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 Betreff des Beitrags: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Juli 2010, 08:09 
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BMI-Bescheid eines Kumpels von mir (Seniorenheime Linz) wurde vom VwGH aufgehoben, RS: "Entgeltliche Essensmarken stellen keine Naturalverpflegung dar." (surprise, surprise ...)

Verfolgt eigentlich jemand, ob diese Verfahrenswelle sich im Schrifttum niederschlägt? Wenn das alles vorbei ist, sind jedenfalls in den ZDG-Kommentaren einige Fußnoten zu ergänzen ...

edit:

Die genaue Aussage des VwGH zum Bedeutungsinhalt von "zur Verfügung stellen" lautet (grammatikalische Fehler im Original):

Daraus folgt, dass der Begriff der "Naturalverpflegung" die Unentgeltlichkeit der Zur-Verfügung-Stellen
der Verpflegung voraussetzt.

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Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

'Ich bin ja froh, dass mein RT nur im Verfahren gelogen und Beweismittel gefälscht hat.' - Zivi eines Linzer Rechtsträgers


Zuletzt geändert von cdhahn am Samstag 17. Juli 2010, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Juli 2010, 18:57 
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Gibt es zu dem konkreten Fall nähere Informationen?

In einer aktuellen Bemühung einiger Zivis desselben Trägers sieht es zwar nicht unbedingt so aus, als ob sich da die ZISA Arbeit damit machen wollte, allerdings wäre es hilfreich zu wissen, wie die Situation gesamt in den diversen Instanzen bewertet wurde.

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In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.


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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Juli 2010, 21:23 
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Zl. 2007/11/0207-7 vom 22.6.2010

edit:

mit Verweisen auf Zl 2007/11/0129 und Z. 2007/11/0195

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Zuletzt geändert von cdhahn am Samstag 17. Juli 2010, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Freitag 16. Juli 2010, 22:23 
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Die letzte Änderung stammt von 2009, mit ihr wurde die Grundvergütung geringfügig(inflationsangepasst?) erhöht. 2005 gab es eine Änderung, die unter anderem die Dauer des ZDs verkürzte.

Die ganzen Sachen bzgl. Verpflegung sind in der Verpflegungsverrdnung festgelegt, die 2006 beschlossen wurde.

Aktuelle Entscheidungen wie die oben genannte (die übrigens noch nicht im RIS ist) werden wahrscheinlich kaum Einfluss in die Gesetzte finden. Es interessierte keine der politischen Parteien, ob diese Gesetze im Bereich der Verpflegung überhaupt korrekt umgesetzt werden. Das BMI oder die ZISA scheinen solche Dinge ja auch nicht zu interessieren.

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In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.


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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Dienstag 20. Juli 2010, 18:09 
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Das Erkenntnis ist mittlerweile im RIS:
http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfra ... 0100622X00

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Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)


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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Juli 2010, 13:30 
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Besten Dank für die Info.

Die Erkentniss ist vor allem aus 2 Punkten hochinteressant. Zum ersten stellt der Vwgh die Zulässigkeiten von Teilweisen Abzügen vom Verpflegungsgeld wegen leichter Tätigkeit (eigentlich nicht zum ersten mal) in Frage. Zum Zweiten kritisiert der Vwgh die ZISA schärfstens.

Die Ansicht der SZL, dass die Verpflegung der ZDs weniger verpflichtend, als eine bloßes Freiwilliges Angebot der Dienststelle sei wurde vom Vwgh zurückgewiesen. Wenn Ich das Ganze richtig verstanden habe haben die SZL dem betreffenden ZD für eine Mahlzeit kein Verpflegungsgeld ausgezahlt sondern sogar einen "Unkostenbeitrag" gefordert. Die SZL waren sich anscheinend bis zuletzt nicht über die Verpflegung im klaren, wie im Forum nachzulesen. Ob sich die ZISA nach diesem Urteil dazu durchringen kann, die SZL zur Umsetzung der Verpflegungsverordnung anzuregen wird sich zeigen. Zurzeit gibt es meines Wissens nach mehrere Beschwerden über die gegenwärtige Verpflegunspraxis.

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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Juli 2010, 20:24 
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Ich sehe ehrlich gesagt nicht, wo der VwGH Abzüge wegen leichter körperlicher Belastung grundsätzlich in Frage stellt. (Vgl.: Die Normbedenken des Bf. werden nicht geteilt.) Allenfalls bemäkelt der VwGH den von der ersten Instanz gewählten und zweiten Instanz bestätigten Ermittlungsmodus und fordert, dass eine nachvollziehbare Begründung nachgetragen werde.

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Feb. 01 - Jän. 02, ASB Linz. Alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

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 Betreff des Beitrags: Re: VwGH-Erk.
BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 09:31 
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Zitat aus der Erkenntnis, ganz am Schluss:

>Damit lässt die belangte Behörde, abgesehen von der nicht als schlüssig nachvollziehbaren >Beweiswürdigung, jedoch nicht erkennen, von welchen tatsächlich verrichteten Tätigkeiten des >Beschwerdeführers - und in welchem Ausmaß erbracht - auszugehen ist und auf Grund welcher konkreten >diesbezüglichen Feststellungen überhaupt dem Grunde nach ein Abzug nach Z. 2, der ein Überwiegen >leichter Tätigkeit voraussetzt, zulässig sein sollte (vgl. hiezu auch das hg. Erkenntnis vom 22. Juni 2010, >Zl. 2007/11/0195). Diese Feststellungen wird die belangte Behörde im fortzusetzenden Verfahren >nachzutragen haben.

Der Passus mit dem Überwiegen leichter Tätigkeiten deutet für mich stark darauf hin, dass für einen diesbezüglichen Abzug die leichten Tätigkeiten überwiegen müssen. Ferner hat der VWGH die von der ZISA und den SZL angeführten Tätigkeitsbereiche (von denen Ich mir nicht sicher bin ob diese in allen bereichen vollständig sind) nicht als Grund für Abzüge anerkannt.

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