Behörde
Moderatoren: MA2412, eXtremZivi Klaus, mike, Flose
Behörde
Hatte schon jemand solche Probleme mit seiner Einrichtung, dass er die ZISA kontaktierte, die Einrichtung zu kontrollieren?
Wie läuft das genau ab und erzielt man eine sofortige Besserung seines Dienstes, sollte die ZISA wirklich etwas ausfindig machen?
lg
Wie läuft das genau ab und erzielt man eine sofortige Besserung seines Dienstes, sollte die ZISA wirklich etwas ausfindig machen?
lg
Re: Behörde
strowi hat geschrieben:
> Hatte schon jemand solche Probleme mit seiner Einrichtung, dass er die ZISA
> kontaktierte, die Einrichtung zu kontrollieren?
> Wie läuft das genau ab und erzielt man eine sofortige Besserung seines
> Dienstes, sollte die ZISA wirklich etwas ausfindig machen?
> lg
Die behördliche Überwachung der den Rechtsträger treffenden Pflichten obliegt dem Landeshauptmann und den Bezirksverwaltungsbehörden.
Wenn du möchtest, dass hier entsprechende "Kontrollen" stattfinden, musst du dich also an diese Behörden wenden.
Was möchtest du denn konkret überprüft haben? Wie schauen "die Probleme" aus?
> Hatte schon jemand solche Probleme mit seiner Einrichtung, dass er die ZISA
> kontaktierte, die Einrichtung zu kontrollieren?
> Wie läuft das genau ab und erzielt man eine sofortige Besserung seines
> Dienstes, sollte die ZISA wirklich etwas ausfindig machen?
> lg
Die behördliche Überwachung der den Rechtsträger treffenden Pflichten obliegt dem Landeshauptmann und den Bezirksverwaltungsbehörden.
Wenn du möchtest, dass hier entsprechende "Kontrollen" stattfinden, musst du dich also an diese Behörden wenden.
Was möchtest du denn konkret überprüft haben? Wie schauen "die Probleme" aus?
Re: Behörde
Die klassischen Zivi-Probleme in höherem Ausmaße: Von schlechter Behandlung der Kollegen über einem viel zu hohen Zuständigkeitsbereich bis hin zu unbezahlten Überstunden.
Ich selbst habe nicht mehr so lange, möchte aber verhindern, dass weitere junge Burschen so ausgenutzt werden..
Lg
Ich selbst habe nicht mehr so lange, möchte aber verhindern, dass weitere junge Burschen so ausgenutzt werden..
Lg
Re: Behörde
strowi hat geschrieben:
> Die klassischen Zivi-Probleme in höherem Ausmaße: Von schlechter Behandlung
> der Kollegen über einem viel zu hohen Zuständigkeitsbereich bis hin zu
> unbezahlten Überstunden.
>
> Ich selbst habe nicht mehr so lange, möchte aber verhindern, dass weitere
> junge Burschen so ausgenutzt werden..
Es ist vollkommen richtig, dass du solche Zustände für deine Nachfolger verhindern möchtest.
Du kannst eine behördliche Überwachung gemäß § 55 Abs 3 ZDG bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anregen. Dazu reicht es, wenn du eine kurze Darstellung der unkorrekten Vorgehensweise in deiner Einrichtung an die BH/den Magistrat schickst und in deinem Schreiben abschließend "anregst", die behörliche Überwachung der Einrichtung gem. § 55 Abs. 1 iVm Abs. 3 ZDG vorzunehmen.
> Die klassischen Zivi-Probleme in höherem Ausmaße: Von schlechter Behandlung
> der Kollegen über einem viel zu hohen Zuständigkeitsbereich bis hin zu
> unbezahlten Überstunden.
>
> Ich selbst habe nicht mehr so lange, möchte aber verhindern, dass weitere
> junge Burschen so ausgenutzt werden..
Es ist vollkommen richtig, dass du solche Zustände für deine Nachfolger verhindern möchtest.
Du kannst eine behördliche Überwachung gemäß § 55 Abs 3 ZDG bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anregen. Dazu reicht es, wenn du eine kurze Darstellung der unkorrekten Vorgehensweise in deiner Einrichtung an die BH/den Magistrat schickst und in deinem Schreiben abschließend "anregst", die behörliche Überwachung der Einrichtung gem. § 55 Abs. 1 iVm Abs. 3 ZDG vorzunehmen.
Re: Behörde
Mittlerweile habe ich sowohl die zuständige BH, als auch das für ZD-Beschwerden zuständige Amt der Landesregierung kontaktiert und um eine Kontrolle meiner Einrichtung gebeten.
Seit 3 Tagen warte ich nun vergeblich auf eine (schriftliche od telefonische) Kontaktaufnahme der Behörden..
Sind diese einfach nicht daran interessiert mir zu helfen?
LG
Seit 3 Tagen warte ich nun vergeblich auf eine (schriftliche od telefonische) Kontaktaufnahme der Behörden..
Sind diese einfach nicht daran interessiert mir zu helfen?
LG
-
- Forum Star
- Beiträge: 653
- Registriert: Samstag 23. Januar 2010, 22:42
Re: Behörde
strowi hat geschrieben:
> Seit 3 Tagen warte ich nun vergeblich auf eine (schriftliche od
> telefonische) Kontaktaufnahme der Behörden..
Wenn Du nicht gerade einen unmittelbar bevorstehenden Terroranschlag oder eine Geiselnahme gemeldet hast, kann es Wochen dauern, weil die Behörde auch noch andere Dinge zu tun hat, und außerdem Urlaubszeit ist.
> Seit 3 Tagen warte ich nun vergeblich auf eine (schriftliche od
> telefonische) Kontaktaufnahme der Behörden..
Wenn Du nicht gerade einen unmittelbar bevorstehenden Terroranschlag oder eine Geiselnahme gemeldet hast, kann es Wochen dauern, weil die Behörde auch noch andere Dinge zu tun hat, und außerdem Urlaubszeit ist.
Re: Behörde
Habe diese Woche erfahren, dass der Rechtsträger meiner Einrichtung schriftlich über eine Untersuchung der BH informiert wurde. Leider habe ich keine Ahnung, wann diese stattfinden wird. Die werden doch wohl hoffentlich nicht abwarten bis der Leiter meiner Einrichtung von seinem (abermaligen) 3-wöchigen Urlaub zurückkehrt?
Frage nebenbei: Was ist das absolute Maximum an Stunden zu dem man als Skla ähh Zivi eingeteilt werden darf? Habe nächste Woche zum (glaub ich) vierten mal eine 54-Stunden-Woche.. Stunden im August gesamt: 186
Frage nebenbei: Was ist das absolute Maximum an Stunden zu dem man als Skla ähh Zivi eingeteilt werden darf? Habe nächste Woche zum (glaub ich) vierten mal eine 54-Stunden-Woche.. Stunden im August gesamt: 186
Re: Behörde
strowi hat geschrieben:
> Frage nebenbei: Was ist das absolute Maximum an Stunden zu dem man als Skla
> ähh Zivi eingeteilt werden darf? Habe nächste Woche zum (glaub ich) vierten
> mal eine 54-Stunden-Woche.. Stunden im August gesamt: 186
Das hängt von der Art des Dienstplanes (Normaldienst oder Turnus) und von der Frage ab, ob regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft in deine Dienstzeit fällt.
Grundsätzlich gilt: Der Dienstplan darf dich innerhalb einer Woche zu nicht mehr als 45 Stunden verpflichten. Wenn es sich um einen Turnusdienst handelt, dann dürfen im Dienstplan nicht mehr als 48 Stunden stehen. Bei Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang dürfen bei Normaldienst bis zu 50 Stunden im Dienstplan stehen, bei einem Turnusdienst bis zu 52.
Bei einem Turnusdienst dürfen zudem in einem 8-Wochen-Zeitraum die für den Normaldienst geltenden Höchstgrenzen im Durchschnitt nicht überschritten werden.
Über den Dienstplan (!) hinaus, dürfen unter gewissen Umständen Überstunden angeordnet werden. Dann erhöht sich die höchstzulässige Wochenstundenzahl (maximal 15 Überstunden, max. 60 Wochenstunden inkl. Überstunden). Überstunden dürfen nicht bereits im Dienstplan stehen!
54 Stunden im Dienstplan sind daher eindeutig zu viel.
Lies dir dazu auch die Dienstzeit-Verordnung durch: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... 7.2017.pdf
Du kannst den Rechtsträger der Einrichtung nach § 67 iVm § 38 Abs 1 Z 1 Abs 4 ZDG und den Vorgesetzten nach § 68 Abs 1 iVm § 38 Abs 6 ZDG bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) anzeigen. Nach den genannten Bestimmungen ist der Rechtsträger verpflichtet, dich über deine Rechte und Pflichten zu belehren, was er offensichtlich unterlassen hat - andernfalls würden sie nicht probieren, dir unzulässige Dienstpläne auf's Aug' zu drücken. Darüber hinaus trifft den Rechtsträger die Pflicht, für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Zivildienstleistenden vorzusorgen, was offensichtlich ebenfalls nicht passiert ist - die Höchstgrenzen der Dienstzeitverordnung dienen gerade dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Zivildiener - diese Regelungen wurden vom Rechtsträger und dem Vorgesetzten offensichtlich ignoriert. Der Vorgesetzte hat dich wiederum angemessen zu beaufsichtigen und zu beschäftigen. Die Grenze der Angemessenheit der Beschäftigung bildet in zeitlicher Hinsicht die Dienstzeitverordnung. Nachdem sie verletzt wurde, liegt keine angemessene Beschäftigung vor. Für die Verwirklichung der beiden Verwaltungsstraftatbestände reicht Fahrlässigkeit aus (§ 5 Abs 1 VStG), die wohl nur schwer von der Hand zu weisen sein wird. Der Strafrahmen für den Rechtsträger der Einrichtung liegt bei bis zu EUR 1.090 und für den Vorgesetzten bei bis zu EUR 1.450. Wohlgemerkt "pro Tat", wobei mMn hinsichtlich der der Pflicht für den Schutz des Lebens und der Gesundheit vorzusorgen und der "angemessenen Beschäftigung" für jede Woche, in der die Dienstzeitverordnung überschritten wurde, ein eigenes Faktum vorliegt, das gesondert bestraft werden könnte.
So eine Anzeige kann sich also durchaus lohnen, um den Rechtsbrechern ihre Handlungsweisen nachhaltig auszureden.
> Frage nebenbei: Was ist das absolute Maximum an Stunden zu dem man als Skla
> ähh Zivi eingeteilt werden darf? Habe nächste Woche zum (glaub ich) vierten
> mal eine 54-Stunden-Woche.. Stunden im August gesamt: 186
Das hängt von der Art des Dienstplanes (Normaldienst oder Turnus) und von der Frage ab, ob regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft in deine Dienstzeit fällt.
Grundsätzlich gilt: Der Dienstplan darf dich innerhalb einer Woche zu nicht mehr als 45 Stunden verpflichten. Wenn es sich um einen Turnusdienst handelt, dann dürfen im Dienstplan nicht mehr als 48 Stunden stehen. Bei Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang dürfen bei Normaldienst bis zu 50 Stunden im Dienstplan stehen, bei einem Turnusdienst bis zu 52.
Bei einem Turnusdienst dürfen zudem in einem 8-Wochen-Zeitraum die für den Normaldienst geltenden Höchstgrenzen im Durchschnitt nicht überschritten werden.
Über den Dienstplan (!) hinaus, dürfen unter gewissen Umständen Überstunden angeordnet werden. Dann erhöht sich die höchstzulässige Wochenstundenzahl (maximal 15 Überstunden, max. 60 Wochenstunden inkl. Überstunden). Überstunden dürfen nicht bereits im Dienstplan stehen!
54 Stunden im Dienstplan sind daher eindeutig zu viel.
Lies dir dazu auch die Dienstzeit-Verordnung durch: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... 7.2017.pdf
Du kannst den Rechtsträger der Einrichtung nach § 67 iVm § 38 Abs 1 Z 1 Abs 4 ZDG und den Vorgesetzten nach § 68 Abs 1 iVm § 38 Abs 6 ZDG bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) anzeigen. Nach den genannten Bestimmungen ist der Rechtsträger verpflichtet, dich über deine Rechte und Pflichten zu belehren, was er offensichtlich unterlassen hat - andernfalls würden sie nicht probieren, dir unzulässige Dienstpläne auf's Aug' zu drücken. Darüber hinaus trifft den Rechtsträger die Pflicht, für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Zivildienstleistenden vorzusorgen, was offensichtlich ebenfalls nicht passiert ist - die Höchstgrenzen der Dienstzeitverordnung dienen gerade dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Zivildiener - diese Regelungen wurden vom Rechtsträger und dem Vorgesetzten offensichtlich ignoriert. Der Vorgesetzte hat dich wiederum angemessen zu beaufsichtigen und zu beschäftigen. Die Grenze der Angemessenheit der Beschäftigung bildet in zeitlicher Hinsicht die Dienstzeitverordnung. Nachdem sie verletzt wurde, liegt keine angemessene Beschäftigung vor. Für die Verwirklichung der beiden Verwaltungsstraftatbestände reicht Fahrlässigkeit aus (§ 5 Abs 1 VStG), die wohl nur schwer von der Hand zu weisen sein wird. Der Strafrahmen für den Rechtsträger der Einrichtung liegt bei bis zu EUR 1.090 und für den Vorgesetzten bei bis zu EUR 1.450. Wohlgemerkt "pro Tat", wobei mMn hinsichtlich der der Pflicht für den Schutz des Lebens und der Gesundheit vorzusorgen und der "angemessenen Beschäftigung" für jede Woche, in der die Dienstzeitverordnung überschritten wurde, ein eigenes Faktum vorliegt, das gesondert bestraft werden könnte.
So eine Anzeige kann sich also durchaus lohnen, um den Rechtsbrechern ihre Handlungsweisen nachhaltig auszureden.