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 Betreff des Beitrags: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Freitag 5. März 2010, 04:49 
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Jungzivi
Jungzivi

Registriert: Freitag 5. März 2010, 04:38
Beiträge: 4
Hallo!

Ich habe am 3.3. meine Zivildiensterklärung abgeschickt. Am Abend des 3.3. sagt mir mein Vater, dass ich einen Brief vom Bundesheer erhalten habe (den gelben Zettel von der Post für den RSa-Brief). Am 4.3. bin ich dann zur Post und zu meinem Erschrecken bekam tatsächlich ich den Einberufungsbefehl.

Noch kurz dazu wie es soweit kommen konnte:
Ende letzten Jahres war eine Bildungsverantstaltung, bei der auch das Bundesheer anwesend war. Da habe ich kurz nachgefragt ob es möglich ist den Dienst auf nach dem Studium zu verschieben und der vom Bundesheer meinte nur "Ja, aber du musst den Zettel hier ausfüllen, damit erparst du dir einen Gang zum Militärkommando". Als dann bis Mitte Februar nichts vom Bundesheer kam, erkundigte ich mich telefonisch, ob das mit der Verschiebung geklappt hat und die meinten, dass das doch nicht gehen würde.
Daraufhin habe ich mich sofort um eine Zivildienststelle bemüht (und auch bekommen) und dann sofort die Erklärung abgeschickt.



Macht es Sinn beim Militärkommando um eine Art "Kulanzlösung" zu bitten oder ist das völlig aussichtslos?
Habe ich mit dieser anwaltlichen Beschwerde eine Chance?
Geht die Zivildiensterklärung vlt. noch durch?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Freitag 5. März 2010, 13:47 
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Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 13:19
Beiträge: 175
Wohnort: St.Pölten
1. Aufschub bis nach dem Studium ist seit einigen Jahren prinzipiell nicht mehr möglich - da haben die dir (bewusst) nen Bären aufgebunden.

2. Jetzt dem Bundesherr noch zu entkommen wird schwierig - mögliche Gründe die Einberufung rückgängig zu machen wären
- Matura fällt tw. in die Präsenzdienstzeit
- Maturareise bereits gebucht, welche in die Präsenzdienstzeit fallen würde

Falls ein Aufschub doch noch durchgehen sollte, solltest du jedenfalls sofort nochmals ne Zivildiensterklärung abgeben, da die erste ev. aufgrund zu späten Einreichens nicht mehr behandelt wird.

_________________
lg
Toni
http://asb-st-georgen.at


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Freitag 5. März 2010, 17:00 
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Jungzivi
Jungzivi

Registriert: Freitag 5. März 2010, 04:38
Beiträge: 4
Danke für deine Antwort strassa1!

Ich habe heute eine Anwältin kontaktiert, die mir riet, sofort das Militärkommando anzurufen und die Situation zu erklären. Ich hab den Leuten vom Militärkommando dann telefonisch alles erklärt. Auf jeden Fall ist die aktuelle Situation jetzt: Die Zivildiensterklärung (natürlich nicht eingeschrieben, blöd wie ich bin) ist innerhalb von zwei Tagen noch nicht einmal bei denen eingetroffen. Sollte meine Erklärung jetzt aber doch noch irgendwie auftauchen, wird das noch einmal geprüft und der Einberufungsbefehl eventuell zurückgezogen. Die Frau am Telefon sagte mir auch, dass es meiner Schilderung nach tatsächlich noch eine Chance auf Zivildienst gibt (das war vielleicht aber auch Mitleid).

Das mit dem Aufschub habe ich mir auch schon überlegt, habe aber keine Maturareise gebucht und die Matura werde ich (wahrscheinlich) auch schon vor der Einberufung in der Tasche haben. Würde vlt. eine Nachmusterung (mit neuen Attesten oder irgendwas) helfen?

Achja, die Beschwerde beim VwGH/VfGH ist nach Meinung der Anwältin ziemlich sinnlos.

Viele Grüße,
boda77


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Freitag 5. März 2010, 17:11 
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Registriert: Montag 30. Juni 2008, 18:42
Beiträge: 143
Das ist immer so bei den Staatsbediensteten,
erst erklärens dir, dass eh alles ok ist usw.
Dann gibt es ein Schreiben mit, naja doch nicht so ganz ok und am Ende steht" gegen diesen Wisch ist kein Rechtsmittel...."


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Samstag 6. März 2010, 11:24 
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Eifriger Zivi
Eifriger Zivi

Registriert: Donnerstag 19. Februar 2009, 15:14
Beiträge: 34
Also rein rechtlich, so wie ich das sehe, hast du keinen Anspruch darauf, dass die ZD-Erklärung durchgeht:

§1 Abs. (2) ZDG
Die Ausübung dieses Rechtes ist dem Wehrpflichtigen mindestens sechs Monate nach Abschluß jenes Stellungsverfahrens, bei dem er erstmals für den Wehrdienst tauglich befunden wurde, gewährleistet, es sei denn, der Wehrpflichtige hätte darauf ausdrücklich und schriftlich verzichtet. >>>>Das Recht ruht vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst<<<< bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des Einberufungsbefehls. Wird nach der Einberufung zum Grundwehrdienst dieser vollständig geleistet, ruht das Recht darüber hinaus drei Jahre, gerechnet vom Tage, für den der Wehrpflichtige einberufen war.

Wenn du am 3.3. deine ZD-Erklärung abgeschickt hast (Erklärung gilt mit Tag des Absendens), und am selben Tag die Einberufung gekommen ist, dann ist die ZD-Erklärung zu spät. Aufschieben geht eventuell noch, so dass sie den Einberufungsbefehl zurückziehen. Neue Musterung geht theoretisch auch, aber es ist unrealistisch dass du beim ersten mal tauglich warst und jetzt plötzlich irgendwelche Krankheiten vorweist, die dich untauglich machen (außer du hattest einen Unfall). So werden das auch die Ärzte dort sehen.

_________________
mfg
nifty
Alle rechtlichen Ratschläge sind wie immer ohne Gewähr!


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Samstag 6. März 2010, 14:22 
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Jungzivi
Jungzivi

Registriert: Freitag 5. März 2010, 04:38
Beiträge: 4
Hallo nifty!

Ich habe folgendes auf help.gv.at gefunden:
"Die Abgabe einer Zivildiensterklärung ist nicht möglich: vom 2. Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des Einberufungsbefehles (d.h. nach Erhalt eines Einberufungsbefehles und während der Leistung des Präsenzdienstes ist die Einbringung einer Zivildiensterklärung jedenfalls ausgeschlossen);"

Ich dachte, dass sich die 2-Tagesfrist nur auf die Einberufung und nicht auf den Einberufungsbefehl bezieht. Kann aber auch gut sein, dass ich mich irre! Zu meinem Glück habe ich auch noch festgestellt, dass der Einberfungsbefehl erst am 4.3. als "offiziell" zugestellt wurde.

Gibt es sonst noch (realistische) Möglichkeiten, einen Aufschub zu erwirken?

Viele Grüße,
boda


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Samstag 6. März 2010, 16:13 
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Experte

Registriert: Samstag 23. Januar 2010, 22:42
Beiträge: 108
boda77 hat geschrieben :

> Ich dachte, dass sich die 2-Tagesfrist nur auf die Einberufung und nicht
> auf den Einberufungsbefehl bezieht.

Das ist zwar richtig, aber nicht in der Weise, wie Du hoffst. So wie Du es verstehen willst, heißt es:

"Das Recht ruht...
1. ...vom zweiten Tag vor einer Einberufung bis zur Entlassung.
2. ...bis zur Behebung des Einberufungsbefehles."

Das würde bedeuten, dass man keine Zivildiensterklärung abgeben darf, bis man den Einberufungsbefehl behoben hat. Meinst Du das ernst?

Man muss das Gesetz so lesen:

"Das Recht ruht
1. ...vom zweiten Tag vor einer Einberufung bis zur Entlassung.
2. ...und zwar auch dann, wenn der Einberufungsbefehl zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber noch nicht behoben worden ist."

Damit wird verhindert, dass jemand einen gelben Zettel sieht: "Absender: Kriegsministerium", genüsslich eine Zivildiensterklärung schreibt und abschickt, drei Tage später auf die Post schlendert, die Post vom Zivildiener Darabos behebt und auf die Idee kommt, die Zivildiensterklärung sei rechtzeitig gewesen.

Juristisch ist eine VfGH/VwGH-Beschwerde nicht aussichtslos, weil das Gesetz blödsinnig formuliert ist. Einmal heißt es "Einberufung", dann wieder "Einberufungsbefehl", und die Themen Zustellung, Hinterlegung, Annahmeverweigerung etc. sind sowieso schon woanders geregelt. Praktisch kannst Du es vergessen, weil diese Posten politisch besetzt werden, und die Suppe zu dünn ist.

> Zu meinem Glück habe ich auch noch festgestellt, dass der
> Einberfungsbefehl erst am 4.3. als "offiziell" zugestellt wurde.

Wenn Du die Zivildiensterklärung erst am 3.3. abgeschickt hast, ist das kein Glück und ändert überhaupt nichts. Glück wäre es nur, wenn Dein Vater den Einberufungsbefehl klammheimlich angenommen hätte und ihn Dir erst am 6.3. gegeben hätte, weil Du als erwachsener Mensch nicht mehr an Mamas Busen hängst, sondern nach Absenden Deiner Zivildiensterklärung ein paar Tage woanders geschlafen hast. Zum Beispiel, weil Du im Gegensatz zu abgesandelten Alkoholikern beim Bundesheer noch eine Frau findest, die sich mit Dir einlässt. Selbst wenn es so gewesen wäre, kannst Du es Dir jetzt an den Hut stecken, weil Du bereits telefonisch herumgewinselt hast und damit rechnen musst, dass die zumindest einen Aktenvermerk über Deine naive Selbstentblößung angelegt haben.

> Gibt es sonst noch (realistische) Möglichkeiten, einen Aufschub zu
> erwirken?

Auf der Grundlage von dem, was Du bisher erzählt hast, sehe ich keine Chancen. Es geht ja anscheinend nur darum, dass Du die Sklaverei bis nach dem Studium aufschieben willst, weil Du es so angenehmer findest. Wenn Du wenigstens irgendeinen wirtschaftlichen Nachteil hättest, könntest Du den Schlitzohren, die Dich damals bei der Informationsveranstaltung hineingelegt haben, straf- und zivilrechtlich die Hölle heiß machen, oder es möglicherweise mit einer Amtshaftungsklage probieren.

Mit gesundheitlichen Gründen ist es wirklich schwierig, wenn sich seit der Stellung nichts verändert hat, und auch wegen der Mitnahme von nationalsozialistischem Zeug fliegt man heutzutage nicht mehr so leicht raus, solange man sich dadurch nicht sowieso schon strafbar macht. Lies die Entscheidung http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0090127X00. Wie es derzeit mit Drogenkonsum gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber Finger weg von dem Zeug, und Du kommst auch zu schnell in irgendwelche Register.

Wenn Du nicht wirklich untauglich werden kannst, solltest Du den Sklavendienst lieber rasch hinter Dich bringen, weil die Politiker Europa ins dauerhafte Chaos steuern, sodass der Grundwehrdienst bald sehr unangenehm werden könnte. Natürlich könnte der Grundwehrdienst auch abgeschafft werden, aber hat irgendein Politiker in den letzten 20 Jahren einmal etwas Vernünftiges gemacht?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Sonntag 7. März 2010, 12:15 
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Kannst ja dort mit solchen Fragen auf Entlassung hoffen:
Darf ich mit meinem Gewehr Menschen erschiessen.
Komm ich an die Grenze und darf ich dann dort mit meinem gewehr Menschen erschiessen.
Was passiert wenn ich einen Menschen unabsichtlich während meiner Wache mit meinem Gewehr oder meiner Pistole erschiesse.
Wenn ich jemanden im Wald mit einem Stock in der Hand sehe, der aussieht wie ein Gewehr, darf ich dann gleich gezielt schiessen?

Natürlich kann das nach hinten los gehen und du hast 6 Monate Küchendienst, die gleichen Fragen mit Erdäpfelschählmesser statt Gewehr sind sinnlos.

Das mit dem Abholen der Post sieht folgender massen aus: Hätte das Heer gewußt, dass du auf Urlaub bist und dir trotzdem ein Schreiben geschickt um eine Frist ihrerseits einzuhalten. Wäre der Brief erst mit deiner Rückkehr vom Urlaub als abgeholt anzusehen, häst also ausn Urlaub noch schnell eine Zivierklärung abschicken können. Gab es keine Gründe, die dich vom Abholen abhalten (Urlaub, Dienstreise) gilt dieser als zugestellt, wenn der gelbe Schein im Postkastl liegt.
Bin mir auch nicht sicher, ob der Einberufungsbefehl nicht bereits beim Wegschicken gültig ist und nicht erst wenn er bei dir ankommt.
Wenn man Beihilfen fürn Zivi beantragt, gilt auch das Datum wann die es abgeschickt haben, sprich wann der ergangen ist und nicht wann man es bekommen hat. War bei mir ein Monat Unterschied (von der Höhe der Beihilfen ein plus führ mich, es fiel noch eine Provisionszahlung rein).


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Sonntag 7. März 2010, 20:19 
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Beiträge: 270
Eine mir bekannte Person hatte es so wie von Fubar beschrieben gemacht. Durch kontakte kam sie sogar zu einer guten Zivildienststelle.

Du kannst es jedoch auch positiv sehen. Viele Leute (sogar ein mir bekannter Grün-Wähler) hatten keine Probleme mit ihrer Zeit beim Bundesheer, ausserdem sind die 6 Monate um 3 kürzer, finanziell steigt man auch besser aus.

_________________
In der Entscheidung G212/01 stellte der Vfgh fest, dass Zivildiener als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesheer in den Krankenstand gehen können. Wer nicht geht ist selber schuld.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Montag 8. März 2010, 00:35 
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Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 21:54
Beiträge: 239
> Du kannst es jedoch auch positiv sehen. Viele Leute (sogar ein mir
> bekannter Grün-Wähler) hatten keine Probleme mit ihrer Zeit beim
> Bundesheer, ausserdem sind die 6 Monate um 3 kürzer, finanziell steigt man
> auch besser aus.

Meinst du das mit dem Finanziellen ernst?
Ich wäre beim Bundesheer finanziell sicher schlechter ausgestiegen, als beim Zivildienst.
Eine andere Sache ist es natürlich, wenn man miteinberechnet, was man in den 3 Monaten, die der Zivildienst länger dauert, in einem normalen Job mehr verdienen würde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Montag 8. März 2010, 06:58 
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Beim Bundesheer musst du nicht essen und bekommst es dann ausbezahlt soviel ich weiß.
Und wer es finanziel gut haben will beim Zivi, einfach das Gegenteil tun von dem was man einem hier immer vorwirft.

Stelle nicht selber suchen, heiraten und dann eventuell noch ein Kind und natürlich normal arbeiten gehen, dann hast genug Geld von denen. Ich hatte ca 2500 im Monat, so gut verdiene ich sobald nicht mehr.
Überlege mir immer noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Zisa Leute wegen Steuerverschwendung, bin ja nicht der einzige der soviel abcashed, weil die keine frühere Zuweisung zusammenbringen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. März 2010, 00:16 
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abschaffen wrote :

> "Das Recht ruht...
> 1. ...vom zweiten Tag vor einer Einberufung bis zur Entlassung.
> 2. ...bis zur Behebung des Einberufungsbefehles."
>
> Das würde bedeuten, dass man keine Zivildiensterklärung abgeben darf, bis man den
> Einberufungsbefehl behoben hat. Meinst Du das ernst?
>
> Man muss das Gesetz so lesen:
>
> "Das Recht ruht
> 1. ...vom zweiten Tag vor einer Einberufung bis zur Entlassung.
> 2. ...und zwar auch dann, wenn der Einberufungsbefehl zwar durch Hinterlegung
> zugestellt, aber noch nicht behoben worden ist."

Nein, mit "Behebung" ist hier die Aufhebung des Einberufungsbefehls gemeint.
Wenn der einberufungsbefehl aufgehoben wird, ist wieder eine Zivildiensterklärung zulässig.

> Damit wird verhindert, dass jemand einen gelben Zettel sieht: "Absender:
> Kriegsministerium", genüsslich eine Zivildiensterklärung schreibt und abschickt,
> drei Tage später auf die Post schlendert, die Post vom Zivildiener Darabos behebt und
> auf die Idee kommt, die Zivildiensterklärung sei rechtzeitig gewesen.

Das ist nicht nötig, sowas zu verhindern, da es eh nicht geht.
Hinterlegte Schriftstücke gelten mit dem ersten Tag, an dem sie abgeholt werden können, als zugestellt (§ 17 Abs. 3 Zustellgesetz).

> Juristisch ist eine VfGH/VwGH-Beschwerde nicht aussichtslos, weil das Gesetz
> blödsinnig formuliert ist. Einmal heißt es "Einberufung", dann wieder
> "Einberufungsbefehl", und die Themen Zustellung, Hinterlegung,
> Annahmeverweigerung etc. sind sowieso schon woanders geregelt.

Das ist mittlerweile höchstgerichtlich ausjudiziert.

> Wenn Du die Zivildiensterklärung erst am 3.3. abgeschickt hast, ist das kein Glück
> und ändert überhaupt nichts. Glück wäre es nur, wenn Dein Vater den
> Einberufungsbefehl klammheimlich angenommen hätte und ihn Dir erst am 6.3. gegeben
> hätte,

Einberufungsbefehle werden in der Regel per RSa versandt, da dürfte der Vater keine Gelegenheit haben, das Schriftstück entgegenzunehmen.

> Selbst wenn es so gewesen wäre, kannst
> Du es Dir jetzt an den Hut stecken, weil Du bereits telefonisch herumgewinselt hast
> und damit rechnen musst, dass die zumindest einen Aktenvermerk über Deine naive
> Selbstentblößung angelegt haben.

Der Vorgang ließe sich (zumindest was die unzulässige Entgegennahme durch den Vater, die übrigens einen Zustellmangel darstellt) leicht nachvollziehen, da auf der Rückschein von der Person, die den Brief entgegennimmt, unterschrieben wird.

_________________
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Sonntag 14. März 2010, 21:40 
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Jungzivi
Jungzivi

Registriert: Freitag 5. März 2010, 04:38
Beiträge: 4
Hallo Leute!

Vielen Dank für Eure Antworten!

Habe letzte Woche ordentlich rumtelefoniert (Militärkommando, Zivildienstserviceagentur) und so wie es aussieht muss ich jetzt tatsächlich ins Bundesheer (die vom Militärkommando haben natürlich wieder gesagt es geht in Ordnung mit der Zivildiensterklärung :roll: ).

Den Zwangsdienst wollte ich eigentlich nur aufschieben, weil ich ursprünglich schon dieses Jahr im Ausland (nicht EU) studieren und dann während der Studienzeit noch legal nach AT einreisen wollte. Ob ich den Zwangsdienst dann nochmal irgendwann angetreten hätte, lasse ich jetzt mal offen.

Ich weiß jetzt zwar nicht was ich im Bundesheer soll (außer mich von den BH-Alkoholikern anschreien zu lassen), da ich bestimmt keinen Menschen nur aufgrund einer anderen Nationalität oder sonst was umbringe. Nach meiner Grundausbildung soll ich übrigens zur Betriebsversorgungsstelle kommen - das wird dann hoffentlich nicht allzu anstrengend.

Weiß zufällig jemand wie Drogenkonsum (möchte nicht erwischt werden!) im Bundesheer handgehabt wird?

Viele Grüße,
boda 77


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 Betreff des Beitrags: Re: Zivildiensterklärung am Tag des Einberufungsbefehls
BeitragVerfasst: Sonntag 14. März 2010, 22:31 
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Registriert: Montag 30. Juni 2008, 18:42
Beiträge: 143
Wie in Österreich allgemein, es ist verboten, Strafen siehe STGB und dazu kommt noch bissi BH Recht dazu, zugekifft mit Waffe kann durchaus mit Freiheitsentzug enden


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