Man kann ihn mit der Geschäftszahl 860.191/002-1B1/16 googeln (Juni 2016).
Beim Lesen des Berichtes stellen sich bei mir mehrmals die Haare auf.
2014 wurden 13.980 junge taugliche Österreicher zugewiesen, nur weil sie Penis, Hoden, Nebenhoden und Samenwege haben. Hätten sie das nicht gehabt, oder wären sie untauglich gewesen, hätten sie Geld verdienen oder eine Ausbildung früher abschließen und so zumindest früher Geld verdienen können. Das ist Gleichberechtigung im 21. Jahrhundert!

1. Arbeitsmarktneutralität
Die ZISA hat bei der Zuweisung gem. § 8 Abs. 6 ZDG darauf Bedacht zu nehmen, dass durch die Zuweisung weder bestehende Arbeitsplätze bei den Einrichtungen gefährdet werden noch Arbeitssuchenden das Finden geeigneter Arbeitsplätze erschwert wird.
Es liegt auf der Hand, dass z.B. die Rettungsorganisationen Leute einstellen müssten, wenn sie keine Zwangsarbeiter hätten. Auch die berühmten Hol- und Bringdienste bei allen möglichen Einrichtungen müsste irgendjemand erledigen, wenn es die Zwangsarbeit nicht gäbe. Rettungsautos fahren nämlich nicht von alleine herum, und nicht durchführte Fahrten kann man auch keiner Krankenkasse verrechnen. Auch Akten fliegen nicht allein von Abteilung zu Abteilung, also müsste man dafür auch jemanden einstellen. Einstellen kann man natürlich nur jemanden, der Arbeit sucht, und genau diese Arbeitssuchenden gehen wegen der Zwangsarbeit leer aus.
Der RH: "Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung oder eine sonstige Vorgabe des BMI an den Landeshauptmann, die Arbeitsmarktneutralität vor Anerkennung einer Einrichtung zu berücksichtigen, gab es nicht." (S. 226)
Mit anderen Worten wird eine Einrichtung ganz einfach anerkannt, und wie die ZISA dann bei ihren Zuweisungen auf die Arbeitsmarktneutralität "Bedacht nimmt", weiß kein Schwein. Da die ZISA zum Beispiel das Rote Kreuz und Konsorten mit Zwangsarbeitern zuschüttet, gehe ich davon aus, dass die ZISA überhaupt nicht Bedacht nimmt. Die Arbeitsmarktneutralität ist also beim Teufel.
Angesichts der 500.000 Arbeitslosen in Österreich ist das ein starkes Stück.
2. Vergütung der Rechtsträger
Richtig gelesen. Viele Rechtsträger bekommen Geld dafür, dass sie sich durch Zwangsarbeiter bereichern.
Der Rechtsträger in den Bereichen Rettungswesen und Katastrophenhilfe bekommt gem. § 28 Abs. 4 Z 1 ZDG für jeden Zivildiener pro Monat € 600,00 vom Bund ausbezahlt.
Rechtsträger in der Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Altenbetreuung etc. bekommen pro Zwangsarbeiter € 410,00 pro Monat. Andere Rechtsträger, zum Beispiel Krankenanstalten, Justizanstalten etc. müssen hingegen gem. § 28 Abs. 2 überhaupt € 130,00 an den Bund bezahlen.
Das heißt:
Die einen bekommen 600 Euro/Monat pro Zwangsarbeiter (2014: 58 Einrichtungen).
Die anderen bekommen 410 Euro/Monat pro Zwangsarbeiter (697 Einrichtungen).
Wieder andere müssen 130 Euro/Monat pro Zwangsarbeiter an den Bund bezahlen (662 Einrichtungen).
Warum die Unterschiede?
Dazu der RH: "Weder aus den Materialien zu den Gesetzesnovellen noch über Nachfrage beim BMI konnte der RH feststellen, warum der Gesetzgeber die drei Kategorien in dieser Form eingeführt hatte und welche Erwägungen der Festlegung der unterschiedlichen Vergütungshöhen zugrunde lagen." (S. 230)
Es ist halt einfach so, weil es schon immer so war!
Die einen müssen bezahlen, und die anderen kassieren ab.
Das Rote Kreuz (Kategorie 1) erhielt im Jahr 2014 gleich die meisten Zivildiener, nämlich rund 31,5 % aller Zivildiener zugewiesen (RH S. 265), das waren bundesweit 4.400 Männer.
Das angeblich aus Nächstenliebe handelnde Rote Kreuz lukrierte also allein im Jahr 2015 durch Zwangsarbeit mehr als 30 Millionen Euro!
Zwangsarbeit ist also auch MONEY, MONEY, MONEY! https://www.youtube.com/watch?v=3DWGDt00Yc4#t=192s

3. ZISA und Rotes Kreuz
Die ZISA ist auch Mieterin in der Wiener Paulanergasse. Das Haus gehört dem Roten Kreuz. Ja, genau jener Organisation, die auch gleich die meisten Zivildiener zugewiesen bekommt!
Der RH: "Die Zivildienstserviceagentur war somit Mieterin bei ihrem 'größten Kunden'" (RH S. 265).
Sie bezieht laufend IT-Leistungen vom Roten Kreuz, wofür sie dem Roten Kreuz einen von 18.300,00 Euro im Jahr 2010 um 24% auf 22.600,00 Euro im Jahr 2014 gestiegenen Geldbetrag gibt (RH S. 266).
Der RH publizierte öffentlich seine Ansicht, dass diese Konstellation das Risiko birgt, den Anschein der Unabhängigkeit der Behörde zu beeinträchtigen (RH S. 267) und die dauerhafte Abhängigkeit von einem Großkunden bedeutet (RH S. 268).
Deshalb habe ich auch einen Befangenheitsantrag vorformuliert, falls sich ein Zwangsarbeiter des Roten Kreuzes an die ZISA wenden muss:
viewtopic.php?f=3&t=13114
4. Lemmingherde
Wirklich schlimm finde ich aber auch das Verhalten der Zwangsarbeiter selbst.
4.1. Zuweisungswunsch
Der RH: "Fast alle Zivildienstleistenden gaben einen Zuweisungswunsch ab bzw. kümmerten sich selbst um ihre Zuweisung." (S. 238)
"Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber" sagt das Sprichwort. Durch die Anbiederung bei den Einrichtungen, die soweit geht, dass der Zwangsarbeiter von sich aus sogar die Arbeit der ZISA erledigt (Suche einer Einrichtung), korrumpiert sich die Zwangsarbeiter doch selbst. Er führt mit seinem eigenen Ausbeuter einen Kuhhandel durch und kann sich später vorhalten lassen, dass er ja von sich aus dorthin wollte und jetzt nicht aufzumucken braucht, wenn er einen Missstand feststellt. Blöd!
4.2. Disziplinierung der Zwangsarbeiter
Der RH: Von 2010 bis 2014 kam es zu rund 5.800 Maßnahmen gegen Zwangsarbeiter:
997 disziplinäre Entlassungen,
19 Verlängerungen aus disziplinären Gründen,
2.188 Entlassungen aus anderen Gründen.
In 2.638 Fällen wurden nicht in den Zivildienst einrechenbare Zeiten
bescheidmäßig festgestellt.
(RH S. 262)
8 % aller Zwangsarbeiter haben also eine aufs Dach bekommen.
Wieviele haben sich dagegen gewehrt? Wahrscheinlich so gut wie niemand. Aufgrund der Berichte im Forum muss man davon ausgehen, dass man bei einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes manchmal ohne Vorliegen der gesetzlich erforderlichen Zustimmung entlassen wird. Anstatt sich zu informieren oder im ziviforum beraten zu lassen, nehmen es die meisten Zwangsarbeiter wahrscheinlich einfach hin.
4.3. Beschwerden von Zwangsarbeitern
4.3.1. Schlichtungsstelle
Der RH: "Demzufolge gab es im Zeitraum 2011 bis 2013 österreichweit 20, in Oberösterreich keine und in Salzburg zwei Schlichtungsverfahren." (S. 263).
Also wenden sich pro Jahr rund SIEBEN Zwangsarbeiter an die Schlichtungsstelle. Ein Trauerspiel.
4.3.2. Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten
Der RH: Im Zeitraum 2010 bis 2014 behandelte der Zivildienstbeschwerderat bzw. Unabhängige Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten drei außerordentliche Beschwerden (betreffend Verpflegung bzw. Auszahlung des Verpflegungsgeldes), sprach aber infolge fehlender Voraussetzungen keine Empfehlungen aus. (S. 263).
Das ist rund EINE Beschwerde ALLE ZWEI JAHRE!
5. Schlussfolgerung
Seid Ihr total gehirngewaschen?
Ihr packelt mit den Ausbeutern, lasst Euch jede Sanktion gefallen und nehmt nicht einmal die komischen Beschwerdeeinrichtungen in Anspruch?
Sind in fünf Jahren nur DREI Zwangsarbeiter beim Verpflegungsgeld benachteiligt worden?
PASST EH ALLES IN EURER ZWANGSARBEIT?
Seht Euch den Ausschnitt aus "The Time Machine" an und WACHT ENDLICH AUF! Es geht um EUER GELD, EURE ZEIT und EUER LEBEN!
DAS SEID IHR: https://www.youtube.com/watch?v=2_XQ5ITv7p0#t=20s
Ausgenommen jene, die sich im ziviforum beraten lassen und zum Bundesverwaltungsgericht gehen, wenn die ZISA Mist baut.
