Wechsel zum Zivildienst nach erneuter Stellung
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Wechsel zum Zivildienst nach erneuter Stellung
Ich bin vor 5 Tagen eingerückt, wurde jedoch gestern für vorübergehend untauglich erklärt. Im September 2019 muss ich nun erneut zur Stellung. In meiner kurzen Zeit beim Bundesheer habe ich bemerkt dass der Dienst an der Waffe für mich nicht in Frage kommt. Deswegen würde ich nach der nächsten Stellung gerne eine Zivildiensterklärung einreichen. Ist das überhaupt noch möglich, oder hab ich keine andere Wahl als meinen Präsenzdienst abzuschliessen sollte ich noch einmal tauglich sein?
Re: Wechsel zum Zivildienst nach erneuter Stellung
Heeresspitalsux hat geschrieben:
> Ich bin vor 5 Tagen eingerückt, wurde jedoch gestern für vorübergehend
> untauglich erklärt. Im September 2019 muss ich nun erneut zur Stellung. In
> meiner kurzen Zeit beim Bundesheer habe ich bemerkt dass der Dienst an der
> Waffe für mich nicht in Frage kommt. Deswegen würde ich nach der nächsten
> Stellung gerne eine Zivildiensterklärung einreichen. Ist das überhaupt noch
> möglich, oder hab ich keine andere Wahl als meinen Präsenzdienst
> abzuschliessen sollte ich noch einmal tauglich sein?
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht vom zweiten Tag vor der Einberufung zum Präsenzdienst, bis zur Entlassung aus diesem. Nachdem du jetzt vorübergehend untauglich bist und ein Jahr warten musst, bist du nach § 28 WG aus dem Präsenzdienst entlassen. Nach (neuerlicher) Feststellung deiner Tauglichkeit sollte einer Zivildiensterklärung daher nichts im Wege stehen, sofern du die Erklärung rechtzeitig abgibst (mehr als zwei Tage vor neuerlicher Einberufung).
> Ich bin vor 5 Tagen eingerückt, wurde jedoch gestern für vorübergehend
> untauglich erklärt. Im September 2019 muss ich nun erneut zur Stellung. In
> meiner kurzen Zeit beim Bundesheer habe ich bemerkt dass der Dienst an der
> Waffe für mich nicht in Frage kommt. Deswegen würde ich nach der nächsten
> Stellung gerne eine Zivildiensterklärung einreichen. Ist das überhaupt noch
> möglich, oder hab ich keine andere Wahl als meinen Präsenzdienst
> abzuschliessen sollte ich noch einmal tauglich sein?
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht vom zweiten Tag vor der Einberufung zum Präsenzdienst, bis zur Entlassung aus diesem. Nachdem du jetzt vorübergehend untauglich bist und ein Jahr warten musst, bist du nach § 28 WG aus dem Präsenzdienst entlassen. Nach (neuerlicher) Feststellung deiner Tauglichkeit sollte einer Zivildiensterklärung daher nichts im Wege stehen, sofern du die Erklärung rechtzeitig abgibst (mehr als zwei Tage vor neuerlicher Einberufung).
Re: Wechsel zum Zivildienst nach erneuter Stellung
Du kannst also auch jetzt schon alles fertig machen!
Re: Wechsel zum Zivildienst nach erneuter Stellung
Diener4 hat geschrieben:
> Du kannst also auch jetzt schon alles fertig machen!
Und wie?
§ 1 Abs 1 ZDG: "Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 ~ WG 2001, BGBl. I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden [...]"
Stichwort "tauglich". Als (auch vorübergehend) untauglich befundener Wehrpflichtiger ist eine Zivildiensterklärung ausgeschlossen. "Fertig machen" kann man in dem Stadium daher gar nichts.
> Du kannst also auch jetzt schon alles fertig machen!
Und wie?
§ 1 Abs 1 ZDG: "Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 ~ WG 2001, BGBl. I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden [...]"
Stichwort "tauglich". Als (auch vorübergehend) untauglich befundener Wehrpflichtiger ist eine Zivildiensterklärung ausgeschlossen. "Fertig machen" kann man in dem Stadium daher gar nichts.
Re: Wechsel zum Zivildienst nach erneuter Stellung
Naja zunächst müsste die erneute Feststellung deiner Tauglichkeit erfolgen und dann kann der Zauber erst wieder los gehen.