert - eine eigene Verordnung erlassen werden.
Jedoch geht es hier um die Änderung der Grundvergütung im ZDG, auf Empfehlung der Zivildienstreformkommission, im Nationalrat. Diese wurde somit nicht durch die Bindung an das Gehalt eines Beamten bewirkt.
2005 war die Grundvergütung 9,52 vH eines Beamtengehaltes.
2006 ist die Grundvergütung 12,87 vH eines Beamtengehaltes.
Dadurch hat sich aber das Beamtengehalt nicht geändert !!!
§ 26 Abs 1 ZDG
Mit anderen Worten:Die jeweilige Höhe und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens
einer durch die Bindung an das Gehalt eines Beamten eingetretenen
Änderungen der in § 25a Abs. 2 festgelegten Vergütungen sind durch
Verordnung des Bundesministers für Inneres festzustellen.
Wenn sich die Höhe des Beamtengehaltes im Gehaltsgesetz ändert, muss diese Erhöhung (umgangssprachlich Inflationsabgeltung) - weil sich durch die Bindung der Grundvergütung an das Beamtengehalt diese ändert - eine eigene Verordnung erlassen werden.
Jedoch geht es hier um die Änderung der Grundvergütung im ZDG, auf Empfehlung der Zivildienstreformkommission, im Nationalrat. Diese wurde somit nicht durch die Bindung an das Gehalt eines Beamten bewirkt.
2005 war die Grundvergütung 9,52 vH eines Beamtengehaltes.
2006 ist die Grundvergütung 12,87 vH eines Beamtengehaltes.
Dadurch hat sich aber das Beamtengehalt nicht geändert !!!
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Bei mir dieses Schema beim LFKDO:
Verantwortlicher für Zivildiener ist nicht zu erreichen, telefoniert die ganze Zeit,....
Verantwortlicher für Finanzen bei den ****** vom LFKDO sagt mir das es noch nicht ganz klar ist wie hoch genau die neue Grundpauschale ist, sie warten noch auf eine genaue Ausformulierung vom BM.I, angeblich,....
Und dann fängt er an zu schwafeln über andere Dinge wie Krankenkassenbeiträgen, Sozialversicherungsbeiträge, das die auch nicht klar sind, und dann kommt das Beste,.... Er fängt in seinem Drogenrausch an zum philosophieren über das Verpflegungsgeld. Ich fang an ja das das noch nicht ganz klar ist, fängt er an das dieses in Zukunft auf 3,40€ gesenkt wird, von 5,09€.
ich mein der Wappler hat sich nicht ausgekannt, weil ohne Verpflegung zur Verfügung zu stellen, kann man den Zivi der dann eben diese verweigert, nicht mit 3,40€ abspeisen aber mich kotzt diese erschlagende Präpotenz diese ****** vom LFKDO an

Verantwortlicher für Zivildiener ist nicht zu erreichen, telefoniert die ganze Zeit,....
Verantwortlicher für Finanzen bei den ****** vom LFKDO sagt mir das es noch nicht ganz klar ist wie hoch genau die neue Grundpauschale ist, sie warten noch auf eine genaue Ausformulierung vom BM.I, angeblich,....
Und dann fängt er an zu schwafeln über andere Dinge wie Krankenkassenbeiträgen, Sozialversicherungsbeiträge, das die auch nicht klar sind, und dann kommt das Beste,.... Er fängt in seinem Drogenrausch an zum philosophieren über das Verpflegungsgeld. Ich fang an ja das das noch nicht ganz klar ist, fängt er an das dieses in Zukunft auf 3,40€ gesenkt wird, von 5,09€.
ich mein der Wappler hat sich nicht ausgekannt, weil ohne Verpflegung zur Verfügung zu stellen, kann man den Zivi der dann eben diese verweigert, nicht mit 3,40€ abspeisen aber mich kotzt diese erschlagende Präpotenz diese ****** vom LFKDO an








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Es reicht. Wende Dich an die Überwachungsbehörde.
In NÖ ist dies
Frau Mag. Karin Steinert, Tel.: 02742/ 9005-12166
Frag sie nach der Faxnummer, um ihr eine Anzeige gegen die Einrichtung zu übermitteln. Inkludiere Deine Gedächtnisprotokolle über die Kontakte zur Einrichtung und die komischen Ausreden sowie die Namen der GEsprächspartner.
In NÖ ist dies
Frau Mag. Karin Steinert, Tel.: 02742/ 9005-12166
Frag sie nach der Faxnummer, um ihr eine Anzeige gegen die Einrichtung zu übermitteln. Inkludiere Deine Gedächtnisprotokolle über die Kontakte zur Einrichtung und die komischen Ausreden sowie die Namen der GEsprächspartner.
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Kleines Problem: Die von der Zivi-serviceagentur sagen das die Auszahlung der erhöhten Grundpauschale nur rechtlich gedeckt ist wenn die Verantwortlichen, also meine Freunde vom LFKDO das Gesetzesblatt bekommen, sie müssten es aber rein theoretisch, so sagte mir das die Frau Heinisch, ab 01.01.06 auszahlen,......
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Das halte ich für Schwachsinn.
Analogie aus dem Verwaltungsstrafrecht: In Wien gilt seit geraumer Zeit Tempo 50 auf allen Straßen (mit Ausnahme). Nicht überall sind die Beschriftungen entsprechend schnell geändert worden- nichtsdestotrotz galt das dennoch für alle Autofahrer.
Nicht alle Autofahrer haben eine schriftliche Aufforderung bekommen, beim Aussteigen auf der Autobahn eien Warnweste anziehen zu müssen oder wurden über die sonstigen StVO-Novellen informiert- dennoch haben sie sich daran zu halten.
Analogie aus dem Verwaltungsstrafrecht: In Wien gilt seit geraumer Zeit Tempo 50 auf allen Straßen (mit Ausnahme). Nicht überall sind die Beschriftungen entsprechend schnell geändert worden- nichtsdestotrotz galt das dennoch für alle Autofahrer.
Nicht alle Autofahrer haben eine schriftliche Aufforderung bekommen, beim Aussteigen auf der Autobahn eien Warnweste anziehen zu müssen oder wurden über die sonstigen StVO-Novellen informiert- dennoch haben sie sich daran zu halten.
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Ich werd a mal mit der von dir genannten Fr. Steinert (ist laut der Nr. ab ca. 15:00 zu erreichen) darüber telefonieren, um mit der zu klären was die von den Schlupfversuchen haltet. Wenn die mir auch nicht klar dazu Stellung nehmen kann dann mach ich sicherheitshalber das mit der Anzeige, noch heute.
So einen unglaublichen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.Holpri hat geschrieben:Kleines Problem: Die von der Zivi-serviceagentur sagen das die Auszahlung der erhöhten Grundpauschale nur rechtlich gedeckt ist wenn die Verantwortlichen, also meine Freunde vom LFKDO das Gesetzesblatt bekommen,
Mir ist in meinem ganzen Leben noch kein einziges BGBl zugestellt worden trotzdem unterliege ich der Rechtskraft der österreichischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Straßenverkehrsordnung (als Autofahrer), ......
Der Sinn des BGBl als öffentliche Verlautbarung ist dass man nicht jedem Österreicher bei jeder geringfügigen Gesetzesänderung die neue Version zu schicken muss.
Die einzigen die sich über solche Tonnen an verschicktem Papier freuen würden wären die Post und die Paketdienste.
Wenn mir jemand bei der Serviceagentur so eine Auskunft geben würde hätte ich sofort deren Vorgesetzten verlangt.
Außerdem würde ich jemanden von der Opposition bitten im Nationalrat eine dringende Anfrage an die Frau Innenminister zu stellen was für unfähige Leute in ihrem Ministerium arbeiten und ob ihr schon jemals ein BGBl direkt zugestellt wurde.
Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man mich legal bestrafen kann, wenn ich auf einer Straße, auf der mittels Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h kundgemacht wurde auch 70 fahre.Flose hat geschrieben:Analogie aus dem Verwaltungsstrafrecht: In Wien gilt seit geraumer Zeit Tempo 50 auf allen Straßen (mit Ausnahme). Nicht überall sind die Beschriftungen entsprechend schnell geändert worden- nichtsdestotrotz galt das dennoch für alle Autofahrer.
Mag zwar sein, daß inzwischen die 70er-Verkehrszeichen rechtlcih nicht mehr gedeckt sind, aber strafbar ist es bestimmt nicht, wenn ich dort 70 fahre.
Im schlimmsten Fall stellt "Fahren mit 70" dort eine rechtswidrige Handlung dar, die aufgrund entschuldbaren Rechtsirrtums (Vertrauen auf das Verkehrszeichen) nicht strafbar ist.
Um zum Thema zurückzukommen:
Ich halte es für nicht unrealistisch, daß die Einrichtungen zwar ab 1.1.2006 zur Auszahlung des erhöhten Verpfelgungsgelds verpflichtet sind, ein Zuwiderhandeln aber aufgrund entschuldbaren Rechtsirrtums (fehlende Kundmachung der BMI) nicht strafbar ist.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Tausche "Auszahlung ... nicht gedeckt" mit "Nichtauszahlung ... nicht strafbar", dann klingt die Äußerung gar nicht so unvertretbar.Z@BPDWIEN hat geschrieben:So einen unglaublichen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.Holpri hat geschrieben:Kleines Problem: Die von der Zivi-serviceagentur sagen das die Auszahlung der erhöhten Grundpauschale nur rechtlich gedeckt ist wenn die Verantwortlichen, also meine Freunde vom LFKDO das Gesetzesblatt bekommen,
Wenn das Gesetz schon eine Kundmachung des Betrags durch die BMI vorsieht, dann kann man meines erachtens schon einen Rechtsirrtum damit begründen, daß man sich auf die Kundmachungspflciht der BMI verlassen hat und dadurch straffrei bleiben.
Daß man ohne Kundmachung des Betrags nicht mehr auszahlen darf ist natürlich Unsinn.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
Das Gesetz sieht aber nur eine Kundmachung (Verordnung) für Änderungen die wegen der Bindung an das Gehalt eines Beamten entstehen vor.
Hier geht es aber um die Erhöhung der Grundvergütung von 9,52 auf 12,87 vH die jedoch nicht Folge der Herbstlohnrunde ist sondern eine vom Nationalrat beschlossene Änderung des Zivildienstgesetzes ist die seit 01.01.06 gilt.
Natürlich handelt es sich dabei um einen Rechtsirrtum durch die Einrichtungen. Jedoch ist es ein vorwerfbarer unbegründeter Rechtsirrtum (bzw. bei manchen auch einfach nur eine Ausrede)
Wenn das Gesetz wollte dass man die Grundvergütung auch später zahlen kann dann würde es nicht festsetzen dass sie am Monatsersten überwiesen sein muss.
Die Ausnahme bildet die "Inflationsabgeltung". Für diese ist eine (Nach)zahlung erst notwendig wenn sie per Verordnung erlassen wurde.
Jedoch wurde diese Bestimmung so definiert dass sie für die restliche Grundvergütung keine Auswirkungen hat und keine Befugnis zum Verzug ist.
Hier geht es aber um die Erhöhung der Grundvergütung von 9,52 auf 12,87 vH die jedoch nicht Folge der Herbstlohnrunde ist sondern eine vom Nationalrat beschlossene Änderung des Zivildienstgesetzes ist die seit 01.01.06 gilt.
Natürlich handelt es sich dabei um einen Rechtsirrtum durch die Einrichtungen. Jedoch ist es ein vorwerfbarer unbegründeter Rechtsirrtum (bzw. bei manchen auch einfach nur eine Ausrede)
Wenn das Gesetz wollte dass man die Grundvergütung auch später zahlen kann dann würde es nicht festsetzen dass sie am Monatsersten überwiesen sein muss.
Die Ausnahme bildet die "Inflationsabgeltung". Für diese ist eine (Nach)zahlung erst notwendig wenn sie per Verordnung erlassen wurde.
Jedoch wurde diese Bestimmung so definiert dass sie für die restliche Grundvergütung keine Auswirkungen hat und keine Befugnis zum Verzug ist.
Also ich find das jetzt nicht mehr lustig, meine Kollegen und ich bei da BDP Wien haben no immer nicht die erhöhte Pauschalvergütung bekommen. Zuerst hab ich mir gedacht das wir das Geld vom Jänner halt mit der Februar Pauschalvergütung bekommen aber heute ist die Pauschalvergütung für nächstes Monat gekommen und wieder nur 189,9 €.
Was meints ihr was ich machen soll? Da ich die Zahlungen ja vom BMI bekomme hat es überhaupt einen Sinn dem Löb das Bundesgestzblatt zu faxen?

Was meints ihr was ich machen soll? Da ich die Zahlungen ja vom BMI bekomme hat es überhaupt einen Sinn dem Löb das Bundesgestzblatt zu faxen?

Wenn man mit 2 Euro die Stunde angemessen bezahlt wird,
sollte man auch der Bezahlung angemessen arbeiten.
sollte man auch der Bezahlung angemessen arbeiten.