Hallo
Ich habe einen Zuweisungsbescheid bekommen und möchte Wohnkostenbeihilfe beantragen!
Ich habe schon vor 2 Monaten einen Mietvertrag unterzeichnet , aber die
Wohnung ist erst in 14 Tagen bezugsfertig und bin erst zu diesem Zeitpunkt dort gemeldet, da ich ja noch nicht dort wohne und erst zu diesem zeitpunkt (ab 18.10.2017) Miete bezahle.
Daher habe ich auch noch keinen Zahlungsnachweis.
Kann ich jetzt trotzdem diese Beihilfe beantragen weil die frist endet ja 14 tage nach erhalt des zuweisungsbescheided ?
Danke lg christoph
Wohnkostenbeihilfe
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, mike, Flose
Re: Wohnkostenbeihilfe
Es reicht, wenn du den Erwerb der Wohnung nachweislich bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zuweisungsbescheides eingeleitet hast.
Den Antrag kannst du auch noch später abgeben.
Ich verstehe nicht, was du mit der 14-Tage-Frist meinst!?
Den Antrag kannst du auch noch später abgeben.
Ich verstehe nicht, was du mit der 14-Tage-Frist meinst!?